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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bodenfliesen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.05.2015
- 18 S 140/14 -

Kein Recht zur Mietminderung bei lediglich möglicher Gefahr durch asbesthaltige Bodenfliesen

Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen stellen keinen Mietmangel dar

Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen stellen für sich genommen keinen Mietmangel dar. Zwar ist es möglich, dass Asbest durch eine Beschädigung freigesetzt wird. Dies allein rechtfertigt jedoch keine Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Sie begründeten dies damit, dass aufgrund der Asbestbelastung der Bodenfliesen eine Gesundheitsgefahr bestanden habe. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieter. Diesen habe kein Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB zugestanden. Zwar könne eine Wohnung bereits dann mangelbehaftet sein, wenn sie einer Gefahrenquelle ausgesetzt ist und nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung genutzt werden könne. Voraussetzung dafür sei aber, dass eine begründete... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom 12.03.1990
- 13 U 165/89 -

Beschädigung zweier Bodenfliesen begründet keinen Anspruch auf Neuverlegung des gesamten Fliesenbelags bei möglicher Anbringung ähnlich aussehender Bodenfliesen

Kosten der Neuverlegung in Anbetracht möglicher ähnlich aussehender Ersatzfliesen unverhältnismäßig bzw. unzumutbar

Werden zwei Bodenfliesen beschädigt, besteht dann kein Anspruch auf Neuverlegung des gesamten Fliesenbelags, wenn der Schaden durch zwei ähnlich aussehende Fliesen behoben werden kann. In einem solchen Fall sind die Kosten für eine Neuverlegung unverhältnismäßig und damit unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandegerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 1987 fiel ein schwerer eiserner Schraubstock auf den Fliesenboden im Wohnzimmer eines Haues, wodurch zwei Bodenfliesen beschädigt wurden. Die Eigentümerin des Hauses klagte daraufhin auf Ersatz der Kosten, die ihr durch die Neuverlegung des gesamten Fliesenbelags entstehen würden. Dies sei erforderlich, da ein Austausch der beschädigten... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2013
- 65 S 419/10 -

Gebrochene Asbestfliese berechtigt zur Mietminderung von 10 %

Beeinträchtigung der Gebrauchs­tauglichkeit aufgrund Gesundheits­gefährdung

Eine gebrochene Asbestfliese stellt aufgrund freiwerdender Asbestfasern eine Gesundheits­gefährdung dar. Die damit einhergehende Beeinträchtigung der Gebrauchs­tauglichkeit der Wohnung, berechtigt den Mieter zu einer Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete wegen einer gebrochenen asbesthaltigen Fußbodenfliese. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an, da ihrer Meinung nach, die Mieter durch das Aufstellen eines Regals den Bruch verursacht hätten. Sie klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Berlin entschied... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.10.2004
- 24 U 194/03 -

Hausbesitzer haben Anspruch auf gleichfarbigen Fliesenboden

Austausch einzelner Platten genügt nicht zur Nachbesserung

Ist der Fliesenboden in einem Haus mangelhaft, so ist zur Mangelbeseitigung in der Regel eine komplette Neubelegung erforderlich. Ein Austausch einzelner Platten ist wegen auftretender Farbunterschiede nicht zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Kläger erwarben von der Beklagten ein neu zu errichtendes Haus. Der Bodenbelag sollte aus Granitplatten bestehen. Lediglich in den Keller- und Nassräumen sollten Keramikfliesen verlegt werden. Wegen Mängel am Bodenbelag verlangten die Kläger, nach erfolgloser Anmahnung zur Nachbesserung, von der Beklagten einen Vorschuss zur Mängelbeseitigung.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 04.09.2000
- 62 S 133/00 -

Keine Mietminderung bei Ersetzen von Balkonfliesen durch Estrich

Wohnwert der Wohnung wird nicht gemindert

Bringt der Vermieter bei der Renovierung eines Balkon statt der zuvor vorhandenen Balkonfliesen lediglich einen Estrich auf dem Balkon auf, so mindert dies nicht den Wohnwert der Wohnung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ließ der Vermieter den Balkon eines Mieters renovieren. Dabei wurden die Bodenfliesen entfernt. Zum Leidwesen des Mieters erhielt der Balkon keine neuen Fliesen, sondern lediglich gestrichenen Estrich.Das Landgericht Berlin führte aus, dass der Mieter keinen Anspruch auf Neuanbringung von Bodenfliesen auf dem Balkon habe. Der Wohnwert... Lesen Sie mehr