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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundestagswahl“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.12.2023
- 2 BvC 4/23 -

Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden

Wahlprüfungsbeschwerde nur teilweise erfolgreich

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag über den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 hinausgehend in weiteren 31 Wahlbezirken des Landes Berlin sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet. Zudem hat er den genannten Beschluss des Bundestages insoweit aufgehoben, als die Bundestagswahl in sieben Wahlbezirken und den damit verbundenen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt wurde.

Am 26. September 2021 fand in Berlin die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Zugleich wurden die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen durchgeführt sowie über einen Volksentscheid abgestimmt. Am Wahltag fand auch der Berlin-Marathon statt. Beim Bundestag wurden insgesamt 1.713 Wahleinsprüche eingelegt, die ausschließlich oder teilweise das Wahlgeschehen in Berlin betrafen. Der Bundestag stellte in 327 Wahlbezirken der zwölf Wahlkreise mandatsrelevante Wahlfehler fest. Diese Wahlbezirke sind wegen gemeinsam gebildeter Briefwahlbezirke mit 104 weiteren Wahlbezirken verbunden. Mit Beschluss vom 10. November 2022... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.03.2022
- 2 BvC 22/19 -

Wahlprüfungs­beschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land Berlin für die Bundestagswahl im Jahr 2017 erfolgreich

Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG sowie Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundes­verfassungs­gerichts entschieden, dass die Nichtzulassung der Landesliste der National­demokratischen Partei Deutschlands (NPD) für die Wahl des 19. Deutschen Bundestages im Land Berlin die Beschwerdeführerin zu 1. in ihrer Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG und die weiteren Beschwerde­führerinnen und Beschwerdeführer in ihrem Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt. Soweit sich die Wahlprüfungs­beschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl richtete, wurde sie als unzulässig verworfen.

Im Oktober 2016 fand in Berlin die besondere Vertreterversammlung der Beschwerdeführerin zu 1. zur Aufstellung einer Landesliste für die Bundestagswahl 2017 statt. Die Vertreter eines Kreisverbandes waren bereits im Februar 2016 gewählt worden, nahmen an der besonderen Vertreterversammlung jedoch nicht teil. Weil die Wahlen der Delegierten zur Vertreterversammlung gemäß § 27 Abs. 5... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.07.2021
- 2 BvC 1/21 u.a. -

BVerfG entscheidet über vorschlags­berechtigte Parteien für Bundestagswahl

DKP zur Bundestagswahl zugelassen

In seiner öffentlichen Sitzung am 8. und 9. Juli 2021 hat der Bundeswahlausschuss entschieden, welche Vereinigungen nach seiner Prüfung als wahlvorschlags­berechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag anzuerkennen seien. Gegen die Nichtanerkennung haben zwanzig Vereinigungen Beschwerde beim Bundes­verfassungs­gericht erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen des Beschwerdeverfahrens im Wesentlichen, ob eine Vereinigung den formellen Anforderungen an die Beteiligungsanzeige nach § 18 Abs. 2 BWahlG genügt hat und ob ihr die Eigenschaft einer Partei im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 1 PartG zukommt. Für letzteres ist grundsätzlich maßgeblich, ob die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.04.2021
- 2 BvE 1/21 und 2 BvE 3/21 -

Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungs­unterschriften oder Absenkung der Quoren bei der Bundestagswahl unzulässig

Anträge mangels ausreichender Begründung unzulässig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Anträge der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands und der Bayernpartei e. V. gegen den Deutschen Bundestag auf Feststellung, dass dieser die Rechte der Antragstellerinnen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat, indem er es unterließ, die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes zur Vorlage von Unterstützungs­unterschriften wegen der durch die COVID-19-Pandemie geänderten tatsächlichen Umstände auszusetzen oder durch Absenkung der Quoren anzupassen, mangels ausreichender Begründung verworfen. Die Antragstellerinnen haben jeweils die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit durch das Unterlassen einer Aussetzung der Anwendbarkeit von §§ 20 Abs. 2 Satz 2, 27 Abs. 1 Satz 2 BWahlG oder einer Absenkung der Zahl der nach diesen Vorschriften für die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags oder einer Landesliste beizubringenden Unterstützungs­unterschriften bei der Bundestagswahl 2021 durch den Antragsgegner nicht hinreichend substantiiert dargelegt. In seiner Begründung hat der Senat darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber unter den tatsächlichen Bedingungen der Covid-19-Pandemie zur Überprüfung der geltenden Unterschriften­quoren verpflichtet ist.

Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWahlG nur dann an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Fällt eine Partei in den Anwendungsbereich dieser Norm, benötigt sie zudem Unterstützungsunterschriften... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.06.2014
- 2 BvE 4/13 -

Bundes­tags­wahl­kampf 2013: Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen

Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat einen Antrag der NPD gegen den Bundespräsidenten wegen Äußerungen während der Zeit des Bundes­tags­wahl­kampfes 2013 zurückgewiesen. Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrations­aufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst. Hierbei hat er die Verfassung und die Gesetze zu achten, darunter auch das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit. Einzelne Äußerungen des Bundespräsidenten können jedoch gerichtlich nur dann beanstandet werden, wenn er mit ihnen unter evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsaufgabe und damit willkürlich Partei ergreift. Dies war vorliegend nicht der Fall.

Im August 2013 nahm der Antragsgegner an einer Gesprächsrunde vor mehreren hundert Berufsschülern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren in einem Schulzentrum in Berlin-Kreuzberg teil. In der unter dem Motto „22.09.2013 - Deine Stimme zählt!“ stehenden Veranstaltung wies der Antragsgegner unter anderem auf die Bedeutung von freien Wahlen für die Demokratie hin und forderte die Schülerinnen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.09.2013
- 2 BvE 4/13 -

Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

BVerfG verneint Gefahr des Eingreifens in den Wahlkampf zu Lasten der NPD durch den Bundespräsidenten

Das Bundes­verfassungs­gericht hat einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Bundespräsidenten abgelehnt. Mit dem Eilantrag wollte die NPD erreichen, dass der Bundespräsident es unterlässt, durch Verlautbarungen zu ihrem Nachteil in den Wahlkampf einzugreifen. In der Hauptsache wird der Senat über das Organ­streit­verfahren zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Im zugrunde liegenden Streitfall nahm der Antragsgegner Ende August 2013 an einer Gesprächsrunde vor mehreren hundert Schülern eines Schulzentrums teil. Dabei ging es auch um die seit geraumer Zeit stattfindenden Proteste von Mitgliedern, Aktivisten und Unterstützern der Antragstellerin gegen ein Asylbewerberheim. Gegen diese Proteste gab es Gegendemonstrationen. Nach übereinstimmenden... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25.07.2012
- 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 und 2 BvE 9/11 -

Bundesverfassungsgericht erklärt Bundestagswahlrecht für verfassungswidrig

Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag unzulässig

Das mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) neu gestaltete Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Deutschen Bundestages verstößt gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. Dies betrifft zunächst die Zuweisung von Ländersitzkontingenten nach der Wählerzahl (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BWG), weil sie den Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht. Darüber hinaus sind die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien auch insoweit verletzt, als nach § 6 Abs. 2a BWG Zusatzmandate vergeben werden und soweit § 6 Abs. 5 BWG das ausgleichslose Anfallen von Überhangmandaten in einem Umfang zulässt, der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren verhandelte das Bundesverfassungsgericht über eine abstrakte Normenkontrolle, eine Verfassungsbeschwerde und einen Antrag im Organstreitverfahren, die sich gegen das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 25. November 2011richten.Mit Urteil vom 3. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ein Wahlsystem,... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.01.2012
- 2 BvC 3/11 -

Wahlkreiseinteilung für Bundestagswahl 2009 genügt Anforderungen des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit

Einteilung der Wahlkreise auf Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung begründet keinen Wahlfehler

Die Einteilung der Wahlkreise auf Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung begründet keinen Wahlfehler bei der Bundestagswahl 2009. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit die Wahlprüfungsbeschwerde zurück, die sich gegen die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag richtete.

Die Rüge des Beschwerdeführers betrifft die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlkreise bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag.Die Grundsätze hierfür sind in § 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) geregelt. Danach erfolgt die Einteilung der insgesamt 299 Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung. Die Zahl der Wahlkreise in den Ländern muss deren Bevölkerungsanteil... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 03.03.2009
- 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07 -

Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig

Wahl wird nicht wiederholt

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter sahen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Dies führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestages, weil der Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung die festgestellten Wahlfehler mangels irgendwelcher Hinweise darauf, dass Wahlgeräte fehlerhaft funktioniert hätten oder manipuliert worden sein könnten, überwiegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat über zwei Wahlprüfungsbeschwerden geurteilt, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten (sog. Wahlcomputer) bei der Bundestagswahl 2005 zum 16. Deutschen Bundestag richteten.Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung ... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.01.2009
- 2 BvC 4/04 -

BVerfG kann auch nach Ende einer Wahlperiode wahlrechtliche Zweifelsfragen prüfen

Möglicher Wahlfehler kann grundsätzliche Bedeutung haben

Das Bundesverfassungsgericht behält sich vor, grundsätzlich auch nach der Auflösung eines Bundestages oder dem regulären Ablauf einer Wahlperiode im Rahmen einer zulässigen Wahlprüfungsbeschwerde die Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsnormen zu prüfen. Das hierfür erforderliche öffentliche Interesse an einer Sachentscheidung ist jedoch für Wahlprüfungsbeschwerden gegen die ordnungsgemäße Zusammensetzung des 15. Deutschen Bundestages insbesondere insoweit entfallen, als die Verfassungswidrigkeit der Überhangmandate und die Berücksichtigung von bestimmten Zweitstimmen in zwei Berliner Wahlkreisen gerügt wird.

Der Beschwerdeführer legte im November 2002 Einspruch beim Deutschen Bundestag gegen die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag ein. Der Deutsche Bundestag wies diesen Wahleinspruch als offensichtlich unbegründet zurück. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Am 21. Juli 2005 löste der Bundespräsident den 15. Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers auf.... Lesen Sie mehr




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