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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bremsen ohne Grund“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.10.2016
- 306 O 141/16 -

Auffahrunfall in Kreuzungsbereich nach Abbremsen wegen Hörens eines Martinshorns: Auffahrender haftet vollständig für Unfallfolgen

Kein Vorliegen eines grundlos starken Abbremsens

Kommt es in einem Kreuzungsbereich zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende meint, ein Martinshorn zu hören und deshalb sein Fahrzeug abbremst, so haftet der Auffahrende allein für die Unfallfolgen. In diesem Fall liegt kein grundlos starkes Abbremsen vor. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Autofahrerin wollte im Januar 2015 an einer Hamburger Kreuzung nach dem die Ampel auf "grün" umsprang nach rechts abbiegen, als sie ein Martinshorn vernahm. Sie bremste daher ihr Fahrzeug ab. Daraufhin fuhr ihr ein hinter ihr fahrender Audi-Fahrer auf. Da sich die Autofahrerin durch den Auffahrunfall verletzte, klagte ihre Arbeitgeberin gegen den Auffahrenden und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz. Der Auffahrende warf der Autofahrerin vor, grundlos abgebremst zu haben. Denn ein Rettungswagen sei nach dem Unfall nicht in die Kreuzung eingefahren. Zudem habe sie eine unnötige... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2017
- 9 U 189/15 -

Auffahrender haftet selbst bei Möglichkeit eines plötzlichen Abbremsens aus erzieherischen Gründen für Auffahrunfall

Abbremsen aus erzieherischen Gründen muss zur Begründung eines Verkehrsverstoßes nachgewiesen werden

Der Auffahrende haftet selbst dann für den Auffahrunfall allein, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende aus erzieherischen Gründen plötzlich stark abgebremst hat. Denn darin liegt nur dann ein vorwerfbarer Verkehrsverstoß des Vorausfahrenden, wenn ihm ein abruptes Abbremsen aus erzieherischen Gründen nachgewiesen werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2014 kam es zu einem Verkehrsunfall, als ein Taxi-Fahrer vor einer Verkehrsinsel plötzlich stark abbremste und ein hinter ihm fahrender BMW auffuhr. Die Halterin des Taxi, ein Taxi-Unternehmen, klagte aufgrund dessen gegen den Fahrer des BMW und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 11.300... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.10.2017
- 1 U 60/17 -

"Vollbremsung aus dem Nichts": Abruptes Abbremsen und Abbiegen ohne zu Blinken kann zur Mithaftung des Vorausfahrenden führen

OLG Oldenburg zur Haftung nach einem Auffahrunfall

Bei einem Auffahrunfall spricht der erste Anschein in der Regel gegen den Auffahrenden. Es liegt nahe, dass er zu schnell, zu unaufmerksam oder ohne den erforderlichen Abstand gefahren ist. Bremst der Vorausfahrende aber abrupt ab, um ohne zu blinken in eine Grundstückseinfahrt abzubiegen, kann ihn ein sogenanntes Mitverschulden treffen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann aus Aurich während einer Fahrt stark abgebremst und war dann in seine Hauseinfahrt eingebogen. Die beiden nachfolgenden Fahrer konnten noch gerade rechtzeitig abbremsen. Das gelang dem dritten nachfolgenden Fahrer nicht. Er fuhr auf das vorausfahrende Auto auf.Das Oberlandesgericht Oldenburg gewichtete die Verschuldensanteile... Lesen Sie mehr

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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015
- 13 S 67/15 -

Grundloses starkes Abbremsen trotz "Grün" zeigender Ampel begründet überwiegendes Mitverschulden an Auffahrunfall

Annäherung eines Radfahrers an auf "Rot" zeigender Ampel rechtfertigt nicht Annahme eines beabsichtigten Rotlichtverstoßes

Bremst ein Vorausfahrender trotz "Grün" zeigender Ampel grundlos stark ab, haftet er zu 2/3 für die Folgen eines Auffahrunfalls. Die Annäherung eines Radfahrers an der für ihn "Rot" zeigenden Ampel rechtfertigt nicht die Annahme, dass der Radfahrer einen Rotlichtverstoß beabsichtigt. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 kam es an einer Kreuzung zu einem Auffahrunfall. Hintergrund dessen war, dass eine Autofahrerin, nachdem die Ampel auf "Grün" schaltete, zwar anfuhr, jedoch vor dem Kreuzungsbereich plötzlich stark abbremste. Eine hinter ihr befindliche PKW-Fahrerin fuhr aufgrund dessen hinten auf. Die Auffahrende klagte anschließend unter Anerkennung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 19.02.2014
- 345 C 22960/13 -

Grundloses Abbremsen eines Fahrzeugs führt bei Auffahrunfall zu Mithaftungsquote von 30 Prozent

Abbremsen eines Fahrzeugs ohne erkennbaren Grund gefährdet andere Verkehrsteilnehmer im Sinn von § 1 Absatz 2 STVO

Wer im Straßenverkehr sein Fahrzeug grundlos abbremst, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und haftet für einen daraus entstandenen Schaden mit 30 Prozent. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Ehemann der Klägerin, ein Rechtsanwalt aus Ebenhausen, fuhr am 13. November 2012 mit dem PKW Golf seiner Frau mit 50 Stundekilometern auf der Garmischer Straße in München. Auf Höhe der Einmündung der Lindauer Autobahn bremste die Fahrerin des bei der beklagten Münchner Versicherung versicherten PKW Mercedes Benz stark und unvermittelt... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2012
- 9 U 88/11 -

50 % Haftungsquote bei Auffahrunfall nach abrupter Bremsung vor ausgeschalteter Baustellenampel

Vollbremsung ohne zwingenden Grund begründet Verkehrsverstoß

Kommt es zu einem Auffahrunfall, kann dem Auffahrenden in der Regel ein unzureichender Abstand oder eine Unaufmerksamkeit zur Last gelegt werden. Dem Vorausfahrenden kann demgegenüber ein Verstoß gegen das Verbot des starken Bremsens ohne zwingenden Grund angelastet werden. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn der Vorausfahrende vor einer ausgeschalteten Baustellenampel abrupt abbremst. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2010 kam es zwischen zwei Fahrzeugen auf einer Bundesstraße zu einem Auffahrunfall. Als sich nämlich die Fahrerin eines VW-Golfs einer ausgeschalteten Baustellenampel näherte, bemerkte sie am anderen Ende der Baustelle stehende Fahrzeuge vor der Baustellenampel. Zudem stand an einer Einmündung im Baustellenbereich ein weiteres... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 25.02.2014
- 331 C 16026/13 -

Vollbremsung aufgrund Eichhörnchens: Auffahrender haftet zu 75 % für Auffahrunfall

Abbremsen aufgrund Kleintiers rechtfertigt Haftungsanteil von 25 % für Vorausfahrenden

Bremst ein Autofahrer aufgrund eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens sein Fahrzeug stark ab und fährt der nachfolgende Autofahrer daraufhin auf das vorausfahrende Fahrzeug auf, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Nachfolgende unaufmerksam war oder nicht den nötigen Abstand eingehalten hat. Er haftet daher zu 75 % für den Unfall. Da der Vorausfahrende wegen eines Kleintiers das Fahrzeug abbremste, hat dieser einen Haftungsanteil von 25 % zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 kam es zwischen zwei PKW zu einem Auffahrunfall. Zu dem Unfall kam es, weil eine Autofahrerin wegen eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens eine Vollbremsung tätigte und dabei das hinter ihr fahrende Fahrzeug auffuhr. Nachdem die Haftpflichtversicherung des Auffahrenden den Schaden zu 60 % regulierte, klagte der Halter... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.02.2014
- 10 U 3074/13 -

Auffahrunfall im Straßenverkehr: Anscheinsbeweis spricht nicht für Verschulden des Auffahrenden bei plötzlichem Stillstand des vorausfahrenden Fahrzeugs

Ein dem Anscheinsbeweis zugrunde liegender typischer Geschehensablauf liegt nicht vor

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Auffahrunfall, spricht grundsätzlich ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft verursacht hat. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Unfall aufgrund eines plötzlichen Stillstands des vorausfahrenden Fahrzeugs entstanden ist. In einem solchen Fall fehlt es an den dem Anscheinsbeweis zugrunde liegenden typischen Geschehensablauf. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Auffahrunfall. Während der vorausfahrende Fahrzeugführer meinte, dass der Auffahrenden den Unfall schuldhaft verursacht habe, behauptete der Auffahrende, dass er die Kollision habe nicht vermeiden können, da das vorausfahrende Fahrzeug unerwartet zum Stillstand kam. Ein Gutachter stellte zu dem Unfall fest, dass das vorausfahrende Fahrzeug... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.03.2013
- 6 U 167/12 -

Kein Schadensersatzanspruch für geschädigten Autofahrer nach einem von ihm provozierten Unfall

Details des Unfallhergangs lassen auf manipulierten Unfall schließen

Provoziert ein Autofahrer einen Unfall, willigt er damit in die Beschädigung seines Fahrzeugs ein, so dass ihm mangels Rechtswidrigkeit der Beschädigung kein Schadensersatzanspruch zusteht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein gelernter Karosseriebauer und Lackierer aus Gelsenkirchen, befuhr am späten Nachmittag des 28. November 2011 die Essener Straße in Bottrop mit einem Pkw Mercedes Benz, um an der Anschlussstelle zur A 42 auf die Autobahn aufzufahren. Vor einer für den Kläger grün zeigenden Fußgängerampel bremste er sein Fahrzeug ab. Dabei fuhr die erstbeklagte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.03.2006
- 3 U 220/05 -

Abbremsen ohne erkennbaren Grund für die hinterherfahrenden Verkehrsteilnehmer führt zur Unfallschuld des Vorausfahrenden

Vorausfahrenden trifft Schuld an Auffahrunfall

Der Anscheinsbeweis, bei dem davon ausgegangen wird, dass der Hinterherfahrende aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit oder eines zu geringen Sicher­heits­abstandes die Verantwortung für einen Auffahrunfall trägt, kann nur bei Vorliegen einer Standardsituation angewendet werden. Hat sich der Vorausfahrende so verhalten, wie es die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erwarten mussten, kann ihn hingegen die Unfallschuld treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im vorliegenden Fall forderte der Fahrer eines Pkw Schadensersatz aus einem Auffahrunfall, bei dem ihm eine Verkehrsteilnehmerin nach einem erfolgten Bremsmanöver aufgefahren war. Der Mann beantragte den Ersatz des Sachschadens in Höhe von 5.537 Euro sowie die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.Der Unfall ereignete sich an einer Straßenkreuzung, die auch von... Lesen Sie mehr




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