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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Briefkontakt“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.04.2015
- 1 BvR 3326/14 -
BVerfG: Umgang des Vaters mit seinem Sohn kann auf monatlichen Briefkontakt begrenzt werden
Persönlicher Umgang wegen Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen
Die Begrenzung des Umgangsrechts des Vaters bezüglich seines Sohnes auf einem monatlichen Briefkontakt ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Sohn nachhaltig einen persönlichen Umgang mit dem Vater ablehnt und daher eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kurz nach der Geburt ihres gemeinsamen Kindes im Jahr 2003 trennten sich die Eltern. Da es nachfolgend zu Streitigkeiten bezüglich des Umgangsrechts des Vaters mit seinem bei der Mutter lebenden Sohn bestand, kam es zu einem gerichtlichen Umgangsverfahren. Dieses wurde im September 2010 durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. beendet, wonach dem Vater ein Umgang mit seinem Sohn in Begleitung mit einem Umgangspfleger zustand.Die Umgangskontakte fanden jedoch größtenteils nicht statt, so dass im Februar 2011 das Amtsgericht Frankfurt a.M. von Amts wegen ein Abänderungsverfahren... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 05.03.2013
- 21 K 1501/11.Gl.B -
Arzt muss ärztliche Berufspflichten auch nach Behandlungsabschluss einhalten
Arzt baute Briefkontakt zu seiner jungen Patientin auf und drang somit in ihre Privatsphäre ein
Verstößt ein Facharzt für Kinderheilkunde mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" gegen seine Berufspflichten wegen unangemessenen Kontakts zu einer jugendlichen Patientin nach Abschluss der Behandlung, so ist ein Verweis zu erteilen und eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro aufzuerlegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Arzt vor einigen Jahren eine damals 15-jährige Patientin, die er zuvor bereits als Kinderarzt behandelt hatte, wegen pupertätsbedingter Probleme und erzieherischer Probleme auch in psychotherapeutischer Hinsicht behandelt. Wenige Wochen nach Abschluss von vier probatorischen... Lesen Sie mehr
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