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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Blindenschrift“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.2014
- 1 BvR 856/13 -

Prozessunterlagen müssen nicht immer in Blindenschrift zugänglich gemacht werden

Gleichberechtigte Teilhabe am Prozess setzt nicht zwangsläufig Vorliegen der Prozessunterlagen in Blindenschrift voraus

Das Bundes­verfassungs­gericht hatte über den Anspruch einer sehbehinderten Person zu entscheiden, die Prozessunterlagen eines Zivilrechtsstreits in Blindenschrift zu erhalten. Aus dem Benachteiligungs­verbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG folgt der Auftrag, Menschen mit Behinderung so zu stellen, dass ihnen gleichberechtigte Teilhabe wie Menschen ohne Behinderung ermöglicht wird. Eine anwaltlich vertretene Person kann bei übersichtlichem Streitstoff grundsätzlich auf die Kenntnisvermittlung durch ihren Rechtsanwalt verwiesen werden. Die Fürsorgepflicht des Gerichts erfordert es aber, die Prozessunterlagen gleichwohl in Blindenschrift zugänglich zu machen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Vermittlung durch den Rechtsanwalt nicht gleichwertig mit der unmittelbaren Kenntnis ist.

Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens ist sehbehindert und beantragte in einem zivilgerichtlichen Berufungsverfahren, die Prozessunterlagen auch in Blindenschrift zu erhalten. Das Landgericht wies den Antrag zurück. Die zugelassene Rechtsbeschwerde blieb vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg.Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass sich das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln, erschöpft. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.01.2013
- I ZB 70/12 -

Sehbehinderte Partei eines Rechtsstreits hat grundsätzlich Anspruch auf Prozessunterlagen in Blindenschrift

Ausnahme: Übersichtlicher Streitfall und mögliche Vermittlung des Streitstoffs durch Rechtsanwalt

Soweit es zur Wahrnehmung der Verfahrensrechte notwendig ist, kann eine sehbehinderte Partei eines Rechtsstreits die Übermittlung der Prozessunterlagen in Blindenschrift verlangen. Ist der Streitfall jedoch übersichtlich und kann daher der Rechtsanwalt den Streitstoff vermitteln, besteht kein Anspruch auf Übersendung in Blindenschrift. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens verlangte der sehbehinderte Beklagte vom Landgericht Dresden die Übermittlung aller Prozessunterlagen sowohl in Klarschrift als auch in Blindenschrift. Das Landgericht wies das Begehren zurück, da der Beklagte durch einen Rechtsanwalt vertreten wurde und der Streitfall nicht so komplex war, dass... Lesen Sie mehr



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