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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „dienstliche Gründe“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.02.2023
- 5 K 1182/22.KO -

Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr

Kein Sabbatjahr in überlasteter Behörde

Kann die einjährige Freistellung eines Beamten mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden und ist eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsbereich des Beamten ohne diesen nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr das Sabbatjahr ablehnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehende Klägerin beantragte beim Beklagten die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahr-Modell. Sie beabsichtigte, ihre Arbeitszeit von Mai 2023 bis April 2026 anzusparen, um von Mai 2026 bis April 2027 freigestellt werden zu können. Dies lehnte der Beklagte unter Hinweis auf entgegenstehende dienstliche Belange ab. Mangels Personalersatzes wäre während der Freistellung der Klägerin eine sachgerechte Aufgabenerfüllung in ihrem Aufgabenbereich nicht gewährleistet. Eine interne Vertretung scheide aufgrund der ohnehin bereits bestehenden Personalunterdeckung und der anhaltend hohen Arbeitsbelastung aus.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.05.2014
- 5 K 61/14.KO -

Schulleiter hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr

Schule wäre in der Freistellungsphase ohne ordnungsgemäße Leitung und Führung

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Schulleiter die Bewilligung auf eine Teil­zeit­beschäftigung nach dem Sabbatjahrmodell verweigert werden kann, wenn dienstliche Belange - wie zum Beispiel eine dann nicht mögliche ordnungsgemäße Leitung und Führung der Schule - der Freistellung entgegenstehen.

Der im Statusamt eines Rektors stehende Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls übt die Funktion des Schulleiters einer Grundschule aus. Seinen Antrag auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung nach dem so genannten Sabbatjahrmodell lehnte das beklagte Land ab. Der Bewilligung stünden dienstliche Belange entgegen. Für den Zeitraum seiner einjährigen Freistellungsphase sei die Schule... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.01.2013
- 4 S1519/12 -

Landesbeamte dürfen Ruhestand bis zum 68. Lebensjahr hinausschieben sofern dienstliche Interessen dem nicht entgegenstehen

Dienstherrn steht kein Spielraum bei Beurteilung dienstlicher Interessen zu

Das Landesbeamtengesetz gibt Beamten einen Rechtsanspruch auf Hinausschiebung ihres Eintritts in den Ruhestand bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres, soweit dienstliche Interessen nicht entgegenstehen. Bei der Beurteilung, ob dienstliche Interessen entgegenstehen, hat der Dienstherr keinen Spielraum. Seine Entscheidung unterliegt in einem Rechtsstreit daher grundsätzlich voller gerichtlicher Kontrolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.

Der 1947 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Sonderschulrektor im Dienst des Beklagten. Auf seinen Antrag schob das Regierungspräsidium Freiburg seinen Eintritt in den Ruhestand um ein Jahr bis zum 31. Juli 2012 hinaus. Den zweiten Antrag des Klägers, den Eintritt in den Ruhestand um ein weiteres Jahr hinaus zu schieben, lehnte die Behörde wegen entgegenstehender, in der... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.07.2005
- 17 K 5039/04 -

Ablehnung einer Teilzeitbewilligung bei Polizeibeamten

Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung mit 38,5 Stunden in der Woche, wenn zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen

Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 13.07.2005 entschieden und die Klage eines Polizeibeamten gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Polizeipräsidium Stuttgart, abgewiesen.

Der Kläger ist Polizeihauptmeister und als Streifenbeamter tätig. Seine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 41 Wochenstunden. Er hat drei Kinder unter 18 Jahren. Am 22.01.2004 stellte er neben anderen Polizeibeamten der Dienststelle einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen mit 38,5 Stunden in der Woche. Mit Bescheid vom 28.05.2004 lehnte die Landespolizeidirektion Stuttgart... Lesen Sie mehr




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