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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bestellerprinzip“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.06.2016
- 1 BvR 1015/15 -
Verfassungsbeschwerde gegen Einführung des "Bestellerprinzips" bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge unzulässig
Einschränkung der Berufsfreiheit verfassungsrechtlich gerechtfertigt
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vorgenommene Normierung des Bestellerprinzips für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Der Gesetzgeber bringt die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, der Verhältnismäßigkeitsanforderungen gerecht wird. Mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Mietrechtsnovellierungsgesetz hatten zwei Immobilienmakler die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz und ein Wohnungsmieter die Verletzung seines Rechts auf Vertragsfreiheit gerügt.
Der Gesetzgeber hat durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung eingeführt. Danach darf ein Wohnungsvermittler für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten. Auch Vereinbarungen, durch die Wohnungsuchende verpflichtet werden, ein vom Vermieter oder einem Dritten geschuldetes Vermittlungsentgelt... Lesen Sie mehr
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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 15.06.2016
- 38 O 10/16 KfH -
Makler darf für Wohnungsbesichtigung keine Gebühr verlangen
Unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Makler für die Besichtigung einer Wohnung keine Gebühr von rund 35 Euro zu verlangen darf.
Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Makler. Die Wettbewerbszentrale sah in einer von dem Makler verlangten Besichtigungsgebühr von rund 35 Euro eine Umgehung des Bestellerprinzips und klagte daher auf Unterlassung dieser Vorgehensweise.Die Erhebung einer solchen Gebühr ist vor dem Hintergrund des sogenannten Bestellerprinzips... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.05.2015
- 1 BvQ 9/15 -
Bundesverfassungsgericht weist Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge ab
Umsatzrückgänge allein stellen keine Bedrohung dar
Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das zum 1. Juni 2015 vorgesehene Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt. Der Beschluss beruht auf einer Folgenabwägung. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssten die Nachteile, die durch das vorübergehende Inkrafttreten eines - nach abschließender Prüfung - verfassungswidrigen Gesetzes entstünden, die Nachteile deutlich überwiegen, die mit der vorläufigen Verhinderung eines verfassungsmäßigen Gesetzes verbunden wären. Den Antragstellern ist die Darlegung eines hinreichend schwerwiegenden Nachteils jedoch weder für die Gesamtheit der Wohnungsvermittler noch im Hinblick auf ihre eigene Situation gelungen.
Zum 1. Juni 2015 soll das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 in Kraft treten. Hierdurch wird das „Bestellerprinzip“ bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum eingeführt. Danach kommt ein Vertrag zwischen Wohnungsuchendem und Makler nur zustande, wenn der Wohnungsuchende dem Makler einen Suchauftrag erteilt und dieser ausschließlich im Interesse des Wohnungsuchenden... Lesen Sie mehr
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