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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bringschuld“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.11.2013
- VIII ZR 353/12 -

Möbelversandhandel darf in AGB-Klausel eigene Haftung für Lieferverzögerungen durch Transprort­unternehmen nicht ausschließen

BGH zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäfts­bedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen einer Möbel­versand­händlerin enthaltenen Versand- und Gefahr­übergangs­klausel zu befassen. Das Gericht entschied, dass eine Klausel, nach der ein Möbelversandhandel nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Tarnsport­unternehmen schuldet, den Kunden unangemessen benachteiligt, weil sie ohne sachlichen Grund von der gesetzlichen Regelung über den Leistungsort abweicht und dadurch den Gefahrübergang zum Nachteil des Kunden verändert.

Die beklagte Möbelhändlerin des zugrunde liegenden Falls betreibt auch einen Online-Shop. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop ist geregelt:"Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich." Der klagende Verbraucherschutzverband hält diese Klausel für unwirksam und nimmt die Beklagte auf Unterlassung ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern in Anspruch.Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage auf... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2003
- VIII ZR 302/02 -

Bestellung auf eigenes Risiko

Urteil des Bundesgerichtshofes zum Kauf im Versandhandel

Auch bei Geschäften im Versandhandel übernimmt der Verkäufer grundsätzlich keine Bringschuld. Geht die verkaufte Sache auf dem Versandweg verloren, so wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.

Das Gericht führte aus, dass sich die Schuld des Verkäufers bei Geschäften im Versandhandel, soweit es sich um eine Gattungsschuld handle, mit der Übergabe an die Transportperson im Sinne von § 243 Abs. 2 BGB auf die übergebene Sache beschränke. Gehe die verkaufte Sache daraufhin auf dem Versandweg verloren, so werde der Verkäufer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.... Lesen Sie mehr




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