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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Detektivkosten“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.01.2023
- 80 T 489/22 -

Erstattungs­fähigkeit von Detektivkosten des Mieters zwecks Prüfung des behaupteten Eigenbedarfs des Vermieters

Erforderlich ist Vorliegen von Ermittlungs­berichten und Rechnungen

Beauftragt ein Mieter einen Detektiv, um den behaupteten Eigenbedarf des Vermieters zu prüfen, sind die dadurch entstandenen Kosten grundsätzlich erstattungsfähig. Voraussetzung ist aber, dass Ermittlungsberichte und Rechnungen vorgelegt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte eine Wohnungsmieterin im Rahmen eines Räumungsprozesses vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Erstattung von Detektivkosten in Höhe von ca. 1.600 €. Dier Mieterin wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt. Anschließend wurde sie auf Räumung verklagt. Da die Mieterin Zweifel am Vorliegen des Eigenbedarfs hatte, beauftragte sie einen Detektiv. Das Amtsgericht verneinte einen Erstattungsanspruch. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Mieterin.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Grundsätzlich seien Detektivkosten erstattungsfähig, wenn... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.04.2021
- 8 AZR 276/20 -

Schadensersatz - Kosten der Ermittlungen von Vertragspflicht­verletzungen eines Arbeitnehmers durch eine Anwaltskanzlei

Bundes­arbeits­gericht zum Anwendungsbereich des § 12 a ArbGG bei Schadensersatz

Bundes­arbeits­gericht gibt der Revision eines Klägers statt. Die Parteien streiten im Revisionsverfahren darüber, ob der Kläger der Beklagten zum Ersatz von Anwaltskosten iHv. 66.500,00 Euro für Ermittlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen des Spesenbetrugs, des Abrechnungsbetrugs und von Compliance-Verstößen verpflichtet ist. Der § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG steht einem Schadens­ersatzanspruch nicht entgegen, dennoch hat der Kläger im konkreten Fall keinen Anspruch auf Ersatz seiner Kosten.

Der Kläger war bei der Beklagten als Leiter des Zentralbereichs Einkauf und Mitglied einer Führungsebene zu einem Jahresbruttogehalt iHv. zuletzt ca. 450.000 Euro tätig. Nachdem bei der Beklagten mehrere anonyme Verdachtsmeldungen wegen eventueller Compliance-Verstöße des Klägers eingegangen waren, traf das bei dieser zuständige Gremium die Entscheidung, eine Untersuchung unter Einschaltung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 08.09.2015
- 2 W 82/15 -

Er­stattungs­fähig­keit von Kosten für Beauftragung eines Detekteibüros wegen Verdachts des Ver­sicherungs­betrugs

Voraussetzung ist Beauftragung zwecks späteren Prozesses (Prozessbezogenheit)

Beauftragt eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung wegen des begründeten Verdachts des versuchten Ver­sicherungs­betrugs eine Detektei, so kann sie die dadurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn sich der Verdacht bestätigt und die Versicherung deshalb das Klageverfahren gewinnt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Juli 2011 wegen eines angeblichen Verkehrsunfalls in Anspruch genommen. Da zahlreiche Indizien für eine Unfallmanipulation sprachen, beauftragte die Versicherung eine Detektei. Im Mai 2015 wurde die Versicherung schließlich vor dem Landgericht Bremen auf Zahlung verklagt. Die Versicherung gewann aufgrund der Ermittlungsergebnisse... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2013
- 8 AZR 1026/12 -

Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Detektivkosten bei Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer

Verdacht des Erschleichens einer Arbeits­unfähig­keits­bescheinigung rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitnehmers

Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, so kann der Arbeitgeber eine Detektei mit der Beobachtung des Arbeitnehmers beauftragen. Erhärtet sich dadurch der Verdacht, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Zudem steht dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab dem Jahr 2009 ließ sich ein Busfahrer mehrmals und teilweise für mehrere Wochen arbeitsunfähig krankschreiben. Da seine Arbeitgeberin, ein Busunternehmen, Zweifel an seiner wiederholten Arbeitsunfähigkeit hatte, sollte sich der Arbeitnehmer einer ärztlichen Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen unterziehen. Trotz... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.05.2013
- XII ZB 107/08 -

Detektivkosten im Unterhalts­rechts­streit bei Verwendung eines GPS-Systems nicht erstattungsfähig

Überwachung mittels GPS-Systems stellt unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeits­recht dar

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Detektivkosten für die Erstellung eines umfassenden Bewegungsprofils des geschiedenen Ehegatten im Rahmen eines Unterhalts­rechts­streits erstattungsfähig sind. Das Gericht entschied, dass auch Detektivkosten - sofern sie auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig waren - zu den Prozesskosten zählen können. Dies gilt allerdings nur, wenn die Mittel zur Beschaffung von Beweisen auch im Rechtsstreit verwertet werden dürfen. Daran fehlt es beispielsweise bei einem durch GPS-Sender erstellten umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofil.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war rechtskräftig zur Zahlung nachehelichen Unterhalts verurteilt worden. In jenem Verfahren hatte die Beklagte als Unterhaltsberechtigte geltend gemacht, ihre Beziehung zu einem andern Mann sei beendet. Später hatte sie die Beziehung jedoch fortgesetzt.Zur Vorbereitung einer Abänderungsklage hatte der Kläger einen Detektiv... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2009
- 6 U 52/09 -

Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen

Kosten müssen sich aber im Rahmen des Erforderlichen halten

Wer als Unternehmer von einem Mitbewerber unlauter behindert wird und zur Aufklärung des Sachverhalts einen Detektiv eingesetzt hat, kann von dem Mitbewerber die Erstattung der Detektivkosten verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe hervor. Allerdings muss der Unternehmer die Kosten für den Detektiv im Rahmen des Erforderlichen halten. So muss er z.B., wenn der Sachverhalt klar ist, die weitere kostenträchtige Aufklärung durch den Detektiv beenden. Ferner muss ein Detektiv in der Nähe beauftragt werden, so dass nicht unnötig Fahrkosten entstehen.

Die Parteien, zwei u.a. im Rhein-Neckar-Raum tätige Plakatierungsunternehmen, sind Wettbewerber. Der Kläger verdächtigte den Beklagten, systematisch Plakate abzuhängen und zu beschädigen, die der Kläger aufgehängt hatte; er hatte in der Vergangenheit bereits einen entsprechenden Verbotstitel erwirkt. Um seinen Verdacht belegen zu können, schaltete er eine Detektei ein, die den Beklagten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 24.03.2009
- 155 C 29902/08 -

Versicherungsbetrüger muss Kosten einer beauftragten Detektei übernehmen

Betrug mit Folgen

Besteht der Verdacht, dass jemand seine Versicherung betrügen will, darf diese eine Detektei für Ermittlungen einschalten. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Betrüger die Kosten ersetzen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

Die spätere Beklagte betreibt ein Reisebüro. Sie war berechtigt im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes Reiserücktrittsversicherungen an ihre Kunden zu vermitteln. Im Jahre 2006 meldete sie die Stornierung einer Reise bei einer Reiseversicherung, mit der sie in Geschäftsbeziehung stand und zeigte Stornierungskosten in Höhe von 3407 Euro an. Diese Reise war aber nie gebucht worden. Da... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2008
- 7 Sa 197/08 -

Beim "Blaumachen" erwischt: Krankgeschriebener Mitarbeiter muss Detektiveinsatz bezahlen

Schadensersatz wegen vertragswidriger Tätigkeit des Arbeitnehmers

Ein Arbeitgeber kann von seinem Mitarbeiter die Kosten für die Beauftragung eines Detektivbüros ersetzt verlangen, wenn die Detektivtätigkeit zur Feststellung einer vertragswidrigen Tätigkeit des Mitarbeiters erforderlich war. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz als Berufungsgericht und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Brief- und Zeitungszusteller mittels ärztlichen Attests krankschreiben lassen. Während der Zeit seiner Krankschreibung beschäftigte sein Arbeitgeber seine Frau als Vertreterin mit der nachts stattfindenden Austragetätigkeit. Der krankgeschriebene Mitarbeiter half ihr bei dieser Arbeit. Dabei wurde er gesehen. Der Arbeitgeber beauftragte daraufhin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 20.05.2008
- 13 WF 93/08 -

Keine Erstattung von Detektivkosten beim Einsatz von unzulässigen Ermittlungsmethoden

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg kann ein Kläger die Kosten für die Einschaltung eines Detektivbüros zur Vorbereitung einer Klage nicht ersetzt bekommen, wenn dieses sich unzulässiger Ermittlungsmethoden bedient hat. Zu solchen unzulässigen Ermittlungsmethoden zählt der Einsatz eines GPS-Senders.

Der Kläger war durch ein Urteil des Amtsgerichts Oldenburg zur Zahlung von Ehegattenunterhalt verurteilt worden. Zur Vorbereitung einer Klage auf Wegfall dieser Unterhaltsverpflichtung, beauftragte er dann ein Detektivbüro. Dieses sollte feststellen, ob die geschiedene Ehefrau in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebe. Eine solche kann nämlich, nach einer gewissen Verfestigung,... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.08.2007
- 3 K 1062/04 -

Detektivkosten im Unterhaltsverfahren können nicht bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2001 das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Aufwendungen für einen Rechtsanwalt und für die Einschaltung eines Detektivs im Zusammenhang mit einem angestrebten, Unterhaltszahlungen betreffenden Prozess bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden können.

Der Hintergrund des Streitfalls ist der, dass der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 u. a. Honorarkosten für einen Detektiv in Höhe von rd. 9.300,- DM geltend machte. Er gab dazu an, der Detektiv sei beauftragt worden festzustellen, ob die von dem Kläger seit 1993 geschiedene Ehefrau eine neue Beziehung eingegangen sei und daher eine Unterhaltsabänderungsklage... Lesen Sie mehr



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