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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsänderung“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2014
- 7 TaBVGa 1219/14 -

Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Maßnahmen von Betriebsänderungen

Gefährdung des Verhandlungsanspruches nicht erkennbar

Ein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer Betriebsänderung dient nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs für den Interessenausgleich, nicht losgelöst hiervon, der Untersagung der Betriebsänderung selbst. Durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung können deshalb nur solche Maßnahmen des Arbeitgebers untersagt werden, die den Verhandlungsanspruch des Betriebsrats rechtlich oder faktisch in Frage stellen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Mit der Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, mit dem der gegen ein Unternehmen der IT-Branche gerichtete Antrag des dort gebildeten Betriebsrates auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung des Einsatzes von 20 der insgesamt 323 Arbeitnehmer an einem neuen Standort zurückgewiesen worden war. Das Unternehmen wollte den Einsatz der betroffenen Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusammenlegung von zwei bisherigen Standorten durchführen.Das Landesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass dem Betriebsrat im Falle einer Betriebsänderung gem. §§ 111, 112 Betriebsverfassungsgesetz ein Anspruch... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011
- 1 AZR 335/10 -

BAG: Leiharbeitnehmer sind bei Berechnung des Schwellenwerts für Betriebsänderungen zu berücksichtigen

Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Unternehmen beschäftigt sind, zählen als wahlberechtigte Arbeitnehmer

Ein Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss bei der Durchführung einer Betriebsänderung mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich beraten. Bei der Berechnung eines Schwellenwerts sind dabei Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeits­gerichts hervor.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt ein Unternehmen, das sich mit dem Verkauf und dem Verlegen von Bodenbelägen befasst. In der Vergangenheit beschäftigte sie regelmäßig 20 eigene Arbeitnehmer sowie seit Anfang November 2008 eine Leiharbeitnehmerin. Ende Mai 2009 kündigte sie die Arbeitsverhältnisse aller elf gewerblichen Arbeitnehmer. Verhandlungen mit dem Betriebsrat... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.07.2011
- 4 AZR 706/09 -

BAG zur sachlichen Reichweite einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

Frühere Mitarbeiter der Deutschen Bundespost haben Anspruch auf Arbeitsbedingungen und Vergütung nach Tarifverträgen der Deutschen Telekom

Eine Bezugnahmeklausel, die auf die "Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundespost" und die sonstigen für sie geltenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassungen verweist, kann nach ihrem Inhalt nicht dahingehend - erweiternd - ausgelegt werden, dass auch die Haustarifverträge von Tochterunternehmen erfasst werden, die die Deutsche Telekom AG lange Zeit nach Arbeitsvertragsschluss gegründet hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im hiesigen Rechtsstreit war der nicht tarifgebundene Kläger seit dem Jahre 1980 bei der Deutschen Bundespost und seit der Umwandlung der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften zum 01.01.1995 bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt.Auf sein Arbeitsverhältnis fanden kraft arbeitsvertraglicher Verweisung die Tarifverträge für die Arbeiter der Deutschen Bundespost... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.01.2010
- L 5 R 848/10 B E R -

Bayerisches LSG: Betriebserwerber haftet nicht für Beitragsschulden des Veräußerers

Gesetzliche Regelungen zu Betriebsübergang erfassen Beitragspflichten nicht

Ein Betriebserwerber haftet nicht für die Beitragsschulden des Veräußerers, da § 613 a BGB nicht die eine Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach dem SGB IV erfasst. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht.

Im vorliegenden Fall hatte die Rentenversicherung dem vierjährigen Turnus entsprechend ein Zeitarbeitsunternehmen geprüft und die beitragsfreie Behandlung von Aufwendungen beanstandet. In der Nachforderungssumme von 1,7 Mio. Euro waren rund 950.000 Euro enthalten, die Beschäftigungen vor einem Betriebsübergang entstammten. Dagegen hatte sich der Betriebserwerber (u. a.) im Wege des... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011
- 8 AZR 326/09 -

BAG zu den Fristen beim Fortsetzungsverlangen eines Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber

Arbeitnehmer müssen über Betriebsübergang unterrichtet werden

Ein Arbeitnehmer, der von einem Betriebserwerber die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses verlangt, weil dieser infolge des Betriebsübergangs sein neuer Arbeitgeber ist, hat die Fristen zu beachten, die er für einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses einzuhalten hätte. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die Klägerin seit knapp zehn Jahren ein Arbeitsverhältnis bei der V GmbH in Magdeburg. Die V GmbH führte in einem der Beklagten gehörenden Druckzentrum die "Kleinpaketfertigung" durch, in der die Klägerin als Arbeiterin beschäftigt war. Die Beklagte kündigte die Verträge mit der V GmbH zum 31. März 2007 und übernahm ab 1. April 2007 die Kleinpaketfertigung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 08.05.2008
- 12 B 1757/08 -

Ausbau der Hühnerschlachtung in Wietzen vorläufig zulässig

Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt

Der Antragsteller betreibt in Wietzen, Landkreis Nienburg, einen Tierhaltungsbetrieb. Durch seinen Betrieb werden die Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie gegenwärtig erheblich überschritten.

In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren wendet er sich gegen die der beigeladenen Firma Wiesenhof erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erhöhung ihrer Schlachtleistung von bisher 119.000 kg auf 270.000 kg Lebendgeflügel pro Tag. Er macht geltend, die dadurch verursachten zusätzlichen Geruchsimmissionen seien nicht - wie von der Behörde angenommen - irrelevant, sondern... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2007
- 2 AZR 304/06 -

BAG: Auch bei betriebsbedingter Änderungskündigung gilt Beweislastumkehr beim Kündigungsschutz

Betriebsbedingte Änderungskündigung und Namensliste

Nicht nur bei betriebsbedingten Beendigungskündigungen, sondern auch bei betriebsbedingten Änderungskündigungen wird, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat einen so genannten Interessenausgleich mit Namensliste ausgehandelt haben, zu Gunsten des Arbeitgebers vermutet, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch betriebliche Erfordernisse veranlasst war. Die Sozialauswahl kann in diesen Fällen nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im Kündigungsschutzprozess muss regelmäßig der Arbeitgeber die Tatsachen beweisen, die die Kündigung bedingen (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG). Anders kann es bei Betriebsänderungen (zB Stilllegungen, Verlegungen, grundlegenden Änderungen der Organisation) sein: Vereinbaren in einem solchen Fall Arbeitgeber und Betriebsrat einen sog. Interessenausgleich und bezeichnen darin die zu Kündigenden... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2007
- 8 AZR 693/06  -

Bundesarbeitsgericht zur Anrechnung von Sozialplanansprüchen auf Nachteilsausgleichsanspruch bei Betriebsänderung

Beginnt ein Unternehmen mit der Durchführung einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG, ohne zuvor mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich abgeschlossen oder ausreichend versucht zu haben, haben die von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ausgleich der ihnen entstehenden wirtschaftlichen Nachteile nach § 113 Abs. 3 BetrVG. Mit diesem Nachteilsausgleich sind Ansprüche aus einem später vereinbarten Sozialplan nach §§ 112, 112a BetrVG zu verrechnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Unternehmen vor Beginn der Betriebsänderung den Konsultationspflichten der EG-Massenentlassungsrichtlinie genügt hat.

Der Kläger war bei der Beklagten zu 1, einer polnischen Fluggesellschaft, auf dem Flughafen Frankfurt beim Bodenpersonal beschäftigt. Anfang Oktober 2004 beschloss die Beklagte zu 1, die Passagierabfertigung und die Betreuung ihrer in Frankfurt landenden und startenden Maschinen von der Beklagten zu 2, einer deutschen Luftfahrtgesellschaft, durchführen zu lassen. Davon wurde der Betriebsrat... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2006
- 8 AZR 574/05 -

Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betreibsübernehmer

Zum Beendigungsvergleich bei Bertriebsübernahmen

Der Betriebsveräußerer, der ein Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt hat, bleibt trotz des Betriebsübergangs Beklagter in dem Kündigungsrechtsstreit, den der Arbeitnehmer gegen ihn angestrengt hat. Obwohl nach § 613 a Abs. 1 BGB der Betriebserwerber neuer Arbeitgeber wird, kann der Betriebsveräußerer in diesem Rechtsstreit auch einen Beendigungsvergleich abschließen. Er wirkt zumindest dann gegenüber dem Betriebserwerber, wenn dieser mit dem Vergleich einverstanden ist bzw. ihn genehmigt.

Die Klägerin war seit 1990 bei einem Unternehmen, welches in einer Klinik die Reinigungsaufgaben durchführte, beschäftigt. Als das Unternehmen den Reinigungsauftrag verlor, sprach es eine betriebsbedingte Änderungskündigung aus, die die Klägerin mit einer Kündigungsschutzklage angriff. Nachdem die Beklagte den Reinigungsauftrag erhalten hatte, schloss die Klägerin in dem Kündigungsschutzprozess... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.02.2006
- B 7a AL 44/05 R -

Arbeitslosengeld ruht bei Abfindung wegen Betriebsänderung

Der Kläger wandte sich gegen die Versagung von Arbeitslosengeld wegen Zahlung einer Sozialplanabfindung. Er war seit 1974 bei einem Düsseldorfer Unternehmen der stahlverarbeitenden Industrie, zuletzt als Schichtführer, beschäftigt. Nach dem maßgebenden Manteltarifvertrag konnte der Kläger (wegen seines Alters und seiner langen Betriebszugehörigkeit) nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden; dies sollte unter anderem bei Betriebsänderungen nicht gelten, wenn ein anderer zumutbarer Arbeitsplatz nicht vorhanden war.

2002/2003 reduzierte das Unternehmen, das seinerzeit etwa 1200 Mitarbeiter hatte, seine Belegschaft um etwa 200 Personen; hierzu zählte auch der Kläger. Zwischen dem Betriebsrat und dem Unternehmen wurde aus diesem Anlass ein Sozialplan vereinbart, aus dem sich für den Kläger eine Abfindung in Höhe von ca. 33.000 € ergab. Der Kläger meldete sich zum 1. Juni 2003 arbeitslos; bis zum... Lesen Sie mehr