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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebskostenabrechnung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Münster, Urteil vom 25.10.2023
- 38 C 1947/22 -
Vorlage von Belegen zur Betriebskostenabrechnung muss in geordneter Form erfolgen
Mieter nicht zum selbständigen Ordnen verpflichtet
Die Pflicht des Vermieters zur Vorlage der Belege zur Betriebskostenabrechnung umfasst gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch die Pflicht zur Vorlage in einer geordneten Form. Es ist nicht Aufgabe des Mieters die Belege selbständig zu ordnen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Münster hatten von ihrer Vermieterin die Vorlage der Belege zu den Betriebskostenabrechnungen von 2018 bis 2020 verlangt. Da die Vermieterin diese in ungeordneter Form übergeben hatte, verweigerten die Mieter die Zahlung der Nachzahlungen. So waren die Belege weder thematisch noch chronologisch stringent sortiert. Die Vermieterin akzeptierte die Zahlungsverweigerung nicht und erhob Klage.Das Amtsgericht Münster entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf die Nachzahlungen zu, da den Beklagten ein Leistungsverweigerungsrecht zustehe.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Siegen, Urteil vom 27.01.2023
- 17 C 8/22 -
Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebskostenbelege ermächtigen
Keine Beschränkung des Einsichtsrechts auf übliche Bürozeiten
Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem Mieter dazu ermächtigen, zwecks Kontrolle der Betriebskostenabrechnung Einsicht in die entsprechenden Belege bei der Verwaltung zu nehmen. Das Einsichtsrecht ist dabei nicht auf die üblichen Bürozeiten beschränkt. Dies hat Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwecks Kontrolle der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 ermächtigte ein Wohnungseigentümer seinen Mieter dazu, die bei der Verwaltung vorhandenen Belege einsehen zu dürfen. Die Verwaltung war damit nicht einverstanden. Sie bot lediglich an, dem Wohnungseigentümer auf seine Kosten Kopien zuzusenden. Dieser erhob schließlich gegen die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bad Iburg, Urteil vom 06.04.2023
- 4 C 3/23 (9) -
Kein Anspruch auf Betriebskostenabrechnung bei Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale
Zulässigkeit einer Vereinbarung über Betriebskostenpauschale
Haben die Mietvertragsparteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart, so besteht für den Mieter kein Anspruch auf eine Betriebskostenabrechnung. Die Vereinbarung über eine Betriebskostenpauschale ist wirksam. Dies hat das Amtsgericht Bad Iburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 kam es zum Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Dabei vereinbarten die Vertragsparteien eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 150 € monatlich. Im Jahr 2023 klagte der Mieter nunmehr auf Erteilung der Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2019 und 2020.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 08.10.2021
- 238 C 98/21 -
Umlegbarkeit der Kosten für Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen nur bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung
Vorliegen von sonstigen Betriebskosten
Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen stellen sonstige Betriebskosten dar und sind nur dann auf den Mieter umlegbar, wenn dies mietvertraglich vereinbart wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 veranlasste eine Vermieterin in Berlin erstmalig die Prüfung der Dichtigkeit der Gasleitungen in einer Wohnung. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 80 € legte sie in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 auf den Mieter der Wohnung um. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 27.04.2023
- 7 C 481/22 -
Bei mit Holz betriebener Heizung darf Vermieter nicht Heizkosten auf Basis fiktiver Heizölkosten abrechnen
Kein Anspruch auf Nachzahlung
Wird in einem Mietshaus die Heizung mit Holz betrieben, dürfen die Heizkosten nicht auf Basis fiktiver Heizölkosten abgerechnet werden. Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Heizung und die Warmwasserversorgung in einem Mietshaus in Baden-Württemberg wurden mit Holz betrieben. Dennoch rechnete der Vermieter für den Zeitraum September 2021 bis Mai 2022 die Heizkosten so ab, als ob Heizöl verwendet wurde. Die Mieter einer Wohnung sollten nach der Berechnung etwa 612 € nachzahlen. Da sich diese weigerten, erhob der Vermieter Klage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 13.12.2022
- 10 C 156/22 -
Anspruch auf Übersendung von Belegen bei 500 km entfernten Vermieter
Fehlende Belegübersendung begründet Zurückbehaltungsrecht an Nachzahlung
Wohnt der Vermieter 500 km von der Mietwohnung entfernt, besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung der Belege zur Betriebskostenabrechnung. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, so steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter einer Wohnung im Gerichtsbezirk Rheine verlangte aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2020 und 2021 eine Nachzahlung. Der Mieter wollte vor der Zahlung zunächst die Kostenpositionen prüfen und bat daher um Übersendung der Rechnungskopien und der Kopie eines Wartungsvertrags. Der Vermieter wohnte in Berlin und damit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom
- 21 C 660/21 -
Zulässigkeit von unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen für Heizkosten und übrige Nebenkosten
Keine Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
Im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung können die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten für unterschiedliche Zeiträume abgerechnet werden. Dadurch wird die Abrechnung nicht unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Steinfurt im Jahr 2021 über die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung entscheiden. Der Vermieter hatte die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten mit verschiedenen Zeiträumen abgerechnet. Die Heizkosten waren für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 und die übrigen Nebenkosten für den Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ende des Mietverhältnisses... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 05.07.2022
- 10 C 49/22 -
Wartungskosten für Pumpe kann auf Mieter umgelegt werden
Pumpenwartungskosten als Kosten der Entwässerung
Die Wartungskosten für eine Pumpe kann auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine Umlage der Kosten der Entwässerung vorsieht. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Rheine unter anderem über die Zulässigkeit der Umlage der Kosten für die Wartung einer Pumpe.Das Amtsgericht Rheine entschied, dass die Kosten für die Wartung der Pumpe umlegbar seien. Diese Kosten fallen unter dem im Mietvertrag geregelten... Lesen Sie mehr
Landgericht Krefeld, Urteil vom 04.01.2023
- 2 S 11/22 -
Trotz durch Mieter selbst behebbarer Mängel besteht bei Sozialleistungsbezug Anspruch auf Korrektur der Betriebskostenabrechnung
Korrekte Nebenkostenabrechnung als Nachweis gegenüber Sozialleistungsträger
Auch wenn ein Fehler in der Betriebskostenabrechnung durch den Mieter selbst beheboben werden kann, besteht ein Anspruch auf Korrektur, wenn der Mieter Sozialleistungen bezieht und er eine korrekte Abrechnung als Nachweis gegenüber dem Sozialleistungsträger benötigt. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Krefeld beanspruchte von ihrer Vermieterin die Korrektur der fehlerhaften Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019. Die Abrechnung enthielt fehlerhafte Angaben zu den geleisteten Vorauszahlungen und somit einen fehlerhaften Saldo. Die Mieterin gab an, eine korrekte Abrechnung zur Vorlage beim Jobcenter zu benötigen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 14.07.2022
- 48 C 1463/20 -
Mietvertragliche Pflicht zur Übernahme des Winterdienstes durch Erdgeschossmieter schließt Umlage der Kosten auf andere Mieter aus
Unerheblichkeit anderweitiger mietvertraglicher Regelungen
Ist laut einem Wohnungsmietvertrag der Erdgeschossmieter zur Vornahme des Winterdienstes verpflichtet, können die Kosten des Winterdienstes nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Es ist dabei unerheblich, ob andere Mietverträge abweichende Regelungen enthalten. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 sollte die Mieterin einer Wohnung im Obergeschoss Kosten für den Winterdienst in Höhe von 81,64 € zahlen. Nach dem Mietvertrag war aber der Erdgeschossmieter bei Glatteis und Schnee zum Reinigen und Streuen aller zum Hausgrundstück gehörenden Bürgersteige sowie der Haus- und Hofzugänge verpflichtet.... Lesen Sie mehr