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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Blindenlangstock“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.11.2017
- L 16/1 KR 371/15 -

Blinde MS-Patientin hat Anspruch auf Blindenführhund

Gehbehinderung ist grundsätzlich kein Hindernis für Versorgung mit Führhund

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Gehbehinderung aufgrund einer MS Erkrankung grundsätzlich kein Hindernis für eine Versorgung mit einem Blindenführhund ist.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte eine heute 73-jährige Frau aus dem Landkreis Uelzen geklagt, die bisher mit einem Blindenlangstock und einem Rollator versorgt war. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie einen Blindenführhund, da sie wegen der Kombination aus Gehbehinderung und Blindheit Schwierigkeiten beim Finden von Eingängen, Briefkästen, Geschäften und Straßenüberquerung habe. Auch körperbehinderte Menschen könnten einen Führhund am Rollator einsetzen, sofern dieser nur entsprechend trainiert werde.Die beklagte Krankenkasse hielt die Versorgung im Falle der Klägerin für unwirtschaftlich. Sie könne aufgrund der schwerwiegenden... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.08.2017
- L 16/4 KR 65/12 -

Kombination von Blindheit und Schwerhörigkeit kann Anspruch auf Blindenhund begründen

Konkrete Versorgungs­notwendigkeit ist im Einzelfall zu prüfen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Blinder mit einem Langstock nur unzureichend versorgt sein kann, wenn die Orientierung durch Schwerhörigkeit zusätzlich beeinträchtigt wird.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Osnabrück geklagt, der bis auf ein minimales einseitiges Restsehvermögen erblindet war. In jüngerer Zeit kam eine Schwerhörigkeit hinzu. Zur Orientierung außerhalb der Wohnung nahm er bisher die Hilfe seiner Frau in Anspruch. Als er bei seiner Krankenkasse einen Blindenhund beantragte, verwies diese ihn zunächst... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 15.03.2017
- S 11 SO 62/15 -

Blinde haben Anspruch auf Versorgung mit Laser-Langstock

Laser-Langstock hat wesentliche Gebrauchsvorteile gegenüber herkömmlichem Blinden-Langstock

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass blinde Versicherte bei entsprechender ärztlicher Verordnung im Rahmen der Hilfs­mittel­versorgung einen Laser-Langstock an Stelle eines einfachen Blindenstocks verlangen können.

Die gesetzlich krankenversicherte Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits war als Erwachsene infolge einer Krankheit erblindet. Nach einer Umschulung hatte sie eine Beschäftigung als Masseurin gefunden. Mit Hilfe ihres Blindenstocks ist sie in der Lage, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Arbeitsstelle zu erreichen und sich selbständig zu versorgen. Die Krankenkasse übernahm... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.10.2013
- L 5 KR 99/13 -

Blindenführhund kann auch neben Blindenlangstock als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zustehen

Blindenführhund bietet einen wesentlichen Gebrauchsvorteil

Ein Blindenführhund kann als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auch neben einem bereits vorhandenen Blindenlangstock zustehen, wenn er im konkreten Fall gegenüber dem Stock wesentliche Gebrauchsvorteile bietet. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.

In dem vorzuliegenden Fall ist die Klägerin ist durch eine Erkrankung erblindet. Sie lebt allein in ihrer Wohnung und hat seit dem Tod naher Angehöriger und einer schweren Erkrankung einer Freundin keine Hilfs- und Betreuungspersonen mehr. Sie ist durch die beklagte Krankenkasse mit einem Bildschirmlesegerät sowie einem Dürer Blindenlangstock ausgerüstet worden, für dessen Gebrauch... Lesen Sie mehr



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