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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bienenschwarm“ veröffentlicht wurden

Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 10.05.2012
- 1 S 22/12 -

Tierhalterhaftung: Bienenkot auf Grundstück begründet keinen Schadenersatzanspruch gegen Imker

Nachbar hat Bienenüberflug zu dulden

Kommt es im Rahmen des alljährlichen Reinigungsfluges der Bienen im Frühjahr zu einer Verschmutzung eines Grundstücks mit Bienenkot, so begründet dies für den Grundstücksinhaber keinen Schadenersatzanspruch gegen den Imker. Der Grundstücksbesitzer hat den Bienenüberflug zu dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Inhaber eines Grundstücks von seinem Nachbarn Schadenersatz wegen einer entstandenen Verschmutzung seines Grundstücks mit Bienenkot. Der Nachbar war Imker und hielt seit vier Jahren 16 Bienenvölker. Die Bienen führten alljährlich im Frühjahr einen Reinigungsflug aus. Dabei überflogen sie im Frühjahr 2011 das Grundstück des Geschädigten und verschmutzten es. Der Grundstücksbesitzer behauptete, dem Nachbarn wäre es möglich und zumutbar gewesen, die Bienenstöcke vor dem Ausfliegen vom Grundstück ins freie Feld oder an den nahegelegenen Waldrand zu verbringen. Damit hätte ein Überflug der Bienen über sein... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.09.1999
- 2/24 S 433/98 -

Bienenschwarm berechtigt nicht zum Abbruch des Urlaubs

Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos

Die Störung des Urlaubs durch einen ausgebrochenen Bienenschwarm, der erst nach drei Stunden wieder eingesammelt werden kann, stellt keinen Reisemangel, sondern die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos dar. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall buchte die Klägerin bei der Beklagten eine Reise in einer Clubanlage. Am Ankunftstag wurde die Anlage von einem ausgebrochenen Bienenschwarm heimgesucht. Die Bienen konnten erst drei Stunden nach Ausbruch wieder eingesammelt werden. Am folgenden Tag brach die Klägerin den Urlaub ab und flog zurück nach Deutschland. Sie behauptete, sie leide an einer Bienenstichallergie... Lesen Sie mehr




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