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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Christopher-Street-Day“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 27.09.2017
- B 3 KS 2/16 R -

Keine Künstler­sozial­abgabe­pflicht für den Veranstalter des jährlichen Berliner Christopher Street Day

Gemeinnütziger eingetragener Verein ist kein "professioneller Kunstvermarkter"

Das Bundes­sozial­gericht hat entschieden, dass der Veranstalter des Berliner Christopher Street Day (CSD) - ein gemeinnütziger eingetragener Verein - keine Künstler­sozial­abgabe entrichten für Künstler muss, die im Anschluss an die politische Demonstration im Rahmen des Abendprogramms des CSD auftreten.

Im zugrunde liegenden Fall stellte die beklagte Deutsche Rentenversicherung Bund im Rahmen einer Betriebsprüfung die Abgabepflicht des CSD-Trägervereins nach dem Recht der Künstlersozialversicherung fest, da einige der auftretenden Künstler Honorare erhielten, und erhob von dem Verein für die Jahre 2002 bis 2006 Künstlersozialabgabe (insgesamt 763,34 Euro). Mit seiner Klage gegen diesen Bescheid ist der CSD-Trägerverein in den Vorinstanzen und nun auch in letzter Instanz erfolgreich gewesen.Das Bundessozialgericht entschied, dass der CSD-Trägerverein nach allen in Betracht kommenden gesetzlichen Varianten nicht der Abgabepflicht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 06.08.2012
- 5 L 708/12.KO -

Rechte Demonstration am Christopher-Street-Day zulässig

Ablehnende Haltung der Rechtsextremen gegenüber Homosexuellen genügt nicht für Versammlungsverbot

Eine Kundgebung der Rechten gegen den die Bildung krimineller Vereinigungen unter Strafen stellenden § 129 Strafgesetzbuch darf am 18.August 2012 trotz des Christopher-Street-Days (CSD) stattfinden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz nun entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte die Stadt den von einem bundesweit bekannten führenden Mitglied der rechten Szene angemeldeten Aufzug, der zwei Tage vor dem Prozessbeginn gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des rechtsextremen "Aktionsbüros Mittelrhein" vor dem Landgericht Koblenz stattfinden soll, untersagt und den Sofortvollzug des Verbotes angeordnet.Da fast... Lesen Sie mehr




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