wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „dinglicher Arrest“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bremen, Beschluss vom 08.06.2021
- 4 O 900/21 -

Der mit Mandantenstamm übertragene Good Will eines Unternehmens ist unpfändbar

Kein Anspruch auf dinglichen Arrest wegen Übertragung des Mandantenstamms

Der mit dem Mandantenstamm übertragene Good Will eines Unternehmens ist unpfändbar. Daher besteht kein Anspruch auf einen dinglichen Arrest, wenn der Mandantenstamm auf ein neues Unternehmen übertragen werden soll. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann machte gegenüber einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seit dem Jahr 2020 vor dem Landgericht Bremen Schadensersatzforderungen in Höhe von über 15 Millionen Euro geltend. Nachdem er erfuhr, dass die Gesellschaft ihr Geschäft, insbesondere ihren Mandantenstamm und damit Good Will, auf zwei neue Gesellschaften übertragen will, beantragte er beim Landgericht Bremen den Erlass eines dinglichen Arrestes. Er sah in der Übertragung des Good Will ein Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen, welches die spätere Vollstreckung gefährde.Das Landgericht Bremen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nürnberg, Beschluss vom 29.11.2017
- 103 F 1446/17 -

Zugriff auf Lebensversicherung des Unter­halts­schuldners zur Deckung des Kindesunterhalts

Drohende anderweitige Verwendung der Versicherungssumme

Ist zu befürchten, dass ein Unterhaltsschuldner die Versicherungssumme einer Lebensversicherung anderweitig als zur Deckung des Kindesunterhalts verwenden wird, ist der Arrest in das Vermögen des Unter­halts­schuldners möglich. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater dreier Kinder, denen er zum Unterhalt verpflichtet war, wollte seine Lebensversicherung auflösen. Der Rückkaufswert betrug etwa 37.400 Euro. Da sein monatliches Einkommen nicht zur Deckung des Kindesunterhalts ausreichte, beantragten die Kinder den Arrest in das Vermögen des Vaters, um somit Zugriff auf die Versicherungssumme zu... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 06.02.2013
- XI B 125/12 -

Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrestes auch ohne Sicherheitsleistung möglich

Ernstliche Zweifeln an Rechtmäßigkeit des angeordneten dinglichen Arrestes berechtigen Gericht zur Aufhebung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

Das Gericht kann eine Anordnung des dinglichen Arrestes des Finanzamtes im Einzelfall auch ohne Sicherheitsleistung aufheben, wenn an der Rechtmäßigkeit ernstliche Zweifel bestehen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Die für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde kann zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen den Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen anordnen, wenn zu befürchten ist, dass sonst die Beitreibung vereitelt oder wesentlich erschwert wird (§ 324 Abs. 1 AO). Dadurch soll verhindert werden, dass der Steuerpflichtige einen bestehenden Zustand verändert, und... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.06.2005
- 2 BvR 1822/04 -

Anforderungen an die Anordnung eines dinglichen Arrests im Strafverfahren

Der Beschwerdeführer (Bf), gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts des Betruges ermittelt, hatte sich mit seiner Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die gerichtliche Anordnung eines strafprozessualen Arrests (§§ 111 b Abs. 2 und 5, 111 d Strafprozessordnung) in sein Vermögen in Höhe von rund 7 Mio. Euro gewandt. Der Arrest sollte der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten... Lesen Sie mehr