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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Deutschkurs“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.06.2011
- 8 AZR 48/10 -

Abgelehnte Sprachkursteilnahme: Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft

Bundesarbeitsgericht verneint Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Die Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt als solche keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist - mit einer Unterbrechung - seit Juni 1985 in dem von der Beklagten bewirtschafteten Schwimmbad beschäftigt. Ihre Muttersprache ist kroatisch. Sie wurde zunächst als Reinigungskraft eingesetzt. Vor über 14 Jahren wurde ihr zusätzlich Kassenbefugnis erteilt und sie arbeitete ab da auch als Vertretung der Kassenkräfte im Schwimmbad. Im Frühjahr 2006 forderte der Betriebsleiter der beklagten Arbeitgeberin die Klägerin auf, zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit einen Deutschkurs zu absolvieren. Die von der Klägerin verlangte Kostenübernahme lehnte die Beklagte... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.12.2009
- 6 Sa 158/09 -

Aufforderung eines ausländischen Mitarbeiters zur Teilnahme an Deutschkurs stellt keine Diskriminierung dar

Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen angeblicher Diskriminierung aufgrund der Herkunft

Die an einen ausländischen Arbeitnehmer, dessen Muttersprache nicht deutsch ist, gerichtete Aufforderung, einen Deutschkurs zu besuchen, stellt keine Belästigung im Sinne von § 3 Absatz 3 AGG aufgrund der ethnischen Herkunft dar. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Klägerin, deren Muttersprache kroatisch ist, ist bei der Beklagten als Reinigungskraft und vertretungsweise als Kassiererin in einem Schwimmbad langjährig beschäftigt. Die Beklagte forderte sie Mitte 2006 zweimal erfolglos auf, an einem Deutschkurs teilzunehmen, da es in der Verständigung mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden immer wieder... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.03.2007
- VI R 14/04 -

Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der Lebensführung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung gehören. Dies gilt auch dann, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind.

Im Streitfall klagte eine thailändische Staatsbürgerin, die seit der Eheschließung mit einem Deutschen in Deutschland lebt. Um einen Ausbildungsplatz zu erhalten, nahm sie im Jahr 2001 an Deutschkursen der Volkshochschule teil. Die für die Sprachkurse angefallenen Kosten machte die Klägerin steuerlich geltend. Der Bundesfinanzhof sah (im Gegensatz zur Vorinstanz) die Aufwendungen aufgrund... Lesen Sie mehr




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