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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Buch“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.05.2022
- 11 U 115/21 und 11 W 32/21 -
Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung untersagen
Erhebliches Veröffentlichungsinteresse gegeben
Die inländische Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse zu erfahren, dass ein deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns möglicherweise an verdeckten Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert war. Berechtigte Belange des Unternehmens müssen hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktreten, auch wenn der Autor eines Buches über die Arbeitsweise des Unternehmens sich sehr kritisch damit auseinandersetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat zwei u.a. auf das Verbot der Veröffentlichung des Buches gerichtete Rechtsmittel im Eilverfahren zurückgewiesen.
In zwei vor dem OLG geführten Eilverfahren hat sich die deutschsprachige Konzerntochter eines russischen Medienkonzerns gegen die Veröffentlichung der Erst- und der Zweitauflage des Buches eines ehemaligen journalistischen Mitarbeiters gewehrt. Der Antragsgegner berichtete in dem Buch über die Aktivitäten der Antragstellerin und ihrer Mitarbeiter. Er arbeitete von 2018 bis 2020 zunächst als freier Mitarbeiter und dann als angestellter Reporter für die Antragstellerin, die sich bislang erfolglos um eine Sendelizenz innerhalb der Europäischen Union bemüht hat. Im Frühjahr 2021 veröffentlichte der Antragsteller im Internet ein Buch, in dem er... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.01.2022
- 6 W 102/21 -
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fernsehbeitrag und Buch mit dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“
Kein Unterlassungsanspruch Fehlen einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr
Zwischen dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ für eine Fernsehbeitragsreihe und demselben Titel für ein Sachbuch besteht keine Verwechslungsgefahr. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Beschwerde der TV-Produzentin zurückgewiesen.
Die Parteien streiten über den Titel „Nie wieder keine Ahnung!“. Die Antragstellerin ist eine öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt. Sie hatte 2009 - 2011 für ihr Fernsehprogramm eine Beitragsreihe mit der Bezeichnung „Nie wieder keine Ahnung! Malerei“ und „Nie wieder keine Ahnung! Architektur“ produziert. Die Beiträge wurden noch 2021 ausgestrahlt. Die Antragstellerin veröffentlichte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.09.2019
- 6 U 29/19 -
Aufschrift "Thermomix" auf Kochbüchern kann trotz Markenschutz zulässig sein
Verlag darf auf Cover der Kochbücher Produktnamen und stilisiertes Bild der Küchenmaschine drucken
Ein Verlag darf auf das Cover seiner Kochbücher mit Rezepten für den "Thermomix" trotz bestehenden Markenschutzes den Produktnamen und ein stilisiertes Bild der Küchenmaschine drucken. Die Verwendung der Marke hat sich allerdings im Rahmen dessen zu halten, was erforderlich ist, um die Verbraucher über den Zweck des Kochbuches zu informieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln im Rechtsstreit zwischen der Herstellerfirma und dem Kochbuchverlag und bestätigte eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln.
Zur Begründung führte das Oberlandesgericht im Wesentlichen aus, dass es sich bei "Thermomix" um eine bekannte Wortmarke handele, um die sich seit langen Jahren ein "Kult" entwickelt habe. Der Kochbuchverlag habe durch die Verwendung des Produktnamens die Wertschätzung dieser bekannten Wortmarke ausgenutzt, um auf ihre Kochbücher aufmerksam zu machen. In Deutschland werde eine unübersehbare... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.11.2016
- C-301/15 -
Digitale Vervielfältigung im Handel vergriffener Bücher ohne Zustimmung des Urhebers verstößt gegen Urheberrechtsrichtlinie
Urhebern muss Möglichkeit zur Unterbindung der Nutzung ohne Förmlichkeiten gegeben werden
Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die digitale Vervielfältigung im Handel vergriffener Bücher unter Missachtung der ausschließlichen Rechte der Urheber gestattet. Mit einer solchen Regelung muss der den Urhebern durch die Richtlinie gewährte Schutz sichergestellt und insbesondere dafür gesorgt werden, dass sie von der geplanten digitalen Nutzung ihres Werks tatsächlich informiert werden und die Möglichkeit haben, diese Nutzung ohne Förmlichkeiten zu unterbinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
In Frankreich versteht man unter einem "vergriffenen Buch" ein vor dem 1. Januar 2001 veröffentlichtes Buch, das nicht mehr gewerbsmäßig verbreitet und nicht mehr in gedruckter oder digitaler Form publiziert wird. Nach der französischen Regelung ist eine zugelassene Verwertungsgesellschaft namens SOFIA damit betraut, die Vervielfältigung und Wiedergabe vergriffener Bücher in digitaler... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.11.2016
- C-174/15 -
Verleih von E-Books kann Verleih herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) unter bestimmten Voraussetzungen dem Verleihen herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden kann. In diesem Fall findet die Ausnahme für das öffentliche Verleihwesen Anwendung, die u. a. eine angemessene Vergütung für die Urheber vorsieht.
In den Niederlanden fällt das Verleihen von E-Books nicht unter die Regelung, die für das öffentliche Verleihen herkömmlicher Bücher gilt. Zurzeit stellen die öffentlichen Bibliotheken E-Books über das Internet auf der Grundlage von Lizenzvereinbarungen mit den Rechtsinhabern zur Verfügung.Die Vereniging Openbare Bibliotheken (VOB) - ein... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 08.04.2016
- 6 U 120/15 -
Formulierung "Wenn das Haus nasse Füße hat" genießt keinen urheberrechtlichen Schutz
Redewendungen der Alltagssprache müssen für allgemeinen Gebrauch freigehalten werden
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass dem Ausdruck "Wenn das Haus nasse Füße hat" kein urheberrechtlicher Schutz zukommt.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Verlag, dessen Autor die Zeile "Wenn das Haus nasse Füße hat" für sich reklamierte und die Formulierung als Untertitel eines Buches über Mauerwerkstrockenlegung verwandt hatte. Er verlangte Unterlassung von der Betreiberin einer Website, die mit dem Slogan auf Twitter für ihr Online-Angebot ebenfalls im Bereich der Mauerwerkstrockenlegung geworben hatte.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2016
- 6 K 3472/14 -
Verluste aus Veröffentlichung eines Buches über Wanderungen können steuermindernd geltend gemacht werden
Während Anlaufzeit der schriftstellerischen Tätigkeit ist Verlust steuerlich anzuerkennen
Berichtet ein Steuerpflichtiger in einem Buch über die von ihm durchgeführten Wanderungen, können die Aufwendungen für das Buch sowie die Werbemaßnahmen hierfür Betriebsausgaben einer schriftstellerischen Tätigkeit sein. Dies geht aus einer Entscheidung des das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erklärte im Streitjahr 2012 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Renten Kosten für die Veröffentlichung eines Buches als Betriebsausgaben einer selbständigen, schriftstellerischen Tätigkeit. Der Kläger berichtete in seinem Buch über von ihm durchgeführte Wanderungen und fügte den Berichten Karten und Höhenprofile hinzu. Er... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2015
- VI ZR 175/14 -
BGH: Erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Veröffentlichung von Verhaltensweisen und Fähigkeiten einer namentlich genannten Grundschülerin in einem Buch
Schwerwiegende Beeinträchtigung des Rechts auf ungestörte kindliche Entwicklung
Wird in einem Buch einer ehemaligen Lehrerin die Verhaltensweise und Fähigkeiten einer namentlich genannten Grundschülerin geschildert, so liegt darin eine erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Aufgrund der schwerwiegenden Beeinträchtigung des Rechts auf ungestörte kindliche Entwicklung kann die Schülerin auf Unterlassung der Nennung ihres Namens klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2007 nahm eine Grundschülerin probeweise am Unterricht der dritten Klasse teil. Dies diente als Test dafür, ob sie geeignet war, die zweite Klasse zu überspringen. Die Lehrerin der Klasse hielt davon nichts, sodass es in der Folgezeit zu einer Auseinandersetzung mit der Mutter des Kindes kam. Diese steigerte sich durch mehrere... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.04.2015
- I ZR 69/11 -
Elektronische Leseplätze: Bibliotheken dürfen Bücher in digitalisierter Form zugänglich machen
BGH zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken elektronische Bücher auch ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zugänglich gemacht werden dürfen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verlag. Die beklagte Technische Universität Darmstadt hat in ihrer öffentlich zugänglichen Bibliothek elektronische Leseplätze eingerichtet, an denen Bibliotheksnutzer Zugang zu bestimmten Werken aus dem Bibliotheksbestand haben. Darunter befand sich das im Verlag der Klägerin erschienene Lehrbuch "Einführung in die neuere Geschichte".... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 05.03.2015
- C-479/13 und C-502/13 -
Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Lieferung elektronischer Bücher
Mehrwertsteuerrichtlinie schließt Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf "elektronisch erbrachte Dienstleistungen" aus
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Frankreich und Luxemburg auf die Lieferung elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier, keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden dürfen.
Frankreich und Luxemburg wenden auf die Lieferung elektronischer Bücher einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz an. In Frankreich liegt der Satz seit dem 1. Januar 2012 bei 5,5 %, in Luxemburg bei 3 %.Bei den in Rede stehenden elektronischen (oder digitalen) Büchern handelt es sich um Bücher in elektronischem Format, die mit einem Computer, einem Smartphone, einem E Book-Lesegerät... Lesen Sie mehr
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