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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dachantenne“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.03.2013
- 4 U 26/12 - 8 -

Lackkratzer nach Waschanlage: Keine ein- bis zweistündliche Kontrollpflicht des Wasch­anlagen­betreibers

Schäden am Lack durch abgerissene Antenne und nicht durch Funktionsstörung der Anlage

Kommt es durch eine abgerissene Antenne zu Lackschäden während des Waschvorgangs in einer automatischen Waschanlage, so haftet dafür der Betreiber in der Regel nicht. Denn der Schaden beruht nicht auf eine Funktionsstörung der Anlage. Zudem muss der Betreiber die Anlage nicht alle ein bis zwei Stunden auf Fremdgegenstände kontrollieren. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall kam es an einem Vormittag im Dezember 2010 zu Lackschäden an einem Fahrzeug nach Benutzung einer zu einer Tankstelle gehörenden Waschanlage. Nachdem der Autofahrer die Schäden meldete und es zu einer Überprüfung der Anlage kam, stellte man fest, dass die Schäden durch eine abgerissene etwa 30 cm lange Dachantenne verursacht wurden. Der Autofahrer meinte, der Waschanlagenbetreiber hätte seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und klagte auf Zahlung der Reparaturkosten. Der Betreiber stellte sich dem mit der Begründung entgegen, dass er für den Schaden nicht verantwortlich sei. Er behauptete, die abgebrochene Antenne könne... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 29.10.2002
- 63 S 24/02 -

Mobilfunkantenne auf dem Dach berechtigt zu keiner Mietminderung

Keine Mangelhaftigkeit der Wohnung

Lässt der Vermieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach errichten, so führt dies nicht zur Mangelhaftigkeit der im Haus befindlichen Wohnungen. Die Mieter sind daher nicht dazu berechtigt ihre Mieter zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da der Vermieter auf dem Dach des Hauses eine Mobilfunkantenne errichten ließ. Die Mieter behaupteten, von der Antenne gingen Strahlungen aus, die die Gesundheit gefährden. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 29.10.2004
- 20 C 98/03 -

Eine vorhandene Gemeinschaftsantenne muss vom Vermieter empfangsbereit gehalten werden

Zur Frage, wann eine Dachantenne weiter betrieben werden muss

In den letzten Jahren entfernten viele Vermieter die Dachantennen, weil es im Haus Kabelfernsehen gab oder neuerdings mit einfachen Stabantennen digitales terrestrisches Fernsehen empfangen werden kann. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln ist allerdings ein Vermieter verpflichtet, eine vorhandene Gemeinschaftsantenne dergestalt in Ordnung zu halten, dass die Mieter diese mit Hilfe einer Set-Top-Box zum Empfang von digitalen Fernsehprogrammen über die in der Wohnung vorhandene Antennenbuchse nutzen können.

Im Fall klagte ein Berliner Mieter. In seiner im Jahre 1969 bezogenen Wohnung stand ihm seit Beginn seines Mietverhältnisses eine Gemeinschaftsantenne für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen zur Verfügung. Für die Unterhaltung der Gemeinschaftsantenne hatte er anteilig Betriebskosten zu tragen. Der Vermieter hat nach der im März 2003 erfolgten Umstellung der terrestrischen... Lesen Sie mehr




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