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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beschneiden von Bäumen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 01.10.2018
- 242 C 24651/17 -

Nachbar ist zum Rückschnitt von über 2 Meter hohen Thujen verpflichtet

Zwischenzeitliches Anerkenntnis der Verpflichtung zum Rückschnitt lässt noch nicht abgelaufene Verjährungsfrist neu beginnen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein zwischenzeitliches Anerkenntnis der Verpflichtung zum Rückschnitt von Thujen in einem Garten eine noch nicht abgelaufene Verjährungsfrist neu beginnen lässt.

Die verheiratete Klägerin des zugrunde liegenden Falls bewohnt ein Haus in München-Aubing, das an das vom ebenfalls verheirateten Beklagten bewohnte Grundstück grenzt. Am 29. September 2016 forderte der Anwalt der Klägerin den Beklagten schriftlich zu einem Rückschnitt der Thujen auf. Der Beklagte antwortete mit Schreiben vom 23. Oktober 2016 unter dem Betreff "Ihr Schreiben vom 29.09.2016". Darin heißt es u.a. wörtlich: "Wir werden die erforderlichen Maßnahmen im Frühjahr 2017 durchführen". Am 22. Juli 2017 schrieb der Beklagte dann aber, dass er nun die Einrede der Verjährung erhebe und er Rückschnittmaßnahmen nicht vornehme.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 21.02.2018
- 3 K 363/17.MZ -

Aufforderung zum Rückschnitt nicht nachgekommen: Grund­stücks­eigentümer muss Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen tragen

Straßenbaubehörde darf nach Aufforderung und Fristsetzung Beseitigung überhängenden Bewuchses veranlassen

Kommt der Eigentümer eines Grundstücks seiner Verpflichtung nicht nach, von seinem Anwesen auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu entfernern, so kann die Straßenbaubehörde von ihm die Erstattung der Kosten verlangen, die ihr durch Beauftragung eines Unternehmens mit der Beseitigung entstanden sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Von dem (Eck)Grundstück des Klägers ragte Baum- und Heckenbewuchs auf angrenzende öffentliche Straßen. Nachdem trotz zweimaliger Aufforderung zum Rückschnitt ein solcher unterblieb, beauftragte die beklagte Straßenbaubehörde damit einen Gartenbaubetrieb. Dieser stellte der Beklagten Kosten in Höhe von 525,39 Euro in Rechnung. Diese Kosten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 18.02.2015
- 2 Ss (Owi) 24/15 -

Mähen der Wallhecke ist keine Pflegemaßnahme

Regelmäßiges Mähen einer Wallhecke stellt Beschädigung im Sinne des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundes­natur­schutz­gesetz dar

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass das regelmäßige Mähen einer Wallhecke jedenfalls dann eine Beschädigung im Sinne des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundes­natur­schutz­gesetz und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn die Wallhecke in das dazu vorgesehene natur­schutz­rechtliche Verzeichnis eingetragen ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall war ein Grundstückseigentümer vom Amtsgericht Aurich zur Zahlung einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt worden, weil er eine, auf seinem Grundstück befindlichen, Wallhecke regelmäßig gemäht hatte. Sein dagegen gerichteter Antrag hatte vor dem Oberlandesgericht Oldenburg vorläufig Erfolg, da das Amtsgericht nicht festgestellt hatte, dass die Wallhecke... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.11.2004
- 2/11 S 64/04 -

Mietvertragliche Übernahme der Gartenpflege durch Mieter unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV begründet Pflicht zum Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, Neuanlegung von Rasenflächen sowie Fällen kranker bzw. morscher Bäume und Sträucher

Fehlende Gartenpflege durch Mieter berechtigt Vermieter zur Beauftragung einer Fachfirma auf Kosten des Mieters

Hat ein Mieter durch den Mietvertrag die Pflicht zur Vornahme der Gartenpflege übernommen und verweist die entsprechende Regelung im Mietvertrag auf § 2 Nr. 10 BetrKV, so umfasst die vorzunehmende Gartenpflege auch das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Neuanlegung von Rasenflächen sowie das Fällen kranker bzw. morscher Bäume und Sträucher. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter auf Kosten der Mieter eine Fachfirma mit der Durchführung der Gartenpflege beauftragen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch Mietvertrag wurden die Mieter dazu verpflichtet die Gartenpflege zu übernehmen. Die entsprechende Regelung im Mietvertrag verwies auf § 2 Nr. 10 BetrKV. Nachdem die Mieter ihrer Pflicht zur Vornahme von Gartenarbeiten nicht nachgekommen waren, beauftragte der Vermieter eine Fachfirma mit den Arbeiten. Die dadurch entstandenen Kosten... Lesen Sie mehr

Landgericht Dortmund, Urteil vom 10.09.2010
- 3 O 140/10 -

Wesentliche Beeinträchtigung durch herüberhängende Zweige: Grund­stücks­eigentümer hat Anspruch auf Zurückschneiden der Äste

Beeinträchtigung durch Nadelbefall begründet kein Unterlassungs- oder Ausgleichsanspruch

Kommt es aufgrund von herüberhängenden Zweigen zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Grundstücks, so kann der Grund­stücks­eigentümer von seinem Nachbarn das Zurückschneiden der herüberhängenden Äste verlangen. Beeinträchtigungen durch den üblichen Nadelbefall begründen jedoch weder Unterlassungs- noch Ausgleichsansprüche. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der herüberhängenden Äste der 10 bis 15 m hohen Lärchen des Nachbarn, kam es auf einem Grundstück wegen des Herabfalls von Nadeln zu erheblichen Beeinträchtigungen. So kam es zu Verstopfungen der Dachrinne und der Abflüsse, die wiederum einen Wasserschaden verursachten. Der Grundstückseigentümer verlangte daher das Zurückschneiden... Lesen Sie mehr

Landgericht Detmold, Urteil vom 07.12.1988
- 2 S 180/88 -

Mieter im Rahmen von Gartenpflege­arbeiten nicht zum Beschneiden von Bäumen und Sträuchern verpflichtet

Beschneiden Frage des Geschmacks und daher vom Eigentümer durchzuführen

Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, im Rahmen der Gartenpflegearbeit Bäume oder Sträucher zu beschneiden. Neben dem damit verbundenen unzumutbaren Kosten- und Zeitaufwand ist die Frage der Beschneidung eine Geschmacksache. Daher hat der Eigentümer die Entscheidung über die Art der Beschneidung zu treffen. Dies hat das Landgericht Detmold entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter von seinen Mietern die Erstattung von Kosten für durchgeführte Gartenarbeiten. Seiner Meinung nach, seien die Mieter aufgrund des Mietvertrags verpflichtet gewesen die Bäume und Sträucher zu beschneiden und den Rasen zu vertikutieren und zu düngen. Die Mieter wiederum waren der Ansicht sie haben nur einfache Gartenarbeiten, wie Rasenmähen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2013
- V ZR 222/12 -

Thuja-Hecke: Schadenersatz aufgrund Wertminderung des Grundstücks wegen Beschädigung eines Baums

Finanzieller und zeitlicher Aufwand der Aufzucht bei Berechnung der Wertminderung zu berücksichtigen ("Methode Koch")

Wird die Grundstücks­bepflanzung beschädigt, kann die dadurch entstandene Wertminderung des Grundstücks im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden. Bei der Berechnung der Wertminderung ist der zeitliche und finanzielle Aufwand der Aufzucht zu berücksichtigen (sog. "Methode Koch"). Nicht vorausgesetzt wird eine objektive Minderung des Verkaufswerts des Grundstücks. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Grundstückseigentümer nahm eigenmächtig Beschneidungen an einer auf dem Grundstück des Nachbarn befindlichen über 7 Meter hohen Thujenabpflanze vor. Der Baum stand in einer Länge von 15 m an der Grundstücksgrenze. Infolge der nicht fachgerecht ausgeführten Stämmlings- und Astkappungen war die Thujen dauerhaft verstümmelt und in ihrem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 02.07.2008
- 21 C 274/07 -

Natürliche Verschattung durch Bäume stellt keinen Mangel der Wohnung dar

Beseitigungsanspruch und Recht zur Mietminderung besteht daher nicht

Kommt es aufgrund des Baumbestands zu einer natürlichen Verschattung der Wohnung, stellt dies kein Mangel der Mietsache dar. Ein Anspruch auf Beseitigung der Bäume oder ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung beschwerte sich über eine Verschattung. Hintergrund dessen war, dass sich vor seiner Wohnung Kastanien und Buchen befanden. Vor dem Einzug waren die Bäume noch nicht so groß. Erst mit der Zeit nahm das Gelände vor der Wohnung den Charakter eines Waldes an. Der Mieter verlangte von der Vermieterin... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 10.07.2012
- 7 A 5059/11 -

Anlieger haben keinen Anspruch auf Beseitigung zu dicht herangewachsener Straßenbepflanzung

Für Straßenbepflanzung gelten keine Grenzabstände / Kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen

Grundstücksbesitzer haben keinen Anspruch darauf, solche Straßenbepflanzung entfernen oder stutzen zu lassen, die zu dicht an das Grundstück herangewachsen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrten die Kläger, die Beklagte zu verurteilen, sechs mehr als 20 Jahre alte, ca. 15 m hohe Linden, die im öffentlichen Verkehrsraum in der Nähe des klägerischen Grundstückes standen, zu entfernen oder zu stutzen. Die Kläger behaupteten unter einer Allergie zu leiden und aufgrund herabfallenden Laubes, Blütenstaubes und Honigtaus unzumutbare Reinigungsmaßnahmen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 29.03.2012
- 173 C 19258/09 -

Nachbar muss Bäume an der Sichtschutzwand zum angrenzenden Grundstück zurückschneiden

Anspruch auf Rückschnitt besteht jedoch lediglich bis zur Höhe der Sichtschutzwand

Auch Pflanzen, die hinter einer Sichtschutzwand stehen, dürfen nicht unbegrenzt in die Höhe wachsen. Übersteigen sie die Wand in der Höhe nicht unerheblich und beeinträchtigen sie damit den Nachbarn, hat dieser einen Anspruch auf Rückschnitt, allerdings nur bis zur Höhe der Sichtschutzwand. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall steht zwischen den Grundstücken zweier Münchner Nachbarn seit vielen Jahren ein Sichtschutzzaun von zwei Metern Höhe, hinter dem von einem Nachbar Eiben und Thujen gepflanzt wurden. Diese wuchsen heran und überragten eines Tages den Zaun um mehr als 20 cm. Auch Wurzeln von Pflanzen drangen in das andere Grundstück ein.Der Eigentümer... Lesen Sie mehr




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