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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bordsteinabsenkung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 05.11.1996
- Ss 515/96 -

Parkverbot nur vor Bordstein­absenkungen von einer Pkw-Länge

Recht zum Parken bei Absenkung über längere Strecke

Das Parken vor Bordstein­absenkungen ist nur dann gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO verboten, wenn der Bordstein für etwa eine Pkw-Länge abgesenkt ist. Verläuft die Absenkung dagegen über eine längere Strecke, ist das Parken erlaubt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug vor einer Bordsteinabsenkung geparkt. Er wurde daher von einem Amtsgericht zu einer Geldbuße von 20 DM verurteilt. Gegen diese Verurteilung richtete sich die Rechtsbeschwerde des Autofahrers.Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass das Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO (neu: § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO) nur dann bestehe, wenn der abgesenkte Bereich eine Strecke von wenigen Metern, etwa eine Pkw-Länge, nicht überschreite. Verläuft die Absenkung über eine längere Strecke oder ist der Bordstein durchgehend niedrig, greife die Vorschrift... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 22.06.2015
- 3 Ws (B) 291/15 -

Parken an Bordsteinabsenkung von mehr als einer Fahrzeuglänge begründet Parkverstoß

Keine Beschränkung des Parkverbots auf eine Fahrzeuglänge

Das Parkverbot vor einem abgesenkten Bordstein gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO gilt auch bei einer Bordsteinabsenkung von mehr als einer Fahrzeuglänge. Das Verbot ist daher nicht auf nur eine Fahrzeuglänge beschränkt (siehe: OLG Köln, Beschl. v. 05.11.1996 - Ss 515/96 -). Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer im Oktober 2014 sein Fahrzeug an einer Stelle, an dem der Bürgersteig auf einer Länge von etwa vier Fahrzeuglängen abgesenkt war. Er erhielt daher wegen des Verstoßes gegen das Parken vor Bordsteinabsenkungen (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO) einen Bußgeldbescheid in Höhe von 10 EUR. Dagegen legte der Autofahrer Einspruch ein. Diesen wies... Lesen Sie mehr




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