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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beheizung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 02.02.2016
- 20 C 450/15 -

Miet­erhöhungs­verlangen: Keine Wohnwerterhöhung aufgrund durch Lichtschalter gekoppelter Badlüftung sowie fehlender Beheizbarkeit der Küche

Beheizung der offenen Küche über angrenzendes Wohnzimmer unerheblich

Verfügt ein Badezimmer nur über eine durch einen Lichtschalter gekoppelte Entlüftung, so ist dies nicht als wohnwerterhöhend gemäß dem Berliner Mietspiegel 2015 zu werten. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine zum Wohnzimmer offene Küche über keine Heizung verfügt, sondern über das Wohnzimmer beheizt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 erhielten die Mieter einer Wohnung ein Mieterhöhungsverlangen. Die Vermieterin stufte unter anderem die Entlüftungsanlage im Bad sowie die zum Wohnzimmer gelegene offene Küche als wohnwerterhöhend ein. Dem traten die Mieter entgegen und weigerten sich daher die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären. Sie bemängelten unter anderem, dass die Küche über keine Heizung verfügte. Die Vermieterin ließ die Einwände nicht gelten und erhob Klage.Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg sei unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2015 die durch den Lichtschalter... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 18.12.2015
- 12 C 123/15 -

Wärmedämmung durch Polystyrolplatten, maßvolle Beheizung des Treppenhauses sowie zentrale Warm­wasser­versorgung statt Durchlauferhitzer stellen duldungspflichtige Modernisierungs­maßnahmen dar

Wirtschaftliche Unsinnigkeit der Maßnahmen begründet kein Recht zur Duldungs­verweigerung

Der Mieter einer Wohnung hat energieeinsparende Maßnahmen, wie die Anbringung einer Wärmedämmung aus Polystyrolplatten, die maßvolle Beheizung des Treppenhauses oder den Einbau einer zentralen Warm­wasser­versorgung zu dulden. Auf die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Modernisierungs­maßnahmen kommt es dabei nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Köpenick hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden der Mieterin einer Wohnung im November 2014 mehrere Modernisierungsmaßnahmen angekündigt. So sollte eine zentrale Warmwasserversorgung sowie ein Heizkörper im Treppenhaus eingebaut werden. Zudem sollte die Fassade, das Dach und die Kellerdecke mit Polystyrolplatten gedämmt werden. Die Mieterin hielt die Maßnahmen für insbesondere wirtschaftlich... Lesen Sie mehr



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