wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „DSL-Anschluss“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 25.05.2018
- 172 C 10218/18 -

Streit um offene Forderungen: Festnetz- und Internetprovider muss gesperrten Internetanschluss nicht vor Entscheidung im ordentlichen Gerichtsverfahren freischalten

Gericht verweist auf vorübergehende Nutzung des Internets per Handy und (Prepaid-)Telefon- und Internetverträge

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Sperrung des Internetanschlusses wegen Zahlungs­streitig­keiten zwischen Kunden und Anbieter nicht einstweilig vor einer Entscheidung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren aufgehoben werden muss. Das Amtsgericht München wies damit den Antrag eines Justizbeamten zurück, seinen Münchner Festnetz- und Internetprovider im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anzuweisen, die Sperrung seines DSL-Internetanschlusses vorläufig aufzuheben.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls behauptete, anlässlich seines Umzugs zum 1. März 2018 ins Freiburger Umland sei die Handhabung der Umstellung seines DSL-Anschlusses durch die Mitarbeiter seines Internetproviders mangelhaft gewesen. Zu zwei vorab angekündigten Terminen sei der Techniker gar nicht, dann einmal erschienen, ohne aber eine Internetverbindung am neuen Wohnort herstellen zu können. Dies sei erst beim Folgebesuch geglückt, so dass man nahezu den halben Monat ohne Internetverbindung gewesen sei. Zurückerstattet worden sei ihm lediglich die anteilige Grundgebühr von 2.-12. März 2018 über 10,64 Euro. Die in Höhe von 49,99... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Montabaur, Urteil vom 04.08.2008
- 15 C 268/08 -

Anspruch auf Schadenersatz und Recht zur Kündigung bei mangelnder Bandbreite eines DSL-Anschlusses

DSL-Kunde kann unter anderem Einrichtungsgebühr für DSL-Anschluss bei anderem Anbieter ersetzt verlangen

Kann die vertraglich geschuldete Bandbreite eines DSL-Anschlusses nicht zur Verfügung gestellt werden, so steht dem DSL-Kunden nicht nur ein Recht zur Kündigung, sondern auch ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Als Schaden kann der Kunde zum Beispiel die Einrichtungsgebühr für einen DSL-Abschluss bei einem anderen Anbieter ersetzt verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Montabaur hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall konnte ein Telekommunikationsunternehmen bei einem seiner Kunden nicht die vertraglich geschuldete Bandbreite des DSL-Anschlusses zur Verfügung stellen. Der Kunde kündigte daher den DSL-Vertrag und wechselte zu einem anderen Anbieter. Er machte daraufhin unter anderem die durch die Neueinrichtung des Anschlusses entstandene Gebühr in Höhe von fast 60 Euro... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 07.11.2014
- 223 C 20760/14 -

Außerordentliches Kündigungsrecht bei dauerhafter mangelnder Bandbreite des DSL-Anschlusses

AGB-Formulierung "bis zu 18 Mbit/s" rechtfertigt keine dauerhafte Leistungsminderung von 70 %

Entspricht die Bandbreite eines DSL-Anschlusses dauerhaft nur 30 % der vertraglich vereinbarten, so steht dem DSL-Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Soweit sich in den AGB die Formulierung "bis zu 18 Mbit/s" findet, rechtfertigt dies keine dauerhafte Leistungsminderung von 70 %. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall schuldete ein Telekommunikationsunternehmen hinsichtlich eines DSL-Anschlusses eine maximale Bandbreite von 18 Mbit/s. Tatsächlich wurde jedoch dauerhaft nur 30 % dieser vertraglich vereinbarten Leistung erreicht. Der DSL-Kunde kündigte daraufhin seinen Vertrag. Das Telekommunikationsunternehmen erkannte die Kündigung jedoch nicht an. Es verwies auf eine... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 21.05.2013
- 2-13 S 75/12, 2/13 S 75/12 -

Kein Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Installation einer Parabolantenne bei vorhandenen Kabel- und Internetanschluss

Befriedigung des Informations­interesses durch möglichen Empfang ausländischer Programme über Breitbandkabel- und Breitband-DSL-Anschluss

Besteht die Möglichkeit ausländische Fernsehsender über einen Breitband- bzw. Breitband-DSL-Anschluss zu empfangen, hat ein ausländischer Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Installation einer Parabolantenne. Denn insofern kann er sein Informations­interesse über den Kabel- bzw. Internetanschluss befriedigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2011 installierte ein türkischer Wohnungseigentümer eine Satellitenschüssel. Die übrigen Wohnungseigentümer waren damit jedoch nicht einverstanden und verlangten die Beseitigung der Schüssel. Sie verwiesen darauf, dass es möglich sei über den Breitbandkabelanschluss über 12 türkischsprachige Sender zu empfangen. Dem Wohnungseigentümer... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.03.2013
- III ZR 231/12 -

BGH: Fristlose Kündigung des DSL-Anschlusses nach misslungener Rufnummermitnahme

Risiko der Rufnummer­übertragung trägt bei Übernahme einer Gewährleistung das Telekommunikations­unternehmen

Wirbt ein Telekommunikations­unternehmen mit dem Slogan "Wir erledigen dann alles Weitere für Sie", gewährleistet es damit unter anderem die Verwendbarkeit der bisherigen Rufnummer. Misslingt die Rufnummerübernahme, so ist der Kunde berechtigt, den DSL-Anschluss fristlos zu kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Internetnutzer seinen Anbieter für den DSL-Anschluss wechseln. Er entschloss sich für einen Anbieter, der auf seiner Internetseite unter anderem damit warb, dass nach Auswahl eines DSL-Produkts und Beauftragung, "alles Weitere" für den Neukunden erledigt wird. Seine bisherige Rufnummer sollte übernommen werden. Nach dem Anbieterwechsel stellte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012
- I-6 U 11/12 -

Vodafone muss bestellte DSL-Bandbreite liefern: Vertragsbedingungen von Vodafone D2 GmbH überwiegend unrechtmäßig

Vereinbarte Bandbreite muss vom Unternehmen erfüllt werden und darf nicht durch eine geringere ersetzt werden

Wer mit dem Unternehmen eine bestimmte Bandbreite vereinbart hat, darf nicht an eine geringere gebunden sein, wenn diese nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Ist es Vodafone nur möglich, dem Kunden eine geringere Bandbreite des DSL-Anschlusses als die gewünschte zur Verfügung zu stellen, sollte sich der Kunde auch mit der geringeren Leistung zufrieden geben und an das Angebot gebunden sein. So sah es eine Klausel imVodafone-All-Inclusive-Paket vor. Das Oberlandesgericht Düsseldorf war der Auffassung, die Klausel beinhalte einerseits einen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.12.2011
- 6 U 146/11 und 6 U 150/11 -

Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben

Werbeslogan in mehrfacher Hinsicht irreführend

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Unity Media die angebotenen Internetverbindungen nicht mit dem Slogean "doppelt schnell wie normales DSL" bewerben. Das Gericht hielt die Werbung gleich in mehrfacher Hinsicht für irreführend.

Im zugrunde liegenden Streitfall warben die Unity Media NRW GmbH und die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG damit, dass die von ihnen angebotenen Internetverbindungen "doppelt so schnell wie normales DSL" seien. Auf Antrag eines Konkurrenzanbieters hatte das Landgericht Köln diese Werbung per einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt.Das Oberlandesgericht Köln hat... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 19.09.2011
- 1 O 448/10 -

Irreführende Werbung für Internet-Flatrate unzulässig

Auf Drosselung der Geschwindigkeit bei hohem Datentransfer muss deutlich hingewiesen werden

Die Deutsche Telekom darf im Internet nicht mehr mit Aussagen über hohe Übertragungsraten werben, ohne deutlich auf die Drosselung der Geschwindigkeit bei hohem Datentransfer hinzuweisen. Dies entschied das Landgericht Bonn.

Im zugrunde liegenden Fall versprach die Deutsche Telekom in ihrer Werbung für das Paket "Call & Surf Comfort VDSL": "Unsere schnellste DSL-Verbindung", "Luxus-Highspeed-Surfen mit bis zu 25 Mbit/s", "ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung". Erst im Kleingedruckten stand der Hinweis auf die mögliche Drosselung der Geschwindigkeit. Dort war zu lesen, dass sich der Internetzugang... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2010
- III ZR 57/10 -

BGH: DSL-Anschluss kann bei Umzug nicht vorzeitig gekündigt werden

Wer einen längerfristigen Dienst­leistungs­vertrag abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diesen aufgrund von Veränderungen nicht mehr nutzen zu können

Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Tele­kommuni­kations­unter­nehmen nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Streitfall hatte der Kläger mit dem beklagten Unternehmen im Mai 2007 einen Vertrag über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses geschlossen, mit dem er an seinem seinerzeitigen Wohnsitz Zugang zum Internet einschließlich Internettelefonie erhielt. Der Vertrag war auf die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Im November 2007 verzog der Kläger in eine im selben Landkreis gelegene andere... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 01.06.2010
- 7 O 470/09 -

Telekom hat Fürsorgepflicht und muss Kunden auf hohe Rechnungen hinweisen

Ungewöhnliches Internetnutzungsverhalten

Die Telekom hat nach Ansicht des Landgerichts Bonn gegenüber ihren Kunden eine Fürsorgepflicht und muss sich bei auffällig hohen Rechnungen um die Ursachen kümmern.

Im zugrunde liegende Fall war ein neu installierter DSL-Router falsch eingestellt. Das Gerät stellte einen ständigen Zugang zum Internet her, der im Minutentakt abgerechnet wurde - ohne dass die Kundin sich darüber im Klaren war. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1.000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online-Rechnungen noch ihre Kontoauszüge... Lesen Sie mehr




Werbung