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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beobachtung durch den Verfassungsschutz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13.10.2022
- 13 K 4222/18 -

Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten

Verein darf als Verdachtsfall eingestuft und als rechts­extremistische Bewegung behandelt werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die als Verein verfasste Identitäre Bewegung Deutschland als sog. Verdachtsfall einstufen und ggfs. auch als gesichert rechts­extremistische Bewegung behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine Klage des Vereins abgewiesen.

Der Vereinszweck des Klägers ist auf die Erhaltung und Förderung der Identität des deutschen Volkes als eine eigenständige unter den Identitäten der anderen Völker der Welt gerichtet. Dieses Ziel will er durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung des deutschen Volkes erreichen. Dazu führt er Vorträge, Demonstrationen und ähnliche Aktionen durch und verfasst Aufrufe, z.B. an Medien und Parteien. Im August 2016 teilte das BfV mit, dass es den Verein als Verdachtsfall beobachte. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2016 führte das BfV aus, dass beim Kläger Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen vorlägen.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021
- 20 K 5100/19 -

Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

Öffentliche Bezeichnung der AfD als "Prüffall" rechtswidrig

Die öffentlichen Äußerungen des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Leiters des Landes­verfassungs­schutzes im Januar bzw. Juli 2019, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als Prüffall bearbeite, waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.02.2021 ohne mündliche Verhandlung entschieden. Es hat damit der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Äußerungen gerichteten Klage des Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ stattgegeben.

Mitte Januar 2019 hatte der Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber Pressevertretern geäußert: Unser nordrhein-westfälischer Verfassungsschutz bearbeitet den NRW-Landesverband der AfD in Zukunft ebenfalls als Prüffall. Dem war eine Erklärung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorausgegangen, die Bundespartei AfD werde als Prüffall bearbeitet.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 21.08.2014
- 20 K 1468/08 -

Bundesamt für Verfassungsschutz muss "Gysi-Akten" löschen

VG Köln erlässt Anerkenntnisurteil

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesamt für Verfassungsschutz mit einem Anerkenntnisurteil dazu verpflichtet, die Personenakte des Dr. Gregor Gysi zu vernichten bzw. diejenigen Daten zu löschen, die elektronisch gespeichert wurden.

Im zugrunde liegenden Verfahren stritten der Kläger und das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2006/2007 um die Löschung und Vernichtung personenbezogener Daten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. September 2013 entschieden hatte, dass die langjährige Beobachtung von Bodo Ramelow, des ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.09.2013
- 2 BvR 2436/10 und 2 BvE 6/08 -

BVerfG: Jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow verfassungswidrig

Abgeordneten­beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeits­anforderungen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat sich zu den Voraussetzungen für die Beobachtung von Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes geäußert und entschieden, dass die Beobachtung demnach einen Eingriff in das freie Mandat darstellt. Er unterliegt strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die langjährige Beobachtung des Beschwerdeführers Bodo Ramelow, eines ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtags­abgeordneten für die Partei DIE LINKE, genügt diesen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer war ab Oktober 1999 Mitglied des Thüringer Landtags. Von Oktober 2005 bis September 2009 war er Mitglied des Deutschen Bundestags und der Fraktion DIE LINKE sowie deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.12.2012
- 14 PS 2/12 -

Geheimhaltung von Akten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes über die Beobachtung der Partei "Die Linke" teilweise rechtswidrig

Bekanntwerden des Akteninhalts würde nicht zum Nachteil des Wohls des Bundes oder des Landes Niedersachsen führen

Die Weigerung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, dem Verwaltungsgericht Hannover Aktenteile betreffend die Beobachtung der Partei "Die Linke" vorzulegen, ist teilweise rechtswidrig. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Die Partei DIE LINKE. bzw. ihre Vorgängerparteien PDS und Linkspartei.PDS werden in Niedersachsen seit 2003 vom Verfassungsschutz beobachtet (siehe Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Verfassungsschutzbericht 2011, S. 209 f.). Eine niedersächsische Bundestagsabgeordnete dieser Partei forderte den Verfassungsschutz auf, Auskunft über die dabei zu ihrer Person gesammelten... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.07.2010
- BVerwG 6 C 22.09 -

Offene Beobachtung eines Parlaments­abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig

Beobachtung Bodo Ramelows war verhältnismäßig und angemessen

Ein Parlaments­abgeordneter muss die Erhebung von Informationen über seine Tätigkeit in der Partei sowie über seine Abgeordneten­tätigkeit durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hinnehmen. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Bodo Ramelow, der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ist Mitglied der Partei DIE LINKE und gehörte dem 16. Deutschen Bundestag als Abgeordneter an. Inzwischen ist er Mitglied des Thüringer Landtages geworden, wo er der Fraktion DIE LINKE vorsitzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhebt Informationen über die Tätigkeit des Klägers in der Partei DIE LINKE sowie über seine... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.02.2009
- 16 A 845/08 -

Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Ramelow (DIE LINKE) durch den Verfassungsschutz ist rechtswidrig

Das freie Mandat des Abgeordneten steht einer Beobachtung entgegen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow, DIE LINKE, nicht mehr beobachten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhebt seit über zehn Jahren Informationen über den Abgeordneten Ramelow aus allgemein zugänglichen Quellen wie etwa Zeitungen, Zeitschriften, Veröffentlichungen im Internet sowie Presseerklärungen und anderen Verlautbarungen. Das Bundesamt verdächtigt DIE LINKE wie zuvor die Linkspartei.PDS und die PDS verfassungsfeindlicher Bestrebungen und hält... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13.12.2007
- 20 K 3077/06, 20 K 6242/03  -

Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz des Bundes ist rechtswidrig

Zweite Klage auf Auskunftserteilung über gespeicherte Daten abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Köln hat in den beiden Verfahren des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow ("Die Linke") gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln zwei Urteile verkündet.

Im ersten Verfahren hat das Gericht entschieden, dass die Beobachtung des Bodo Ramelow durch das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 1999, d.h. in der Zeit, in der er zunächst Mitglied des Thüringer Landtags und danach des Deutschen Bundtags war (und ist), rechtswidrig ist. In einer kurzen mündlichen Begründung der Entscheidung wies das Gericht darauf hin, dass in Bezug auf den Kläger... Lesen Sie mehr