wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Benutzungsrecht“ veröffentlicht wurden

Bundespatentgericht, Urteil vom 06.09.2018
- 3 LiQ 1/18 (EP) -

Antrag auf vorläufige Benutzungserlaubnis für Cholesterinsenker zurückgewiesen

Französischer Arznei­mittel­hersteller scheitert mit Antrag auf Zwangslizenz

Das Bundespatentgericht hat den Antrag auf vorläufige gerichtliche Anordnung einer Benutzungserlaubnis für einen Cholesterinsenker (europäisches Patent 2 215 124) eines US-amerikanischen Pharmaunternehmens zurückgewiesen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das amerikanische Unternehmen mehrere Unternehmen eines französischen Arzneimittelherstellers aus dem Patent verklagt und u. a. auf Unterlassung des Vertriebs ihres Medikaments Praluent® in Anspruch genommen (anhängiges Verletzungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf (Az: 4c O 39/16)).Vor diesem Hintergrund haben die Unternehmen des französischen Arzneimittelherstellers beim Bundespatentgericht Klage auf Erteilung einer Zwangslizenz erhoben und zugleich beantragt, ihnen im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig zu gestatten, dass sie ihr - unter den Schutzbereich des Patents fallendes... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 22.07.1991
- 90 C 144/91 -

Einseitige Entziehung des Nutzungsrechts an Trockenspeicher durch Vermieter unzulässig

Ausnahme: Zur Verfügung stellen eines gleichwertigen Ersatzraums

Der Vermieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, einseitig das Nutzungsrecht der Mieter an einem Trockenspeicher zu entziehen. Etwas anderes gilt, wenn er einen gleichwertigen Ersatzraum anbietet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Vermieter statt des ursprünglichen Trockenspeichers seinen Mietern nunmehr einen um mindestens die Hälfte kleineren Raum zum Trocknen ihrer Wäsche zur Verfügung. Als Ausgleich für die Verkleinerung des Trockenraums, stellte der Vermieter zudem einen Wäschetrockner bereit. Die Mieter waren damit jedoch nicht einverstanden und erhoben Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 26.01.1996
- 218 C 131/95 -

Kein Anspruch des Vermieters auf Herausgabe des Schlüssels zum vermieteten Garten

Recht auf ungehinderten Zutritt nur aufgrund besonderer Absprache

Hat der Vermieter sein Haus mitsamt dem Garten vermietet, hat er keinen Anspruch auf Herausgabe eines Gartenschlüssels. Ein Recht auf ungehinderten Zugang kann sich nur aus einer gesonderten Absprache zwischen Vermieter und Mieter ergeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Haus mitsamt dem Garten vermietet. Der Vermieter erhielt jedoch die Erlaubnis den Garten mit zu nutzen. Nachdem der Vermieter verstarb, verlangten der neue Vermieter ebenso ein Zugangsrecht zum Garten. Da sich die Mieter weigerten dem nachzukommen, erhob der neue Vermieter Klage.Das Amtsgericht Köln entschied gegen... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.10.2000
- 218 C 138/00 -

Entzug der vertraglich zugesicherten Nutzungsmöglichkeit von Waschküche, Trockenspeicher und Garten rechtfertigt Mietminderung von 17,6 %

Gebrauchs­tauglichkeit der Mietsache ist erheblich eingeschränkt

Entzieht der Vermieter trotz mietvertraglich zugesicherter Nutzungsmöglichkeit die Waschküche, den Trockenspeicher und den Garten, so ist die Gebrauchs­tauglichkeit der Mietsache erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann daher seine Miete um 17,6 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da der Vermieter ihr die Nutzung der Waschküche, des Trockenspeichers und des Gartens entzog. Gegenstand des Mietvertrags war jedoch die Mitbenutzungsberechtigung der genannten Räume und des Gartens. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht ein. Seiner Meinung nach habe er die Nutzung entziehen können,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 26.04.2004
- 2 C 0727/03 -

Brunnen im mitgemieteten Garten darf grundsätzlich von Mietern benutzt werden

Grundstücks­eigentümer hat keinen Anspruch auf Unterlassen der Wasserentnahme

Befindet sich im Mietergarten ein Brunnen, so kann dieser grundsätzlich von den Mietern genutzt werden. Der Eigentümer des Grundstücks bleibt zwar weiterhin Eigentümer des Brunnen. Er hat aber keinen Anspruch auf Unterlassen der Wasserentnahme. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Wohnung haben im November 1966 zugleich einen Garten mitgemietet. In diesem stand ein Brunnen, der von den Mietern regelmäßig zur Bewässerung des Gartens benutzt wurde. Nachdem das Grundstück mit dem Mietshaus und dem Garten weiterverkauft wurde, verschlossen die neuen Eigentümer den Brunnen. Ihrer Meinung nach, habe den... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 19.05.1994
- 5 C 114/94 -

Von der Wohnung aus betretbare Terrassen und Balkone sind Bestandteile der Mietsache

Unbenutzbarkeit einer Terrasse im Sommer berechtigt zur Mietminderung

Ist eine Terrasse oder ein Balkon von der Wohnung aus betretbar, so sind diese Flächen grundsätzlich vom Mietvertrag umfasst und gehören damit zur Mietsache. Ist eine Benutzung der Terrasse in den Sommermonaten nicht möglich, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da sie in den Sommermonaten die 20 qm große Terrasse aufgrund von Bauarbeiten nicht benutzen konnten. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an. Sie behauptete, dass die Terrasse von den Mietern gar nicht mitgemietet wurde und daher nicht zur Mietsache gehöre. Ein Nutzungsrecht habe deswegen nicht... Lesen Sie mehr