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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bohrloch“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 26.10.2007
- 3b C 715/06 -

Schadens­ersatz­pflicht des Mieters aufgrund Anbohrens von Kunststofffenstern

Bohren von Löchern in Kunststofffenstern ohne Zustimmung des Vermieters stellt Pflichtverletzung dar

Bohrt ein Wohnungsmieter ohne Zustimmung des Vermieters Kunststofffenster an, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar und begründet eine Schadens­ersatz­haftung nach § 280 Abs. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung in den Kunststofffenstern der Wohnung zahlreiche Löcher gebohrt. Nach dem Ende des Mietverhältnisses im April 2006 verlangte die Vermieterin wegen des Austauschs der beschädigten Fenster Schadensersatz in Höhe von 3.151,00 EUR. Da sich die Mieter weigerten eine Haftung anzuerkennen, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Austauschs der beschädigten Fenster zu. Das Anbohren von Kunststofffenstern ohne Einwilligung des Vermieters... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Norderstedt, Urteil vom 05.01.1988
- 42 C 464/87 -

Recht zur Mietminderung aufgrund Bohrlöcher verdeckende Holzplättchen im Holzparkett

Erhebliche farbliche Abweichung von Parkettfußboden und Holzplättchen

Weichen die mehrere Bohrlöcher verdeckenden Holzplättchen eines Holzparketts erheblich farblich von Parkettfußboden ab, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Denn insofern wird der besondere Charakter des Holzfußbodens beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Norderstedt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung wurde im November 1986 dazu verurteilt, die Knarrgeräusche des Holzparketts zu beseitigen sowie die Schwankungsfreiheit des Parkettfußbodens wiederherzustellen. Die Vermieterin plante daraufhin im Rahmen der Arbeiten den Fußboden anzubohren und die Bohrlöcher anschließend mit Holzplättchen zu verdecken. Die Mieter... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 26.08.2014
- 425 C 2787/14 -

Bedarfsunabhängige Pflicht des Mieters zur Erneuerung des Teppichbodens nach Beendigung des Mietverhältnisses unzulässig

Mieter darf zum vertragsgemäßen Gebrauch des Badezimmers Dübellöcher in Kacheln bohren

Ein Mieter ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Mietverhältnisses bedarfsunabhängig den Teppichboden zu erneuern. Eine entsprechende Regelung im Mietvertrag ist unwirksam. Ein Mieter ist zudem berechtigt, zum vertragsgemäßen Gebrauch des Badezimmers Dübbellöcher in Kacheln zu bohren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei ehemaligen Mietvertragsparteien Streit um die Auszahlung der Kaution. Die Vermieterin behielt einen Teil ein. Hintergrund dessen war, dass sie einen neuen Teppichboden gekauft und hatte verlegen lassen. Nach einer Regelung im Mietvertrag sei dafür aber der Mieter zuständig gewesen. Die Regelung besagte, dass der Mieter für die Erneuerung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 18.02.2014
- 473 C 32372/13 -

Pflicht zum "Weißeln" von Decken und Wänden stellt unzulässige Schönheits­reparatur­klausel dar

Offene Bohrlöcher gehören zu den Schönheits­reparaturen

Regelt eine Klausel des Mietvertrags, dass die Decken und Wände zu "Weißeln" sind, so stellt dies eine unzulässige Schönheits­reparatur­klausel dar. Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel, ist ein Mieter daher nicht zur Durchführung von Schönheits­reparaturen, einschließlich der Beseitigung von Bohrlöchern, verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende des Mietverhältnisses im April 2013 forderte der Vermieter die Mieter dazu auf, die laut einer Klausel des Mietvertrags geschuldeten Schönheitsreparaturen durchzuführen. Diese weigerten sich jedoch, da die Schönheitsreparaturklausel ihrer Meinung nach unwirksam gewesen sei. So habe die Klausel die Verpflichtung enthalten, die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 29.01.2008
- 28 C 3053/07 -

Mieter darf Fliesen nicht durchbohren: Bohren ist nur im Fugenbereich von Wandfliesen erlaubt

Streit um sechs Bohrlöcher in Badezimmerfliesen

Wenn Mieter Badaccessoires, wie z.B. einen Spiegel oder eine Lampe anbringen wollen, dann dürfen sie nicht die Wandfliesen im Badezimmer durchbohren. Das Bohren von Dübellöchern ist nur im Fugenbereich erlaubt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter nach einem beendeten Mietverhältnis aus verschiedenen Gründen die Mietkaution des Mieters in Höhe von 957,53 Euro (inklusive Zinsen) zurückbehalten. Die Mietkaution hatte der Vermieter einbehalten, weil er angeblich Malerabeiten habe durchführen lassen müssen und weil der Mieter im Badezimmer Fliesen durchbohrt habe. Der Mieter hatte in... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Urteil vom 02.08.2012
- 11 C 329/11 -

Anspruch auf Schadenersatz des Vermieters wegen Übermalen von übermäßig vielen Dübellöchern

Höhe des Schadenersatzes bemisst sich nach Kosten der Farbe

Ein Vermieter hat einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er eine übermäßige Anzahl von Dübellöchern übermalen muss. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich dabei an den Kosten der Farbe. Dies hat das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung brachten in der Küche zum Aufhängen von Küchenmöbeln etwa 10-15 Dübellöcher an. Ein weiteres Zimmer der Wohnung erhielt eine Holzverkleidung, welches das Bohren von etwa 50-60 Dübellöchern erforderte. Nachdem die Mieter im Jahr 2011 ausgezogen waren, machte die Vermieterin einen Schadenersatzanspruch wegen des Übermalens... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rheinbach, Urteil vom 07.04.2005
- 3 C 199/04 -

Keine abstrakten Kosten bei Schlüsselverlust aufgrund Kostenvoranschlags / Schadenersatz wegen Dübellöcher

Kein Schadenersatz wegen 14 Bohrlöchern in Küchenfliesen

Verliert ein Mieter seinen Schlüssel, so kann der Vermieter die Schließanlage auf Kosten des Mieters austauschen. Eine Kostenpflicht des Mieters scheidet aber aus, wenn es zu keinem Austausch kommt. Zudem hat der Vermieter 14 Dübellöcher in den Küchenfliesen hinzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Rheinbach entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter vom Mieter die Erstattung der Kosten für den Austausch der vollständigen Schließanlage aufgrund eines fiktiven Kostenvoranschlags. Der Mieter hatte den Schlüssel zu seiner Wohnung verloren, woraufhin der Vermieter eine neue Schließanlage angesichts des Sicherheitsbedürfnisses der Mitmieter für notwendig hielt. Zudem verlangte der Vermieter... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 05.10.2012
- 4 C 64/12 -

Durchbohrte Wandfliesen begründen einen Schadenersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter

Bohrlöcher sind in den Fliesenfugen zu machen

Durchbohrt der Mieter einer Wohnung Wandfliesen, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Bohrlöcher sind ausschließlich in den Fliesenfugen anzubringen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung durchbohrte im Bad und in der Küche mehrere Wandfliesen. Dies führte in der Küche dazu, dass zwei Fliesen rissen. Nach dem das Mietverhältnis von der Mieterin gekündigt wurde, verlangte die Vermieterin Schadenersatz wegen der durchbohrten Fliesen. Die Mieterin weigerte sich mit der Begründung, dass solche Bohrlöcher... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Kassel, Urteil vom 15.03.1996
- 451 C 7217/95 -

Durchbohrte Wandfliesen: 14 Bohrlöcher im Bad liegen noch im verkehrsüblichen Maß

Mieter darf im Bad notwendige Badaccessoires installieren - Vermieter erhält keinen Schadenersatz

Mieter dürfen im Rahmen des Verkehrsüblichen Wandfliesen im Badezimmer durchbohren. 14 Bohrlöcher für z.B. die Installation von Handtuchhalter, Spiegel und Konsole überschreiten noch nicht das verkehrsübliche Maß. Insoweit ist unbeachtlich, dass ein Bohrloch als Sachbeschädigung zu werten ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kassel hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Mieter und Vermieter nach der Beendigung des Mietvertrages über verschiedene Schönheitsreparaturen. Der Vermieter verlangte darüber hinaus vom Mieter Schadensersatz für 14 Dübellöcher im Badezimmer. Der Mieter hatte diese Löcher in die Fliesen im Badezimmer gebohrt, um Spiegelkonsole etc. anzubringen.Das Gericht lehnte einen... Lesen Sie mehr

Landgericht Göttingen, Urteil vom 12.10.1988
- 5 S 106/88 -

Haustürschlüssel und Dübellöcher bei Auszug: Vermieter kann auf Kosten des Mieters Schlösser auswechseln und Badezimmer neu fliesen lassen

Verloren gegangener Haustürschlüssel: Vermieter kann Schlösser auf Kosten des Mieters auswechseln

Geht einem Mieter ein ihm überlassener Schlüssel verloren, so muss er für den so entstandenen Schaden einstehen. Dabei kann der Vermieter beim Verlust eines Schlüssels grundsätzlich die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses verlangen, denn ein Missbrauch des in Verlust geratenen Schlüssels ist nicht von vornherein auszuschließen. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an. Der Mieter kann darlegen, dass keine Gefahr besteht. Dies entschied das Landgericht Göttingen.

Das Gericht führte aus, dass dann, wenn ein Missbrauch ausgeschlossen sei oder nur als ganz entfernte, eher theoretische Möglichkeit in Betracht komme, der Vermieter nur die Kosten für die Anfertigung eines Ersatzschlüssels fordern könne. Dies ergebe sich aus der Schadensminderungspflicht des Vermieters als Geschädigtem. Diese Umstände, aus denen sich ergebe, dass keine Gefahr bestehe,... Lesen Sie mehr