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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dualer Bildungsgang“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2016
- L 1 AL 84/14 -

Berufs­ausbildungs­beihilfe bei dualem Studium möglich

Betriebliche Ausbildung muss teilweise bereits vor Einschreibung zum Studium erfolgt sein

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bestehen ein Anspruch auf Berufs­ausbildungs­beihilfe bestehen kann, wenn ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung bereits vor der Einschreibung als Studierender eines dualen Studiums durchgeführt wird.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte einen Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung zur Winzerin abgeschlossen. Danach sollte sie zunächst sechzehn Monate in einem Winzerbetrieb ausgebildet werden. Der Rest der Ausbildung sollte im Rahmen eines dualen Studiums Weinbau und Oenologie (Bachelor of Science) an der Hochschule Ludwigshafen/Rhein in kurzen Praxisabschnitten im Betrieb durchgeführt werden. Zum dualen Studium war die Klägerin bereits vorläufig zugelassen worden, als Studentin konnte sie sich aber erst nach Abschluss der sechzehnmonatigen Praxisphase einschreiben. Da sie trotz ihres Einkommens aus der Ausbildungsvergütung... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.07.2014
- III R 52/13 -

Kindergeldanspruch besteht bis zum Abschluss eines dualen Studiums mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im Lehrberuf

Nach Abschluss der studienintegrierten Ausbildung fortgesetztes Bachelorstudium ist als Teil der einheitlichen Erstausbildung zu werten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Eltern für ein Kind, das während eines dualen Studiums einen Abschluss in einer studienintegrierten praktischen Ausbildung erlangt, einen Kindergeldanspruch auch noch bis zum nachfolgenden Bachelorabschluss im gewählten Studiengang geltend machen können. Da es sich insoweit um eine einheitliche Erstausbildung handelt, ist es für den Kindergeldanspruch unschädlich, dass das Kind nach Abschluss seiner Lehre neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hat.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Sohn der Klägerin nahm nach dem Abitur ein duales Hochschulstudium zum Bachelor im Studiengang Steuerrecht auf. Parallel dazu absolvierte er eine studienintegrierte praktische Ausbildung zum Steuerfachangestellten, die er im Juni 2011 mit der Prüfung zum Steuerfachangestellten erfolgreich beendete. Sein Bachelorstudium schloss er knappe... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.04.2014
- 4 K 635/14 Kg -

Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum Abschluss des dualen Studiums

Stellen­aus­schreibung gibt Bachelor-Studium als Teil der Berufsausbildung an

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass für ein Kind, das ein so genanntes duales Studium absolviert, bis zum Abschluss des Studiums Kindergeld zu gewähren ist.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Sohn des Klägers begann nach seinem Abitur mit einer Berufsausbildung zum Industriekaufmann. Entsprechend der Stellenausschreibung nahm er parallel hierzu ein Bachelor-Studium im Studiengang "Business Administration" auf. Dieses setzte er nach bestandener Prüfung zum Industriekaufmann fort und arbeitete daneben 24 Stunden wöchentlich... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.05.2013
- 2 K 2949/12 Kg -

Kindergeldanspruch für Kinder in dualem Studium nicht eingeschränkt

Ausbildungs- und praxis­integrierender Studiengang ist als Erstausbildung bzw. Erststudium anzusehen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein duales Studium als Erstausbildung bzw. Erststudium anzusehen und daher die Erwerbstätigkeit des Kindes unschädlich ist (vgl. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG).

Im zugrunde liegenden Streitfall begann der Sohn der Klägerin nach dem Abitur ein duales Studium zum Bachelor im Studiengang Steuerrecht. Neben dem Studium absolvierte er eine studienintegrierte praktische Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Beides schloss er erfolgreich ab: Die Prüfung zum Steuerfachangestellten legte der Sohn bereits im Jahr 2011 ab, der "Bachelor" wurde ihm im... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2010
- 6 C 20.09 -

BVerwG: Keine Zurückstellung vom Wehrdienst vor Aufnahme des dualen Bildungsgangs

Vertrag über eine Berufsausbildung reicht nicht aus

Wenn ein Wehrpflichtiger wegen eines Studiums mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung (dualer Bildungsgang) vom Grundwehrdienst zurückgestellt werden will, muss er den dualen Bildungsgang zum Zeitpunkt des vorgesehenen Diensteintritts bereits begonnen haben. Es reicht nicht aus, dass der Wehrpflichtige einen Vertrag über eine Berufsausbildung geschlossen hat, die den praktischen Teil des Studiums bildet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Duale Bildungsgänge sind nach dem Wehrpflichtgesetz, was die Möglichkeit einer Zurückstellung vom Wehrdienst anbelangt, gegenüber einem hergebrachten Hochschulstudium privilegiert. Während ein solches nur dann eine Zurückstellung rechtfertigt, wenn zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist, stellt ein Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung grundsätzlich... Lesen Sie mehr