wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Diplom“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.11.2018
- BVerwG 5 C 10.17 und BVerwG 5 C 12.17 -

Bei Quereinstieg in Diplomstudiengang nach Bachelorabschluss besteht Anspruch auf Ausbildungs­förderung

Diplomstudium aus Gründen der Gleichbehandlung als weitere Ausbildung förderungsfähig

Auszubildende, die nach dem Erwerb eines Bachelorgrades infolge der vollständigen Anrechnung ihrer in dem Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen von einer Hochschule zu einem höheren Fachsemester eines Diplomstudiengangs in derselben Fachrichtung zugelassen werden, haben für die Dauer der Regelstudienzeit des Diplomstudiengangs einen Anspruch auf Ausbildungs­förderung. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Im ersten Fall erwarb der Kläger im September 2012 an einer Universität in Berlin den Bachelorabschluss im Studiengang Architektur und arbeitete anschließend rund eineinhalb Jahre in einem Architekturbüro, bevor er zum Sommersemester 2014 an der Technischen Universität Dresden den Diplomstudiengang Architektur im 8. Semester aufnahm. Im zweiten Fall schloss der Kläger im Juli 2011 an einer in Nordrhein-Westfalen gelegenen Universität den Bachelorstudiengang Physik erfolgreich ab und begann zum Wintersemester 2011/2012 an der Technischen Universität Dresden im 7. Semester mit dem Diplomstudiengang Physik. Die bisher erbrachten Studienleistungen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.08.2013
- 3 U 71/13 -

YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden

Betroffenen steht bei öffentlichem Informations­interesse kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu

Das öffentliche Informations­interesse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen. Dem Betroffenen steht dann kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2008 verursachte der mit diplomatischer Immunität in Russland als Lehrer arbeitende Kläger in Moskau einen Verkehrsunfall, bei dem zwei russische Studenten getötet wurden. Aufgrund des Diplomatenstatus des Klägers wurde die Tat in Russland nicht verfolgt. Der Kläger konnte ohne Sanktion russischer Behörden nach Deutschland... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.09.2012
- 3 K 192/12.KO -

Keine Eintragung in Architektenliste mit Bachelor-Abschluss

Architektengesetz sieht für Eintragung Hochschulstudium mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit vor

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz darf Absolventen eines Bachelor-Studienganges in Architektur die Eintragung in die Architektenliste verweigern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger im Wintersemester 2005 an der Fachhochschule Koblenz ein Studium der Architektur mit dem Studienziel Bachelor begonnen und dieses im Februar 2009 mit Erfolg beendet. Seitdem ist er als Angestellter in einem Architekturbüro in Koblenz tätig. Im Dezember 2011 beantragte er seine Eintragung in die Architektenliste zur Führung der Berufsbezeichnung... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2011
- 9 S 2080/10 -

VGH Baden-Württemberg: Diplom- und Bachelor-Studiengänge sind nicht gleichzusetzen

Studiengang nach dem Landeshochschulgesetz nicht nur durch Fachrichtung, sondern auch durch Hochschulabschluss bestimmt

Einem Studenten darf die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Hochschule in Baden-Württemberg nicht versagt werden, weil er zuvor in einem Diplom-Studiengang derselben Fachrichtung eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat und deshalb exmatrikuliert worden ist; etwas Anderes gilt nur, wenn die Hochschule in einer eigenen Satzung die Gleichartigkeit der Studiengänge festgelegt hat. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls studierte an der Hochschule Furtwangen (Beklagte) im Diplom-Studiengang Medical Engineering und absolvierte erfolgreich das Vordiplom. Im weiteren Verlauf seines Studiums bestand er Prüfungen in zwei Fächern endgültig nicht, weshalb er exmatrikuliert wurde. Anschließend beantragte der Kläger die Zulassung im Bachelor-Studiengang Medical Engineering... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 20.02.2009
- 10 K 1212/07 -

Diplomarbeit muss fremde Textpassagen kenntlich machen

Plagiatssoftware findet Kopien aus dem Internet

Wer in seiner Diplomarbeit in erheblichem Umfang Passagen aus anderen Texten übernimmt, ohne dies hinreichend zu kennzeichnen, muss damit rechnen, dass die Arbeit mit der Note "nicht ausreichend" bewertet wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.

Der Kläger war Student der Betriebswirtschaftslehre in Münster. Nachdem er im ersten Anlauf die Diplomprüfung nicht bestanden hatte, versuchte er es ein zweites Mal. Die Diplomarbeit wurde mit "nicht ausreichend" bewertet. Der Prüfer begründete dies damit, dass sich bei der Überprüfung auf Plagiate mit einer speziellen Computer-Software gezeigt habe, dass in erheblichem Umfang Passagen... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.11.2001
- 2 WD 30/01 -

Plagiat in der Bundeswehr: Degradierung eines Soldaten wegen Täuschung im Vordiplom

Plagiatoren drohen neben akademischen auch gravierende dienstrechtliche Konsequenzen - bis hin zur Degradierung

Bundeswehrsoldaten, die in ihrer Hochschulausbildung schummeln, drohen neben akademischen Konsequenzen Beförderungsverbote, Herabsetzung des Dienstgrads, Gehaltskürzungen und sonstige berufliche Folgen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Soldat bei seiner Diplomvorprüfung im Fach "Pädagogik" an der Universität der Bundeswehr des Plagiats überführt worden war. Er hatte seine Hausarbeit nahezu wörtlich der im Vorjahr abgegebenen Hausarbeit eines Kameraden entnommen. Lediglich zu Beginn des Textes hatte er einen eigenen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 12.08.2010
- 14 A 847/09 -

Plagiat an der Universität: Diplomarbeit kann wegen Täuschung mit "nicht ausreichend" bewertet werden

Student versuchte wahre Herkunft kopierter Passagen zu verschleiern

Wer in seiner Diplomarbeit von anderen Autoren kopiert, ohne dies zu kennzeichnen, erbringt keine ausreichende Leistung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Universität, die die Arbeit eines Betriebswirtschaftsstudenten mit "nicht ausreichend" bewertet hatte. Dieser hatte in seiner knapp 47-seitigen Diplomarbeit etwa eineindrittel Seiten wörtlich aus einem anderen Werk übernommen, ohne dies anzugeben. Abweichungen vom Originaltext waren marginal oder lehnten sich zumindest eng an die wiedergegebenen Gedankengänge anderer Autoren an.

Vor Gericht versuchte der Student erfolglos, eine bessere Bewertung seiner Diplomarbeit zu erzwingen. Die Richter befanden, dass er versucht habe, das Ergebnis seiner Arbeit in einer für ihn günstigen Weise dadurch zu beeinflussen, dass er es unterlassen habe, von anderen Autoren wörtlich übernommene Stellen und auch sich an die Gedankengänge anderer Autoren eng anlehnende Ausführungen... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.08.2009
- L 4 KA 6/07 -

Hessisches LSG: Bewertung beruflicher Qualifikation richtet sich nach nationalem Recht

Österreichische Anerkennung eines deutschen Psychologiediploms verbessert nicht die berufliche Qualifikation in Deutschland

Eine berufliche Qualifikation kann in dem Land, in dem sie erworben wurde, nicht durch eine so genannte Gleichwertigkeitsanerkennung im Ausland aufgewertet werden. Die Bewertung der Qualifikation richtet sich vielmehr nach nationalem Recht. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Österreicherin, die 1980 in Deutschland ihr Psychologiediplom erwarb. In Österreich wurde ihre Ausbildung 1983 mit einem dortigen Magisterabschluss gleichgestellt. Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union bestätigte das österreichische Gesundheitsministerium 1995, dass die Frau neben der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ die... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.01.2009
- C-311/06 -

EuGH zur Anerkennung eines Diploms aus einem anderen EU-Mitgliedstaat

Die bloße "Homologatioin" eines Studienabschlusses durch einen anderen Mitgliedstaat ist kein " Diplom", das im Mitgliedstaat des Studienabschlusses Zugang zu einem reglementierten Beruf verschafft. Die Mitgliedstaaten bleiben dafür zuständig, das erforderliche Qualifikationsniveau zu bestimmen, um die Qualität der in ihrem Hoheitsgebiet erbrachten beruflichen Leistungen zu sichern.

Die Richtlinie über eine Regelung zur Anerkennung der Diplome (siehe unten) verleiht jedem Antragsteller, der ein "Diplom" besitzt, das ihm die Ausübung eines reglementierten Berufs in einem Mitgliedstaat gestattet, das Recht, den gleichen Beruf in jedem anderen Mitgliedstaat auszuüben.Die Ausübung des Ingenieurberufs ist sowohl in Italien als auch in Spanien an... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Beschluss vom 07.04.2008
- 33 S 4/08 -

Kosmetikschule: Wenn sich ein versprochenes Diplom als Urkunde entpuppt

Rücktrittsrecht für Teilnehmerin an einem mehrwöchigen Kosmetikseminar

Qualifizierungsnachweise sind enorm wichtig, um am Arbeitsmarkt bestehen zu können. Wer gegen Gebühr an einem Lehrgang teilnimmt, hat daher ein erhebliches Interesse, am Ende einen allgemein anerkannten Abschluss zu erwerben. Wird ihm ein „Diplom“ versprochen, obwohl der Ausbilder ein solches nicht vergeben kann, dann braucht er die Lehrgangsgebühren nicht zu bezahlen.

Das entschieden Amts- und Landgericht Coburg und wiesen die Klage einer privaten Kosmetikschule gegen eine Kosmetikschülerin auf Zahlung von Lehrgangsgebühren in Höhe von 1.500 € ab. Die Schule habe im Prospekt unzutreffend behauptet, der Schülerin am Kursende ein „Diplom“ zu verleihen. Das aber können nur Hochschulen. Diese Irreführung berechtigte die Getäuschte zum Rücktritt vom Vertrag.... Lesen Sie mehr