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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Befunderhebungsfehler“ veröffentlicht wurden
Landgericht Regensburg, Urteil vom 19.11.2015
- 4 O 1318/11 (1) -
Schmerzensgeld von 400.000 Euro aufgrund durch Behandlungsfehler verursachte Querschnittslähmung ab 5. Brustwirbelkörper
Durch Narkotisierung unmöglich gemachte Kontrolle einer vorhersehbaren Nervverletzung stellt einfachen Befunderhebungsfehler dar
Einer Patientin kann ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zu stehen, wenn es aufgrund eines Behandlungsfehlers während einer Operation zu einer Querschnittslähmung ab dem 5. Brustwirbelkörper kommt. Wird durch die Narkotisierung eine vorhersehbare Kontrolle einer nicht ausschließbaren Nervverletzung unmöglich gemacht, liegt ein einfacher Befunderhebungsfehler vor. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2009 kam es während einer Operation an einer 12-jährigen Patientin zur Behebung einer sehr starken Rückenverkrümmung zu einer Verletzung eines nervversorgenden Blutgefäßes. Da die Patientin zur Schmerzlinderung vor der Operation stark narkotisiert wurde, wurde die Nervverletzung nicht entdeckt und es kam daher zum Absterben des Nervs. Die Patientin ist seitdem ab dem 5. Brustwirbelkörper querschnittsgelähmt. Sie klagte aufgrund dessen gegen das Krankenhaus und den operierenden Arzt auf Zahlung von Schmerzensgeld.Das Landgericht Regensburg entschied zu Gunsten der Klägerin.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2015
- VI ZR 476/14 -
BGH: Bei einfachem Verstoß gegen Aufklärungspflicht über Dringlichkeit einer ärztlichen Maßnahme muss Geschädigter Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden nachweisen
Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers oder Befunderhebungsfehlers
Klärt ein Arzt seinen Patienten nicht über die Dringlichkeit einer ärztlichen Maßnahme auf und kommt es nachfolgend zu einem Gesundheitsschaden, so hat der Patient nachzuweisen, dass der Gesundheitsschaden auf dem einfachen Behandlungsfehler beruht. Die Aufklärungspflichtverletzung stellt keinen Befunderhebungsfehler dar, so dass eine Beweislastumkehr aus diesem Grund nicht in Betracht kommt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Mann im Juni 2008 bei einer Herzoperation ums Leben. Seine Ehefrau und sein Sohn klagten anschließend gegen den langjährigen Hausarzt des Verstorbenen auf Zahlung von Schmerzensgeld aus ererbten Recht. Die Kläger warfen dem Arzt vor, er habe den Verstorbenen nicht ausreichend über die Dringlichkeit der Abklärung seiner Herzerkrankung informiert.... Lesen Sie mehr