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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Deutsches Internet-Register“ veröffentlicht wurden

Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 23.06.2010
- 3 S 19/10 III -

LG Heilbronn: "Deutsches Internet-Register" ist für Kunden wertlos - Keine Zahlungspflicht

Branchenbuchanbieter kann für Eintrag in Internet-Adressregister kein Geld verlangen

Das Landgericht Heilbronn hat die Klage des Branchenbuchanbieters "Deutsches Internet-Register" (DIR) abgewiesen, der für einen Unternehmenseintrag in sein Internet-Adressregister einen Jahresbeitrag von 958 Euro netto von einem Kunden verlangte. Das Gericht bescheinigte dem DIR arglistige Täuschung des Kunden.

Es hatte dem Unternehmen ein Formular mit dem Titel "Datenaktualisierung 2008" zugesandt. Gleich im ersten Absatz des Schreibens wurde auf die Kostenfreiheit der Dienste hingewiesen. Es folgte die Bitte um Aktualisierung von bereits erfassten und auf dem Formular vorgedruckten Daten des Unternehmens. Erst am Ende fand sich ein Kostenhinweis. Das Unternehmen, das das Formular ausgefüllt zurückschickte, sollte daraufhin pro Jahr 958 Euro netto für seine Eintragung in das Adressregister bezahlen.Das Landgericht bescheinigte dem Branchenbuchanbieter im folgenden Prozess arglistige Täuschung des Kunden. Denn die gesamte drucktechnische... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.01.2011
- 309 S 66/10 -

LG Hamburg zu Branchenbuchabzocke: Eintragungsformular "Datenaktualisierung 2008" des DAD Deutscher Adressdienst erfüllt Straftatbestand des Betrugs

Gericht sieht aufgrund Gesamtschau der Umstände eine Täuschungsabsicht des Anbieters als gegeben an

Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines Kunden in zweiter Instanz bestätigt, der gegen den Branchenbuchanbieter DAD Deutscher Adressdienst geklagt hatte. Dieser hatte den Kunden in das Internet-Adressenregister unter www.DeutschesInternetRegister.de aufgenommen, ohne deutlich zu machen, dass der Eintrag kostenpflichtig sei. Der Kunde sollte 2.280,04 Euro für den Eintrag bezahlen. Das sah der Kunde nicht ein und nahm sich einen Rechtsanwalt, mit dem er vor Gericht zog. Dort klagte er auf Feststellung, dass er nicht zur Zahlung verpflichtet sei, sowie auf Erstattung seiner Anwaltskosten. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek gab dem Kunden Recht. Das Landgericht Hamburg bestätigte das Urteil in der Berufung.

Es ging um ein Branchenbuch, in dem rund 1,2 Millionen Unternehmen eingetragen waren. Der überwiegende Teil des Registers besteht aus kostenlosen Eintragungen, welche der beklagte Branchenbuchanbieter aus öffentlich zugänglichen Quellen kopiert hat. Der Kläger erhielt ein Schreiben von dem Anbieter, das mit "Datenaktualisierung 2008" überschrieben war. Im Text wurde darum gebeten, die... Lesen Sie mehr




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