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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „BGB-Kommentar Prütting Wegen Weinreich“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2011
- 15 K 5117/09 -

Kein Prütting: Palandt wird als einziger Kommentar als Hilfsmittel im zweiten juristischen Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen zugelassen

Verlag Luchterhand kann sich nicht auf den in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Chancengleichheit berufen

Ein Verlag, der die Zulassung eines von ihm herausgegebenen BGB-Kommentars zu einer Prüfung einklagen möchte, kann sich nicht auf den Grundsatz der Chancengleichheit berufen, da die öffentlichen Interessen der Chancengleichheit der Prüflinge und der reibungslose Ablauf des Prüfverfahrens Vorrang genießen.

Die Klägerin im vorliegenden Fall vertreibt als Verlegerin juristischer Fachliteratur unter anderem den Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der unter anderem vom Universitätsprofessor Dr. Hanns Prütting herausgegeben wird. Der Verlag begehrte mit seiner Klage die Zulassung seines BGB-Kommentars als Hilfsmittel im zweiten juristischen Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen, da nach den vom Justizministerium des beklagten Landes verfassten "Weisungen für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten" in der Prüfung als Hilfsmittel zum BGB ausschließlich der von der Beigeladenen vertriebene Kommentar von Palandt benutzt werden dürfe.Der... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 03.08.2011
- 3 K 62/11.MZ -

Kein Anspruch auf Zulassung des "Prütting" als weiteres Hilfsmittel in der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Fach "Zivilrecht"

Erschwernisse und Störungen im Prüfungsablauf durch Parallelzulassungen sollen vermieden werden

Über die Zulassung von Hilfsmitteln zu Prüfungen entscheiden die Prüfungsämter. Sind keine sachfremden Erwägungen zur Grundlage der Entscheidung geworden, so kann kein Rechtsanspruch auf Zulassung eines bestimmten Werkes durchgesetzt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.

Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin, ein Verlagsunternehmen, das juristische Fachliteratur vertreibt, vom Beklagten die Zulassung eines Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch als Hilfsmittel zur Zweiten juristischen Staatsprüfung.Das Unternehmen verlegt einen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, herausgegeben von Prütting/Wegen/Weinreich. Die Klägerin hatte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 28.04.2010
- 3 K 822/09.MZ -

Prütting-Kommentar im Examen: Prüfungsamt muss bei der Entscheidung über Zulassung von Kommentaren als Hilfsmittel im Zweiten Staatsexamen eine ordentliche Auswahl treffen und darf keine sachfremden Erwägungen anstellen

Verlag will Zulassung des BGB-Kommentars von Prütting/Wegen/Weinreich zur Zweiten juristischen Staatsprüfung erreichen

Das Prüfungsamt hat in der Regel darüber zu entscheiden, welche Hilfsmittel zu einer Prüfung zugelassen werden. Die Zulassung eines bestimmten Hilfsmittels kann deshalb nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Beruht die Nichtzulassung von Hilfsmitteln jedoch auf sachfremden Erwägungen, so kann das Prüfungsamt dazu verpflichtet werden, eine Zulassung erneut zu prüfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Verlag auf Zulassung des von ihm verlegten Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch von Prütting/Wegen/Weinreich zur Zweiten juristischen Staatsprüfung im Fach Zivilrecht. Der Verlag wies zuvor in einem Schreiben an das Prüfungsamt darauf hin, dass das Werk mit einem anderen bislang zur Zweiten juristischen Staatsprüfung zugelassenen Kommentar zum BGB ("Palandt")... Lesen Sie mehr




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