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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betreuungsbedarf“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 29.08.2023
- 6 L 676/23 -

Nach vorbehaltloser Annahme eines Kita-Platzes kann nicht sofort ein anderer Platz verlangt werden

Jugendamt durfte den Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz zunächst als erfüllt ansehen

Nach vorbehaltloser Annahme eines Kita-Platzes kann nicht sofort ein anderer Platz verlangt werden. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster, mit dem der Eilantrag eines Kindes abgelehnt wurde, die Stadt Münster zu verpflichten, ihm einen wohnortnahen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertages­einrichtung oder - hilfsweise - in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen.

Die Eltern des in Münster wohnenden unter dreijährigen Kindes hatten den Betreuungsbedarf „mit 35 oder 45 Wochenstunden und Verpflegung“ zum 1. August 2023 über den sogenannten Kita-Navigator der Antragsgegnerin angemeldet. Am 28. März 2023 schlossen sie einen Vertrag über einen sogenannten geteilten Betreuungsplatz mit 35 Wochenstunden und unter anderem mit unterbrochener Betreuung im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr täglich in einer von einem privaten Träger betriebenen Kindertageseinrichtung. Nachdem ihre Bemühungen um eine Betreuung in dieser Einrichtung auch in der Mittagszeit erfolglos geblieben waren, beantragten sie am 10. Juli 2023 bei... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 24.06.2019
- 4 B 30/19 -

Eltern haben kein Wahlrecht zwischen Betreuungsplatz in Kindertagesstätte und Großtagespflege

Eilantrag auf Zuweisung eines Krippenplatzes erfolglos

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass der Anspruch auf Nachweis eines im jeweiligen Einzelfall dem Bedarf entsprechenden Betreuungsplatzes auf dann erfüllt ist, wenn Eltern für ihr Kind ein Platz in einer Großtagspflege angeboten wird. Den Eltern steht bei fehlenden feien Betreuungsplätzen in einer Krippe kein Wahlrecht zwischen einem Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte ("Krippe") und einer Tages­pflege­einrichtung ("Tagesmutter/Großtagespflege") zu.

Im zugrunde liegenden Verfahren erhob ein Einjähriger, vertreten durch seine Eltern, Eilantrag auf Zuweisung eines Krippenplatzes, um zu erreichen, dass die Stadt (Antragsgegnerin) im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet wird, ihm einen Krippenplatz, hilfsweise eine Tagesmutter, mit Ganztageskonzept, einem altersgerechten Ernährungskonzept und Schlafmöglichkeit in einer... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 31.07.2018
- 8 L 700/18 -

VG zum zeitlichen Umfang des Betreuungsbedarfs eines einjährigen Kindes

Individueller Betreuungsbedarf in zeitlicher Hinsicht muss sichergestellt werden

Ein einjähriges Kind hat Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen Umfang sich nach dem zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern richtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und damit dem Eilantrag eines am 9. Mai 2017 geborenen Kindes stattgegeben.

Damit ist die Stadt Aachen verpflichtet, für das Kind ab dem 1. August 2018 einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden zur Verfügung zu stellen, der sich nach dem konkreten zeitlichen Bedarf der Eltern orientiert (hier: montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 17.00 Uhr). Die Stadt Aachen hatte - ohne Erfolg - vorgetragen,... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.07.2016
- 1 BvL 8/15 -

BVerfG zur Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung bei untergebrachten Betreuten

Beschränkung der ärztlichen Zwangsbehandlung mit staatlicher Schutzpflicht nicht vereinbar

Es verstößt gegen die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dass hilfsbedürftige Menschen, die stationär in einer nicht geschlossenen Einrichtung behandelt werden, sich aber nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegen können, nach geltender Rechtslage nicht notfalls auch gegen ihren natürlichen Willen ärztlich behandelt werden dürfen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Gesetzgeber hat die festgestellte Schutzlücke unverzüglich zu schließen. Mit Rücksicht darauf, dass die geltende Rechtslage auch bei lebensbedrohenden Gesundheitsschäden die Möglichkeit einer Behandlung gänzlich versagt, hat der Senat für stationär behandelte Betreute, die sich einer ärztlichen Zwangsbehandlung räumlich nicht entziehen können, die vorübergehende entsprechende Anwendung des § 1906 Abs. 3 BGB bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung angeordnet.

Im vorliegenden Fall litte die zwischenzeitlich verstorbene Betroffene des Ausgangsverfahrens unter einer schizoaffektiven Psychose. Sie stand deswegen seit Ende April 2014 unter Betreuung. Anfang September 2014 wurde die Betroffene kurzzeitig in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen. Dort lehnte sie es ab, die zur Behandlung einer Autoimmunerkrankung verordneten Medikamente einzunehmen,... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.07.2016
- 12 BV 15.719 -

Kostentragungs­pflicht der Landeshauptstadt München für selbst beschafften Krippenplatz

Kein Erlöschen der gesetzlichen Verpflichtung bei Selbstbeschaffung eines Krippenplatzes

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat die Landeshauptstadt München verpflichtet, über den von einem Kläger geltend gemachten Kostenersatz für einen selbst beschafften Kinderkrippenplatz nach gerichtlichen Maßgaben neu zu entscheiden. Ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts München hat der BayVGH abgeändert.

Die Landeshauptstadt München als Trägerin der Jugendhilfe ist nach Auffassung des Gerichts gesetzlich verpflichtet, dem anspruchsberechtigten Kind entweder einen Platz in einer eigenen Kindertageseinrichtung zuzuweisen oder in einer Einrichtung eines anderen Trägers bzw. nach Wahl der Eltern in Kindertagespflege nachzuweisen, sofern ein entsprechender Bedarf rechtzeitig geltend gemacht... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2015
- XII ZB 225/15 -

BGH: Erforderlichkeit einer Betreuung bei Fehlen einer zur Übernahme der mit einer Bevollmächtigung anfallenden Aufgaben bereiterklärten Vertrauensperson

Vorliegen der Geschäftsfähigkeit und der Möglichkeit der Vollmachtserteilung genügt nicht zur Verneinung eines Betreuungsbedarfs

Es fehlt nicht bereits dann an einem Betreuungsbedarf, wenn der Betroffene geschäftsfähig ist und er die Möglichkeit hat eine Vollmacht zu erteilen. Vielmehr kann eine Betreuung unter dem Gesichtspunkt, dass es keine Person gibt, die der Betroffene das für eine Vollmachtserteilung nötige Vertrauen entgegenbringt und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage ist, weiterhin erforderlich sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsfahrens wurde erkennbar, dass der von der Vollstreckung Betroffene an einer Depression erkrankt war und daher eine Suizidgefahr bestand. Er war aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage, seine finanziellen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Sowohl das Vollstreckungsgericht als auch der... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.11.2015
- XII ZB 16/15 -

BGH: Keine Notwendigkeit einer Betreuerbestellung für Aufgabenkreis "Wohnungs­angelegenheiten" sowie "Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten" bei Möglichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Betroffenen

Betreuungsbedarf besteht bei eigenständiger Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht

Die Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenkreise "Wohnungs­angelegenheiten" sowie "Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten" ist dann nicht notwendig, wenn der Betroffene in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen durch Hilfe eines Rechtsanwalts selbst wahrnehmen zu können. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2005 wurde einer Frau, die unter einer neurotischen Persönlichkeitsstörung litt, für die Aufgabenkreise "Wohnungsangelegenheiten" sowie "Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten" ein Betreuer zur Seite gestellt. Im Rahmen eines Verfahrens zum von der Betroffenen beantragten Betreuerwechsel, hob das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg... Lesen Sie mehr