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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bremsen für Tiere“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 25.02.2014
- 331 C 16026/13 -

Vollbremsung aufgrund Eichhörnchens: Auffahrender haftet zu 75 % für Auffahrunfall

Abbremsen aufgrund Kleintiers rechtfertigt Haftungsanteil von 25 % für Vorausfahrenden

Bremst ein Autofahrer aufgrund eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens sein Fahrzeug stark ab und fährt der nachfolgende Autofahrer daraufhin auf das vorausfahrende Fahrzeug auf, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Nachfolgende unaufmerksam war oder nicht den nötigen Abstand eingehalten hat. Er haftet daher zu 75 % für den Unfall. Da der Vorausfahrende wegen eines Kleintiers das Fahrzeug abbremste, hat dieser einen Haftungsanteil von 25 % zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 kam es zwischen zwei PKW zu einem Auffahrunfall. Zu dem Unfall kam es, weil eine Autofahrerin wegen eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens eine Vollbremsung tätigte und dabei das hinter ihr fahrende Fahrzeug auffuhr. Nachdem die Haftpflichtversicherung des Auffahrenden den Schaden zu 60 % regulierte, klagte der Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs auf Zahlung der restlichen 40 %.Das Amtsgericht München entschied nur teilweise zu Gunsten des Klägers. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung von weiteren 15 % zugestanden. Denn das Gericht ging von einer Haftungsverteilung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schorndorf, Urteil vom 10.11.1992
- 2 C 811/92 -

Anspruch auf Schadenersatz bei Auffahrunfall wegen plötzlichen Abbremsens aufgrund einer Katze

Überfahren einer Katze zur Vermeidung von Sachschäden an Fahrzeugen zumutbar

Bremst ein Autofahrer sein Fahrzeug plötzlich ab, um eine über die Straße laufende Katze nicht zu überfahren, und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, so macht er sich schaden­ersatz­pflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schorndorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: im April 1992 kam es auf einer Bundesstraße zu einem Auffahrunfall, weil eine Autofahrerin wegen einer über die Straße laufenden Katze plötzlich stark abbremste. Der Fahrer des auffahrenden PKW klagte daraufhin auf Schadenersatz.Das Amtsgericht Schorndorf entschied zu Gunsten des Klägers.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.07.1993
- 11 U 63/93 -

Kein zwingender Grund für Vollbremsung zum Schutz einer Taube

Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO

Ein Autofahrer darf zum Schutz einer Taube nicht scharf abbremsen. Eine Vollbremsung aus diesem Grund stellt ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es darum, ob ein Autofahrer wegen einer Taube stark abbremsen darf oder nicht.Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass wegen einer durch den Straßenverkehr gefährdeten Taube kein zwingender Grund zu einer Vollbremsung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO besteht. Das Gericht wies jedoch zugleich auf § 4 Abs. 1... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.07.1987
- 1 U 288/86 -

Auffahrunfall nach Vollbremsung wegen Wildente: Haftungsanteil des Auffahrenden überwiegt

Vollbremsung stellt Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO dar

Wer wegen einer Wildente sein Fahrzeug stark abbremst, verstößt gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO. Er haftet daher auf Schadenersatz, wenn es wegen der Vollbremsung zu einem Auffahrunfall kommt. Der Haftungsanteil des Auffahrenden überwiegt jedoch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine Wildente die Fahrbahn überquerte, bremste ein Autofahrer sein Fahrzeug stark ab. Eine nachfolgende PKW-Fahrerin konnte ihr Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen und fuhr hinten auf. Sie klagte aufgrund dessen auf Zahlung von Schadenersatz.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Solingen, Urteil vom 17.07.2003
- 10 C 49/03 -

Wegen Taube gebremst, Fahrer erhält Teilschuld

Taube auf der Fahrbahn kein Grund für Bremsmanöver

Eine auf der Fahrbahn sitzende Taube rechtfertigt kein riskantes Bremsmanöver. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Solingen.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Autofahrerin an einer Kreuzung losgefahren, nachdem die Ampel auf "Grün" umgesprungen war. Unmittelbar danach hatte sie jedoch abrupt gebremst, um eine auf der Straße sitzende Taube nicht zu überrollen. Eine nachfolgende Fahrerin konnte nicht mehr stoppen und fuhr auf ihre Vorderfrau auf.Das Gericht bürdete dieser Fahrerin zwar... Lesen Sie mehr

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Landgericht Paderborn, Urteil vom 07.09.2000
- 5 S 181/00 -

Auffahrunfall: Autofahrer darf im Ort auch für Katze bremsen

Unterscheidung nach dem Ort des Unfalls

Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft darf auch für eine Katze gebremst werden. Im Ort müsse niemand eine Katze überrollen, nur weil eventuell ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer unaufmerksam sei, entschied das Landgericht Paderborn.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft für eine plötzlich über die Fahrbahn laufende Katze gebremst. Die hinter ihm fahrende Autofahrerin konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, so dass sie auffuhr. Die Versicherung der Auffahrerin wollte den Schaden nicht übernehmen. Die Vollbremsung für ein Kleintier stelle eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.07.1999
- 8 U 1477/99 -

Vollbremsung für Fuchs: Unfall wegen Ausweichens vor einem Fuchs

Teilkasko-Versicherung muss für den Schaden aufkommen

Legt ein Autofahrer bei 70 km/h eine Vollbremsung hin, nur weil vor ihm ein Fuchs die Straße überquert, so mag diese Angst-Reaktion zwar überzogen und riskant sein. Als "grob fahrlässig" kann man sie jedoch nicht ohne weiteres einstufen. Das entschied der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Für den Fahrzeughalter hat der kleine, aber feine Unterschied erfreuliche Konsequenzen: Wird das Auto beim Ausweich-Manöver beschädigt, so bekommt er den Schaden von seiner Teilkasko-Versicherung ersetzt, - selbst wenn sich rückblickend die Vollbremsung als unnötig erweist. Wäre ihm hingegen "grobes" Fehlverhalten vorzuwerfen, dann bliebe er auf seinem Eigenschaden sitzen.... Lesen Sie mehr