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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dauernachtarbeit“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2015
- 10 AZR 156/15 -
BAG: Dauernachtarbeit rechtfertigt grundsätzlich Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des Bruttostundenlohns
Geringerer Zuschlag aufgrund Ruhephasen von 1 bis 1 ½ Stunden pro Nacht
Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft in der Nacht tätig und bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, so steht ihm gemäß § 6 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) grundsätzlich ein Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des Bruttostundenlohns oder auf Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage zu. Ein geringerer Zuschlag kann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer pro Nacht eine Ruhephase von 1 bis 1 ½ Stunden hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Lkw-Fahrer war für eine Logistik- und Paketdienstleistungsunternehmen im Linientransport tätig. Ein Tarifvertrag galt nicht. Da die Arbeitszeit des Arbeitnehmers überwiegend in der Zeit von 20 bis 6 Uhr lag, gewährte ihm die Arbeitgeberin ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 20 % des Bruttostundenlohns. Dem Arbeitnehmer war dies aber zu wenig. Er verwies auf die erhebliche gesundheitliche Belastung durch die dauerhafte Nachtarbeit und forderte daher einen Zuschlag in Höhe von 30 %. Die Arbeitgeberin wies dieses Ansinnen zurück. Sie führte an, dass der Arbeitnehmer pro Nacht 1 bis 1 ½ Stunden ruhen... Lesen Sie mehr
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