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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „bezahlte Freizeit“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2009
- 2 Ca 6269/09 -

Kein Anspruch auf Freistellung für Geburtstag und Karneval für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Grundsatz der betrieblichen Übung gilt nur eingeschränkt im öffentlichen Dienst

Ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes hat keinen Anspruch auf Freistellung für seinen Geburtstag, die Weiberfastnacht und den Rosenmontagsumzug aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung. Der Grundsatz der betrieblichen Übung gilt im öffentlichen Dienst nur eingeschränkt. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes verlangte eine Arbeitsbefreiung für den Nachmittag seines Geburtstags sowie für die Weiberfastnacht und den Rosenmontagsumzug. In den Jahren zuvor hatte der Arbeitgeber dies immer gewährt. Die Befreiung zur Weiberfastnacht und zum Rosenmontagsumzug erfolgte jedoch stets unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung.Nach Sicht des Arbeitsgerichts habe der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung aufgrund einer betrieblichen Übung für den Nachmittag seines Geburtstags gehabt. Unter einer betrieblichen Übung verstehe man die regelmäßige... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.1993
- 5 AZR 16/92 -

Rosenmontag: Kein Anspruch auf Freistellung von Arbeit im öffentlichen Dienst

Grundsätze der betrieblichen Übung gelten für öffentlichen Dienst nur eingeschränkt

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen in der Regel davon ausgehen, dass ihnen ihr Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist. Ohne besonderen Anhalt darf der Arbeitnehmer deshalb auch bei langjähriger Gewährung einer zusätzlichen Vergünstigung nicht darauf vertrauen, sie sei Vertragsinhalt geworden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Auslöser der durch das BAG im Jahr 1993 entschiedenen Streitigkeit war ein seltenes Phänomen im rheinischen Karneval: Als im Jahr 1991 der Karneval ausfiel, mussten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes arbeiten. Wegen des Golfkriegs nämlich sagten in jenem Jahr zahlreiche rheinische Karnevalsgesellschaften ihre traditionellen Rosenmontagszüge ab. Auch der Rosenmontagszug der Stadt... Lesen Sie mehr



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