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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dacheindeckung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2007
- 3 S 1654/06 -

Pflicht zur Neudeckung des Daches aufgrund erheblicher Blendung des Nachbarn wegen lasierter Dachziegel

Lasierte Dachziegel waren baurechtswidrig und daher unzulässig

Gehen von den lasierten Dachziegeln des Nachbarn eine erhebliche Blendwirkung aus, so kann das Bauamt den Nachbarn verpflichten, dass Dach vollkommen neu zu decken. Dem beeinträchtigten Grundstücks­eigentümer kann ein darauf gerichteter Anspruch gegen das Bauamt zustehen. Dies hat der Verwaltungs­gerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall deckte ein Grundstückseigentümer sein Dach mit lasierten Dachziegeln ein. Sowohl die Baugenehmigung als auch die örtliche Bauvorschrift sahen jedoch nicht reflektierende Materialen vor. In der Folgezeit ging von dem neu gedeckten Dach bei Sonnenschein eine so erhebliche Blendwirkung aus, dass die Nachbarin ein Einschreiten der zuständigen Baubehörde verlangte.Die Baubehörde lehnte jedoch ein Einschreiten ab, da die örtliche Bauvorschrift keine nachbarschützende Wirkung habe und die Nachbarin sich daher nicht darauf habe berufen können. Die Vorschrift diene allein dem Zweck, die optische Einheitlichkeit... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2006
- 8 S 2417/05 -

Hauseigentümer hat Anspruch auf Dachziegel in der Farbe der Photovoltaikanlage

Baubehörde muss Befreiung von örtlicher Bauvorschrift erteilen

Hat ein Hauseigentümer einen Anspruch auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Südseite seines Daches, so hat er zugleich einen Anspruch auf Dachziegel in der Farbe der Photovoltaikanlage. Die Baubehörde muss ihm daher eine Befreiung von der entgegenstehenden örtlichen Bauvorschrift erteilen. Dies hat der Verwaltungs­gerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Hauseigentümer sein ganzes Dach in der Farbe der Photovoltaikanlage decken und beantragte eine entsprechende Zulassung. Die Anlage war grau-schwarz und befand sich auf der Südseite des Daches. Da die örtliche Bauvorschrift als Dachziegelfarbe rot bis rotbraun vorschrieb, lehnte die zuständige Behörde den Antrag ab. Sie führte dazu aus, dass die... Lesen Sie mehr

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 20.01.2011
- 11 K 2735/08 -

Hessisches FG: Keine Steuerersparnis bei Austausch eines Asbestdaches im Zuge einer Auf-Dach-Fotovoltaikanlage

Fotovoltaikanlage ist kein wesentlicher Gebäudebestandteil und bildet mit diesem keine wirtschaftliche Einheit

Kosten für die Erneuerung der Dacheindeckung können auch dann nicht steuermindernd als Betriebsausgaben bei dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage abgezogen werden, wenn der alte Dachbelag asbesthaltig war und im Zuge der Installation einer so genannten Auf-Dach-Fotovoltaikanlage gegen eine asbestfreie Ziegeleindeckung ausgetauscht wurde. Dies entschied das Hessische Finanzgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger mit den Stadtwerken einen Stromeinspeisevertrag abgeschlossen und im Streitjahr 2006 auf einer Dachhälfte des selbstgenutzten Zweifamilienhauses eine so genannte Auf-Dach-Fotovoltaikanlage sowie Spezialdachträgerziegel für die Befestigung der Anlage installiert. Kurz zuvor hatte er die komplette, asbesthaltige Wellplatten-Dacheindeckung... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008
- 1 A 10362/08.OVG -

Ausschluss von glänzenden Dachziegeln durch Bebauungsplan unzulässig

Behörde verlangte Beseitigung glänzender Tondachpfannen

Regelungen zur einheitlichen Dachgestaltung in einem Bebauungsplan - hier der Ausschluss glänzender Materialien - bedürfen einer Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer mit dem allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Gestaltung eines Gebiets. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Kläger wenden sich gegen eine behördliche Aufforderung, die aus glänzenden Tondachpfannen bestehende Dacheindeckung ihres Wohngebäudes in einem Neubaugebiet Winningens zu beseitigen. Zur Begründung stützt sich die Baubehörde auf die gestalterische Festsetzung des Bebauungsplans der Gemeinde Winningen, die eine graufarbene Dacheindeckung der Gebäude vorschreibt, die Verwendung glänzender... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2007
- I-10 U 46/07 -

Mieter muss schlechte Reparaturen nicht dulden: Vermieter muss für dauerhafte Dichtigkeit des Dachs Sorge tragen

Mieter durfte fristlos kündigen

Nicht sachgemäße Reparaturen am Haus oder in der Wohnung können Mieter zur Mietminderung und fristlosen Kündigung berechtigen. Dies hat das Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden.

In dem zugrundeliegenden Fall ging es um ständig wiederkehrende Nässeschäden. Durch das Dach trat über Jahre Feuchtigkeit ein. Der Vermieter ließ es nicht ordentlich sanieren, der Mieter stellte die Mietzahlungen ein und kündigte fristlos.Das Oberlandesgericht entschied, dass die fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB berechtigt gewesen sei.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.03.2008
- 1 K 1632/07.KO -

Hausbesitzer müssen andersfarbige Dacheindeckung nicht entfernen

Ein Ehepaar aus Winningen, auf dessen Haus sich schieferfarbene, glänzende Tondachpfannen befinden, muss diese Dacheindeckung nicht beseitigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Dem Ehepaar gehört ein Wohngebäude, das im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winningen West” liegt. Der Bebauungsplan enthält unter der Überschrift „bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB i. V. m. § 88 LBauO)” die Regelung, dass für die Dacheindeckung nur anthrazitfarbene oder dunkelgraue nichtglänzende Materialien wie Schiefer, ausnahmsweise Ziegel bzw. Betondachstein zulässig... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 21.03.2006
- 4 K 143/05 -

Bauherr darf Dachfarbe nicht vorgeschrieben werden

Dacheindeckung mit schwarzen Dachpfannen in Soest außerhalb der historischen Altstadt zulässig

Die Eigentümer eines Wohnhausneubaues am Rande der Soester Altstadt können aufatmen: Sie brauchen das mit schwarzen Pfannen eingedeckte Dach nicht zu ändern. Ihre Klage gegen den Bürgermeister der Stadt Soest, dessen Bauamt auf einer Eindeckung mit roten Dachpfannen bestanden hatte, hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat festgestellt, dass die schwarze Dacheindeckung mit dem geltenden Recht in Einklang steht.

Die Stadt hatte sich auf eine als Satzung erlassene örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung für die Altstadt Soest berufen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erfasst neben der historischen Altstadt auch angrenzende Gebiete, u.a. auch das Grundstück der Kläger. Ziel der Gestaltungssatzung ist es, das charakteristische Stadtbild der Altstadt von Soest zu erhalten. Nach den... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 22.09.2005
- 2 E 2411/03 -

Kein Anspruch auf anthrazitfarbene Dacheindeckung

Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Klage des Bauträgers eines Altenpflegeheims in Ahnatal auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans der Gemeinde Ahnatal abgewiesen.

Dieser Bebauungsplan bestimmt u.a., dass in dem Baugebiet die Dacheindeckung mit roten Dachpfannen zu erfolgen hat. Der Bauträger erhielt im Mai 2002 die Baugenehmigung zur Errichtung eines Altenpflegeheims in Ahnatal. In der Baugenehmigung ist entsprechend der bauplanungsrechtlichen Regelung die Dacheindeckung mit roten Dachziegeln vorgesehen. Tatsächlich wurde das Dach aber... Lesen Sie mehr




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