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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Behindertenparkplatz“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023
- B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R -

BSG erleichtert Gehbehinderten Zugang zu Behinderten­park­plätzen

Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich

Dass Bundessozialgericht hat entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behinderten­park­plätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).

Im zuerst verhandelten Fall leidet der Kläger unter anderem an einer fortschreitenden Muskelschwunderkrankung mit Verlust von Gang- und Standstabilität. Zwar ist ihm das Gehen auf einem Krankenhausflur möglich. Eine freie Gehfähigkeit ohne Selbstverletzungsgefahr im öffentlichen Verkehrsraum mit Bordsteinkanten, abfallenden oder ansteigenden Wegen und Bodenunebenheiten besteht aber nicht mehr.Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen, etwa unter idealen räumlichen Bedingungen oder allein in vertrauter Umgebung und Situation, ist für dessen Zuerkennung grundsätzlich ohne Bedeutung. Das Bundessozialgericht hat in diesem... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Konstanz, Urteil vom
- S 1SB 2834/11 -

Anspruch auf Behinderten­parkplatz nur bei außergewöhnlicher Gehbehinderung

Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz zum Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Wer als Schwerbehinderter noch in der Lage ist, mit Gehstöcken dreimal wöchentlich den Wochenmarkt aufzusuchen, hat keine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) und kann daher keinen Eintrag des Merkzeichen aG verlangen, das Voraussetzung für einen Behinderten­parkplatz ist. Dies hat das Sozialgericht Konstanz entschieden.

Ein 70-jähriger Schwerbehinderter aus dem Kreis Sigmaringen leidet an Schmerzen in den Sprunggelenken, den Knien und den Hüftgelenken. Er beantragte bei dem Landratsamt - Versorgungsamt - den Eintrag des Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) in seinen Schwerbehindertenausweis. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass ein Behinderter einen Behindertenparkplatz benutzen darf.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.03.2002
- 4 L 118/01 -

Verbotswidrig auf Behinderten­park­platz abgestellte Fahrzeuge dürfen sofort abgeschleppt werden

Einhaltung einer Wartefrist sowie vorherige Halteranfrage und Nachforschung zum Aufenthaltsort des Fahrers nicht erforderlich

Ein auf einem Behinderten­park­platz verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug kann sofort abgeschleppt werden. Die Behörde muss weder eine Wartefrist einhalten noch eine vorherige Halteranfrage oder Nachforschungen zum Aufenthaltsort des Fahrers machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2000 stellte ein Pkw-Fahrer gegen 20 Uhr sein Fahrzeug auf einen Behindertenparkplatz ab, ohne dazu berechtigt zu sein. Als er gegen 20.35 Uhr zurückkehrte, stellte er fest, dass sein Auto weg war. Dazu kam es, weil während seiner Abwesenheit das Ordnungsamt sein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abschleppen ließ. Die dadurch entstandenen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.08.2013
- 2 Ss 349/13 -

Unberechtigte Nutzung eines Be­hinderten­park­ausweises begründet keine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Ausweispapieren

Fehlende Identitätstäuschung schließt Strafbarkeit aus

Wird ein Be­hinderten­park­ausweis unberechtigt genutzt, so liegt keine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Ausweispapieren (§ 281 StGB) vor. Denn dies würde eine Täuschung über die Inhaberschaft des Ausweises voraussetzen. Der unberechtigte Nutzer eines Be­hinderten­park­ausweises täuscht aber nur darüber, den Inhaber des Ausweises transportiert zu haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einen Behindertenparkplatz. Er legte den Behindertenparkausweis des Sohns seiner Beifahrerin auf das Armaturenbrett und ging mit ihr shoppen. Tatsächlich war der behinderte Sohn aber nicht anwesend. Aufgrund dessen wurde der Autofahrer und seine Beifahrerin vom Amtsgericht Stuttgart... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.10.2013
- 6 K 569/13.KO -

Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung eines Behinderten­park­platzes

Anwohner kann keinen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zur eigenen Wohnung beanspruchen

Ein Anwohner muss die Anlegung eines Behinderten­park­platzes vor seinem eigenen Wohnhaus hinnehmen. Ein Anspruch darauf, dass in der Nähe des Hauses sämtliche Parkmöglichkeiten auf Dauer erhalten bleiben, besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls lebt in einer Verbandsgemeinde in der Eifel. Die Verbandsgemeindeverwaltung wies zu Gunsten eines Nachbarn einen Parkplatz für einen Schwerbehinderten aus. Dieser Parkplatz befindet sich gegenüber dem Wohnhaus des Klägers auf der anderen Straßenseite. Der Nachbar ist als schwerbehinderter Mensch mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 11.07.2012
- 46 C 186/12 -

Bezeichnung eines Falschparkers als "Parkplatzschwein" ist keine Beleidigung

Anspruch auf Unterlassen der Äußerung besteht daher nicht

Die Bezeichnung als "Parkplatzschwein" stellt jedenfalls dann keine Beleidigung dar, wenn sie im Zusammenhang mit einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug erfolgt. Ein Anspruch auf Unterlassen der Äußerung besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgerichts Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Werttransporter wurde auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, um einen günstigen Zugang zur Geldentsorgung zu haben. Dies sah der spätere Beklagte. Er trat auf das Fahrzeug zu, fotografierte es und steckte hinter dem Scheibenwischer einen Zettel mit der Aufschrift "Sie Parkplatzschwein". Zudem bezeichnete er den aus dem Wagen steigenden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 21.04.2004
- 55 Cs 702/04 -

Missbräuchliches Verwenden eines Behindertenausweises stellt einen Missbrauch von Ausweispapieren dar

Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 €

Wer ein Behindertenparkausweis, der für einen anderen amtlich ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, macht sich eines Missbrauchs von Ausweispapieren gemäß § 281 Abs. 1 StGB schuldig. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall parkte die Angeklagte ihren PKW auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz. Ihre Mutter war schwerbehindert und im Besitz eines Parkausweises für Behinderte. Der Parkausweis lag auf dem Armaturenbrett des PKWs und die Angeklagte löste keinen Parkschein.Das Amtsgericht hielt die Angeklagte wegen Missbrauchs von Ausweispapieren für schuldig.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 07.05.2012
- 13 SB 486/10 -

Notwendigkeit einer weit geöffneten PKW-Tür berechtigt nicht zu einer Parkerleichterung

Schwierigkeiten beim Aussteigen aus PKW wegen Wirbel­säulen­problemen rechtfertigt nicht Zuerkennung des Merkzeichens "aG"

Personen, die beim Ein- und Aussteigen aus dem PKW eine weit geöffnete Wagentür benötigen, sind nicht außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") und daher nicht berechtigt, einen so genannten Be­hinderten­park­platz zu benutzen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde bei der Klägerin ein Grad der Behinderung von 80, im Wesentlichen wegen einer künstlichen Harnableitung bei Inkontinenz sowie Schmerzen an der Wirbelsäule mit Lähmungen des Hüftbeugers festgestellt. Die Klägerin war der Auffassung, ihr Gehvermögen sei etwa dem eines Doppeloberschenkelamputierten gleichzusetzen, weil sie u.a. zum Aussteigen aus... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 21.03.2000
- 5 A 2339/99 -

Defektes Fahrzeug darf nicht auf Behindertenparkplatz abgestellt werden

Behinderte müssen darauf vertrauen können, dass gekennzeichneter Parkraum jederzeit frei zur Verfügung steht

Ein auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt abgestelltes, defektes Fahrzeug darf auch dann abgeschleppt werden, wenn ein zum Parken Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wird. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Autohalterin ihr Auto, nachdem es infolge eines Defekts liegen geblieben war, auf einen Behindertenparkplatz geschoben und als defekt gekennzeichnet. Eine Bedienstete der Stadt Essen bemerkte das Fahrzeug und veranlasste nach einer Stunde Wartezeit das Abschleppen des Autos. Daraufhin hatte die Autohalterin beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.1988
- 7 A 15/88 -

Kein Dauerparken auf Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze dürfen auch von berechtigten Schwerbehinderten nicht zeitlich unbegrenzt belegt werden

Mutter einer blinden Tochter trägt Kosten für Abschleppvorgang ihres über einen Tag lang abgestellten Fahrzeugs

Wer eine schwerbehinderte Person befördert ist grundsätzlich zur Nutzung von ausgewiesenen Behindertenparkplätzen berechtigt. Er muss jedoch darauf achten, das Fahrzeug nach Beendigung des Beförderungsvorganges von diesem Parkplatz wieder zu entfernen, da es andernfalls als widerrechtlich abgestellt gilt und die Maßnahme des Abschleppens rechtfertigt. Diese Entscheidung traf das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Die Mutter eines 12-jährigen blinden Mädchens hatte ihr Fahrzeug auf einem für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Parkplatzes abgestellt und einen Tag lang stehen lassen. Der Parkplatz war jedoch vor allem für Besucher einer nahe gelegenen orthopädischen Schuhmacherei vorgesehen. Als ein Mann mit einer Gehbehinderung,... Lesen Sie mehr



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