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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dachsanierung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Beschluss vom 08.12.2021
- 17 C 125/21 -
Einstweilige Verfügung gegen Vermieter wegen erheblichen Wassereinbruchs infolge von Dachsanierung
Unterlassene Sicherungsmaßnahmen durch Vermieter
Kommt es infolge einer Dachsanierung bei Regen zu erheblichem Wassereinbruch in der darunter liegenden Wohnung und unterlässt der Vermieter Sicherungsmaßnahmen, so rechtfertigt dies eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit März 2020 ließ die Eigentümerin eines Miethauses in Berlin das Dach sanieren. Infolge dessen kam es in der darunter liegenden Wohnung mehrfach bei stärkerem Regen zu einem Wassereinbruch, was zu erheblichen Schäden führte. Da die Eigentümerin keine erfolgsversprechenden Sicherungsmaßnahmen vornahm, beantragten die Mieter der Wohnung den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Eigentümerin und Vermieterin der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg gab dem Antrag der Mieter statt. Der Vermieter sei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Vorkehrungen getroffen werden,... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 21.02.2020
- 3 K 28/19 -
Kosten für Dachsanierung wegen Marderbefall nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Präventivmaßnahme ebenfalls nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die Kosten für die Beseitigung von Mardertoiletten in einem Wohngebäude sind keine außergewöhnliche Belastung (agB), wenn es über Jahre von Mardern aufgesucht wurde und infolgedessen konkrete Gesundheitsgefahren oder unzumutbare Gerüche auftreten.
Im hier vorliegenden Fall hatten die Kläger in einem 2002 erworbenen Eigenheim seit 2004 Marderbefall im Dachgeschoss, den sie mit punktuellen Maßnahmen in den Folgejahren bekämpften, die die Marder aber nicht nachhaltig vertrieben. Im Streitjahr 2015 nahmen die Kläger schließlich eine umfangreiche Dachsanierung vor, deren Kosten sie in Höhe von 45.000 € als außergewöhnliche Belastung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2015
- 9 UF 29/15 -
Getrennt lebende Eheleute müssen sich Kosten für Dachsanierung für das gemeinsame Haus teilen
Bei Notwendigkeit der Dachsanierung kann ein Ehegatte ohne Zustimmung des Anderen Arbeiten in Auftrag geben
Getrennt lebende Eheleute müssen sich die Kosten für die Sanierung des Daches des gemeinsamen Hauses teilen, wenn die Arbeiten in beiderseitigem Einverständnis beauftragt werden oder die Arbeiten notwendig sind. Ist die Dachsanierung notwendig, weil es etwa undicht ist und deshalb zu einem Wassereintritt kommt, kann ein Ehegatte ohne Zustimmung des Anderen die Arbeiten in Auftrag geben und die dadurch entstandenen Kosten vom Anderen entsprechend seines Anteils ersetzt verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein getrennt lebendes Ehepaar war zu gleichen Teilen Eigentümer eines Einfamilienhauses. Seit der Trennung im Januar 2010 bewohnte der Ehemann mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen minderjährigen Sohn der Eheleute das Haus. Aufgrund von undichten Stellen im 25 Jahren alten Dach und des dadurch bedingten Wassereintritts sei nach Ansicht... Lesen Sie mehr
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