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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „berufliche Veranlassung“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.01.2022
- 1 K 224/21 E -

Kein Werbungskostenabzug für privat mitveranlasste Israelreise einer Religionslehrerin

Keine Abgrenzung nach Zeitanteilen möglich

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Abzug von Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Israelreise als Werbungskosten nicht in Betracht kommt, wenn die Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst ist und sich die beiden Veranlassungs­beiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen.

Dem Fall lag folgender Dachverhalt zugrunde: Die Klägerin unterrichtet unter anderem das Fach Religion an einem katholischen Privatgymnasium. In den Herbstferien 2019 nahm sie an einer vom Schulträger, dem Bistum, organisierten Studienfahrt nach Israel teil, die ausschließlich für Religionslehrer/innen veranstaltet wurde. Das Programm der einwöchigen Reise umfasste unter anderem Jerusalem, Yad Vashem, Haifa, Nazareth, Kana, das Tote Meer, den See Genezareth und mehrere Gottesdienste.Das Finanzamt erkannte den von der Klägerin geltend gemachten Werbungskostenabzug für den von ihr selbst getragenen Reisepreis sowie für Mehraufwendungen... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.12.2018
- 5 K 2031/18 E -

Kosten eines Jagdscheins können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden

Erwerb eines Jagdscheins keine unmittelbare Voraussetzung für Berufsausübung

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine angestellte Landschaftsökologin die Aufwendungen für eine Jägerprüfung nicht steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war als Landschaftsökologin tätig. Im Streitjahr legte sie die Jägerprüfung ab. Die Aufwendungen für den Erwerb des Jagdscheins in Höhe von knapp 3.000 Euro machte sie in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Hierzu legte die Klägerin eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vor, wonach es sich bei der Jägerprüfung um... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2016
- 13 K 2981/13 -

Ausstellungsbesuche einer Kunstlehrerin nicht von der Steuer absetzbar

Aufwendungen für Besuch kultureller Veranstaltungen müssen nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für den Besuch von Kunstausstellungen und Vernissagen bei einer Kunstlehrerin weder voll noch zur Hälfte als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens unterrichtete als Oberstudienrätin das Fach Bildende Kunst an einem Gymnasium. Daneben betätigte sie sich als freischaffende Kunstmalerin, wobei diese Tätigkeit vom Finanzamt als "Liebhaberei" angesehen und die mit ihr verbundenen langjährigen Verluste daher einkommensteuerrechtlich nicht anerkannt wurden. Die künstlerische Betätigung wurde... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015
- 6 K 1868/13 -

Kosten für Geburtstagsfeier mit Kollegen können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden

Geburtstagsfeier mit Kollegen in den Räumen des Arbeitgebers ist ausschließlich beruflich veranlasst

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar sind.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist alleiniger Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in der Westpfalz. Anlässlich seines 60. Geburtstages lud er ca. 70 Personen zu einer Geburtstagsfeier ein. Es handelte sich dabei ausschließlich um Arbeitskollegen bzw. Mitarbeiter, einige Rentner und den Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Feier fand in Räumen des Unternehmens statt. In seiner... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.07.2015
- II R 32/14 und II R 33/14 -

Bremische Tourismusabgabe und Hamburger Kultur- und Tourismustaxe verfassungsgemäß

Den Steuern zugrundeliegende Gesetze verstoßen nicht gegen Gleichheitssatz

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sowohl das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe als auch das Hamburgische Kultur- und Tourismus­taxen­gesetz verfassungsgemäß ist.

Bei den Abgaben nach diesen Gesetzen handelt es sich um kommunale Aufwandsteuern, die nur für privat veranlasste Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben anfallen, nicht aber für berufsbedingte Übernachtungen. Die zugrunde liegenden Verfahren wurden von zwei Hotelbetreibern aus Bremen und Hamburg geführt. Beide hatten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die jeweilige Steuer für Beherbergungsleistungen... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.07.2015
- VI R 46/14 -

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Geburtstagsfeier und Bestellung zum Steuerberater teilweise als Werbungskosten abziehbar

Kosten für Gäste aus beruflichem Umfeld können als Werbungskosten geltend gemacht werden

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde im Februar des Streitjahres zum Steuerberater bestellt. Im April desselben Jahres war sein 30. Geburtstag. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die Stadthalle seines Wohnorts ein. Er teilte die für Hallenmiete und Bewirtung entstandenen Aufwendungen nach Köpfen auf und begehrte den Abzug als Werbungskosten... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.05.2015
- 4 K 3236/12 E -

Kosten für Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig

Aufwendungen für Abschiedsfeier durch berufliche Tätigkeit veranlasst

Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und war mehrere Jahre als leitender Angestellter in einem Unternehmen tätig. Im Streitjahr wechselte der Kläger an eine Fachhochschule und nahm dort eine Lehrtätigkeit auf. Anlässlich seines Arbeitsplatzwechsels lud der Kläger Kollegen, Kunden, Lieferanten, Verbands- und Behördenvertreter sowie Experten aus... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.06.2013
- 5 K 1261/12 -

Aufwendungen für die Fortbildung in einer Pseudowissenschaft können nicht als Werbungskosten zu berücksichtigt werden

Geltend gemachte Kosten sind gemischte Aufwendungen bei denen die private Veranlassung die berufliche Veranlassung deutlich überwiegt

Aufwendungen eines Bankbetriebswirts für die Fortbildung in "Psycho- und Pathophysiognomik" (Versuch, von physiologischen Merkmalen wie Körperbau, Schädelform und Gesichtszügen auf die seelischen Eigenschaften eines Menschen, insbesondere dessen Charakterzüge und/oder Temperament zu schließen) können nicht als Werbungskosten zu berücksichtigt werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Der verheiratete und bei einer Bank beschäftigte Kläger des zugrunde liegenden Falls machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2009 Kosten für die Fortbildung in "Psycho- und Pathophysiognomik" in Höhe von rund 1.800 Euro (Seminargebühren, Übernachtungskosten, Fahrtkosten usw.) als Werbungskosten geltend. Zur Begründung führte er aus, dass er seit sechs Jahren für die Auswahl der... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011
- 9 K 9079/08 -

FG Berlin-Brandenburg: Kosten der Ausstattung einer zweiten Wohnung am Arbeitsort als Werbungskosten abziehbar

Kosten für Umzug am Arbeitsort stellen grundsätzlich Werbungskosten dar

Steuerpflichtige, die aus beruflichen Gründen nicht an dem Ort wohnen, an dem sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen – also Familie, Freunde und sonstige soziale Bindungen – haben, können die Aufwendungen für die zweite Wohnung im Grundsatz als Werbungskosten in Form von Kosten doppelter Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl für die laufenden Kosten, also insbesondere die laufende Miete, als auch für die Kosten des Umzugs in die Wohnung am Arbeitsort und die Kosten der Ausstattung dieser Wohnung. Darüber hinaus stellen auch die Kosten, die anlässlich eines Umzugs von einer Wohnung in eine andere am Arbeitsort anfallen, grundsätzlich Werbungskosten dar. Dies stellte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg klar.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger an seinem Arbeitsort mehrere Jahre lang eine Ein-Zimmer-Wohnung bewohnt. Der Wohnungseigentümer verkaufte das Grundstück, kündigte aus diesem Grunde den Mietvertrag mit dem Kläger und bot ihm gleichzeitig an, einen neuen Mietvertrag über eine andere – größere – Wohnung abzuschließen. Der Kläger nahm das Angebot an und machte die Kosten... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.07.2011
- VI R 2/11 -

BFH: Durch beruflich veranlassten Umzug anfallende doppelte Miete kann als Werbungskosten abgezogen werden

Unbegrenzter Werbungskostenabzug doppelt geleisteter Mietzahlungen jedoch zeitlich auf Umzugsphase beschränkt

Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entstehen, können der Höhe nach unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

In dem zugrunde liegenden Fall lebten die klagenden Ehegatten gemeinsam in der Stadt X. Wegen eines Arbeitsplatzwechsels des Ehemanns mieteten sie in der Stadt Y eine 165 qm große Wohnung zum 1. Dezember 2007 an. Seit diesem Tag ging der Ehemann seiner neuen Beschäftigung von der Wohnung in Y aus nach. Die Ehefrau und das gemeinsame Kind zogen, wie von Anfang an geplant, im Februar... Lesen Sie mehr