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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Briefkopf“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2013
- I ZR 146/12 -

BGH sieht im Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" kein wettbewerbswidriges Verhalten

Irreführung potentieller Mandanten besteht nicht

Wirbt ein Rechtsanwalt auf seinem Briefkopf mit dem Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt", stellt dies keine Irreführung potentieller Mandanten dar. Denn insofern wirbt er nicht mit Selbst­verständ­lichkeiten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wies der Briefkopf eines Rechtsanwalts den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" auf. Der Rechtsanwalt wurde vor dem 01. Juni 2007 beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zugelassen. Zu dieser Zeit durften nur Rechtsanwälte, die an einem Oberlandesgericht zugelassen waren, vor den Oberlandesgerichten auftreten. Eine konkurrierende Anwaltskanzlei sah in dem Zusatz eine Irreführung und klagte auf Unterlassung.Das Landgericht Köln wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht Köln gab ihr auf Berufung der klägerischen Anwaltskanzlei statt. Es... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.06.2012
- 6 U 4/12 -

Hinweis auf OLG-Zulassung eines Rechtsanwaltes unzulässig

Irreführende Werbung liegt vor

Verwendet ein Rechtsanwalt in seinem Briefkopf den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG", so ist dies wettbewerbswidrig und begründet ein Unterlassungs­anspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln hervor.

In dem zugrunde liegende Fall verwendete der Beklagte in seinem Briefpapier oben rechts unter der Angabe seines Namens den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugel. am OLG Frankfurt". Die Klägerin - eine Partnergesellschaft aus Rechtsanwälten - sah dies als wettbewerbswidrig an und begehrte Unterlassung. Das Landgericht Köln wies den Antrag jedoch ab. Dagegen wendete sich die Klägerin mit der Berufung.... Lesen Sie mehr




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