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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „besondere elektronische Anwaltspostfach“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 04.12.2023
- 9 U 141/23 -

Berufungseinlegung per beA ohne Signatur unzulässig

Formvorschriften nicht eingehalten

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine Berufung unzulässig ist, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde.

Eine Rechtsanwältin legte für ihre Mandantin Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ein. Die Berufungsschrift übermittelte sie am letzten Tag der Berufungsfrist als elektronisches Dokument. Hierfür benutzte sie ein besonderes elektronisches Postfach, welches für die sichere Kommunikation von Rechtsanwälten mit u. a. Gerichten vorgesehen ist. Die Berufungsschrift endete mit der Zeile "(Rechtsanwältin)". Oberhalb dieser Zeile war weder eine Unterschrift noch der Name der Rechtsanwältin zu finden. Der Name der Rechtsanwältin wurde nur im Briefkopf der Rechtsanwaltskanzlei aufgeführt. Eine qualifizierte elektronische Signatur wurde ebenfalls nicht verwendet. ... Lesen Sie mehr

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Anwaltsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 06.06.2016
- II AGH 16/15 -

Freischaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ohne Einverständnis des Rechtsanwalts unzulässig

Rechtswidriger Eingriff in Berufs­ausübungs­freiheit

Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, ohne Einverständnis des Rechtsanwalts sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach freizuschalten. Andernfalls liegt ein rechtswidriger Eingriff in die Berufs­ausübungs­freiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vor. Dies hat der Anwaltsgerichtshof Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Rechtsanwalt im Dezember 2015 mit Hilfe einer einstweiligen Anordnung gegen die Freischaltung seines besonderen elektronischen Anwaltspostfaches, ohne dass er sich dafür registriert hat. Er befürchtete ein erhebliches Haftungsrisiko, sollten an das Postfach Schreiben gesendet werden. Zudem bestehe seiner Meinung nach keine gesetzliche Pflicht... Lesen Sie mehr




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