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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Blutentnahme“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.01.2024
- 1 BvR 2078/23, 1 BvR 2171/23 und 1 BvR 2182/23 -
Heilpraktiker scheitern mit Beschwerden gegen Blutentnahme-Verbot
Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Begründung unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, mit denen sich die beschwerdeführenden Heilpraktiker gegen die Untersagung der Blutentnahme im Rahmen sogenannter Eigenblutbehandlungen wenden.
Nach § 7 Abs. 2 Transfusionsgesetz (TFG) dürfen Blutentnahmen grundsätzlich nur durch ärztliche Personen oder anderes qualifiziertes Personal unter ärztlicher Verantwortung erfolgen. § 28 TFG nennt verschiedene Fälle von Blutentnahmen (z.B. homöopathische Eigenblutprodukte), die nicht unter das Transfusionsgesetz und damit auch nicht unter den Arztvorbehalt fallen. Die zuständigen Behörden untersagten den Beschwerdeführern, die jeweils als Heilpraktiker tätig sind, im Rahmen sogenannter Eigenblutbehandlungen Blutentnahmen durchzuführen. Hiergegen wandten sich die Beschwerdeführer an die Fachgerichte, blieben jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.11.2018
- L 1 KR 240/18 -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Bluttaxi
Erstattungsanspruch bei Transport von Eigenblutspenden nur bei medizinischer Notwendigkeit
Eigenblutspenden gehören zu den Krankenhausleistungen und sie erfolgen regelmäßig am Ort der Operation. Ist aus medizinischen Gründen die Blutentnahme an einem anderen Ort notwendig, so werden auch die Kosten für den Bluttransport übernommen. Entscheide sich hingegen ein Versicherter aus Zeit- und Kostengründen für eine Blutentnahme in der Nähe seines Wohnortes, so habe er die Kosten für den Bluttransport selbst zu tragen. Dies hat das Hessische Landessozialgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall leidet eine 1998 geborene und im Lahn-Dill-Kreis lebende Frau an einer angeborenen Hüftfehlstellung. Sie wurde wiederholt in einer hierauf spezialisierten Klinik in Dortmund operiert. Für die im Jahre 2014 erfolgte OP empfahl diese Klinik Eigenblutspenden, welche die Versicherte im heimatnahen Universitätsklinikum Gießen durchführen ließ. Die Kosten... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.06.2017
- 7 Sa 231/16 -
Schmerzensgeldanspruch einer in Ausbildung befindlichen Arzthelferin aufgrund Infizierung mit Hepatitis C bei Blutentnahme
Fehlende Verwendung von Sicherheitskanülen begründet Haftung des ausbildenden Arztes
Infiziert sich eine in Ausbildung befindliche Arzthelferin bei einer Blutentnahme mit Hepatitis C, weil der ausbildende Arzt ausdrücklich auf die Verwendung von Sicherheitskanülen verzichtet, so kann dies ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 150.000 EUR rechtfertigen. Die Verwendung von Recappinggefäßen entspricht nicht den Unfallverhütungsvorschriften. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ihres ersten Arbeitstages in ihrer neuen Ausbildungsstätte infizierte sich eine in Ausbildung befindliche 20-jährige Arzthelferin im Mai 2011 mit Hepatitis C, als sie nach einer Blutentnahme die benutzte Kanüle im Wege des Recappings entsorgen wollte und sich dabei in den Finger stach. Auf die Verwendung von nach der TRBA 250 vorgeschriebenen... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.02.2011
- 2 BvR 1596/10 u. 2 BvR 2346/10 -
BVerfG: Anordnung einer Blutentnahme ohne Richtervorbehalt führt nicht zwingend zum Beweisverwertungsverbot
Blutuntersuchung darf bei Gefahr im Verzug auch durch Staatsanwaltschaft oder Polizeibeamten angeordnet werden
Droht bei einer Polizeikontrolle eine Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (Gefahr im Verzug), darf die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration von der Staatsanwaltschaft oder den ermittelnden Polizeibeamten getroffen werden. In der Regel steht dies aber gemäß § 81 a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Im vorliegenden Fall sind in zwei miteinander verbundenen Verfahren die Beschwerdeführer wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden.Die Verurteilung stützte sich jeweils auf das Ergebnis der durch die ermittelnden Polizeibeamten vor Ort angeordneten Blutentnahme und -untersuchung, die eine Blutalkoholkonzentration im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit auswies.... Lesen Sie mehr
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