wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dachschrägen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 09.03.2017
- 6 C 285/14 -

Notwendige Schraubenlöcher im Fensterrahmen zur Anbringung von Plissees stellen vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung dar

Vermieter steht kein Anspruch auf Erstattung von Beseitigungskosten zu

Ist aufgrund der baulichen Besonderheit der Wohnung, etwa aufgrund von Dachschrägen, das Anbringen von Plissees im Schlaf- und Kinderzimmer nur mit Hilfe von Schraubenlöchern im Fensterrahmen möglich, so ist dies vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt. Dem Vermieter steht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Beseitigung der Schraubenlöcher zu. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der Mietzeit ließ die Mieterin einer Dachgeschosswohnung durch eine Fachfirma an vier in die Dachschräge eingelassenen VELUX-Fenstern in denen als Schlaf- und Kinderzimmer genutzten Zimmern Plissees anbringen. Die Montierung machte es erforderlich, dass in den Fensterrahmen Löcher für die Schrauben gebohrt werden mussten. Nach dem Auszug aus der Wohnung und der Mitnahme der Plissees im Juni 2014 verlangte die Vermieterin die Erstattung der Kosten für die Beseitigung der Schraubenlöcher, die sie mit 625,05 EUR bezifferte. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, ging der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Wuppertal, Urteil vom 11.01.2012
- 8 S 56/11 -

Hauseigentümer haftet für vom Dach herunterfallende Eiszapfen

Eiszapfen sind gemäß städtischer Straßenordnung durch Hauseigentümer von Dachkanten zu entfernen

Hauseigentümer, die im Winter Schneeüberhänge und Eiszapfen nicht von ihrer Dachkante entfernen, können zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn es durch die herabfallenden Überhänge und Eiszapfen zu Schäden an fremdem Eigentum kommt. Dies entschied das Landgericht Wuppertal.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wuppertaler Hauseigentümerin entgegen einer entsprechenden Verpflichtung in § 7 der städtischen Straßenordnung, einer ordnungsbehördlichen Verordnung, weder die Eiszapfen von der Dachkante ihres Hauses entfernt noch den Gefahrenbereich unterhalb des Daches abgesperrt.Am 9. Dezember 2010 fielen Eiszapfen herab und beschädigten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 10.08.2010
- 424 C 7097/09 -

Zu kleine Wohnung: Keine Mietminderung aufgrund falscher Angaben über Wohnungsgröße in Zeitungsannonce

Angaben in Zeitungsannoncen sind nicht Vertragsbestandteil

Eine Mietwohnung weist einen zur Minderung der Miete führenden Mangel auf, wenn ihre tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag nur eine "ca. Angabe" enthält. Voraussetzung ist aber die Vereinbarung einer bestimmten Größe. Bloße Angaben in einer Zeitungsannonce reichen dafür nicht aus.

Im August 2007 mietete eine Frau eine Dachgeschosswohnung in München zu einem Mietpreis von 515 Euro warm. Der Mietvertrag enthielt keine Angaben über die Wohnungsgröße. Ein Jahr später meldete sich die Mieterin bei ihrer Vermieterin und gab an, dass die von der Vermieterin ursprünglich angegebene Quadratmeterzahl gravierend von der tatsächlichen Fläche abweiche. Statt 36 Quadratmeter... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Holzminden, Urteil vom 07.02.2007
- 10 C 221/06 (I) -

Berechnung der Betriebskosten bei Flächenabweichungen

Tatsächliche Wohnungsfläche gilt

Wenn in der Betriebskostenabrechnung nach der Wohnfläche abgerechnet wird, ist die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich; nicht die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl. Das hat das Amtsgericht Holzminden entschieden.

Im Fall stritten Mieter und Vermieter um die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hatte bei der Abrechnung eine Wohnungsgröße von 48 Quadratmeter zugrunde gelegt, so wie es im Mietvertrag stand. Tatsächlich war die Wohnung aber nur 44 Quadratmeter groß, da sie über Dachschrägen verfügte, die eine Raumhöhe von weniger als zwei Meter hatten.Das Gericht entschied, dass es... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.03.2004
- VIII ZR 295/03 -

BGH: 10 % kleinere Wohnfläche ist ein erheblicher Mietmangel

Mieter darf Miete mindern

Wenn die Wohnung 10 % kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben, handelt es sich grundsätzlich um einen Mietmangel. Der Mieter kann dann die Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Im entschiedenen Fall hieß es in § 1 des Mietvertrags: "Die Wohnfläche wird mit 126,45 Quadratmetern vereinbart". Anlässlich einer Neuberechnung der Wohnfläche unter Berücksichtigung der vorhandenen Dachschrägen und einer hälftigen Anrechnung des überdachten Teils der Terrasse stellte sich heraus, dass die Wohnfläche nur 106 Quadratmeter betrug.Da die Abweichung der tatsächlichen... Lesen Sie mehr




Werbung