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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Befristungsgrund“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.09.2013
- 7 AZR 107/12 -

Kommunen können Befristung von Arbeitsverträgen nicht mit "Experimentier­klausel" rechtfertigen

Ungewissheit über Fortführung des Optionsmodells rechtfertigt keine Befristung von Arbeitsverträgen

Die Kommunen können die Befristung von Arbeitsverträgen mit ihren Arbeitnehmern nicht allein mit der „Experimentier­klausel“ des § 6 a SGB II rechtfertigen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts.

§ 6a SGB II eröffnete bundesweit höchstens 69 kommunalen Trägern - den so genannten Optionskommunen - die Möglichkeit, auf Antrag anstelle der Bundesagentur für Arbeit als Träger der Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen zu werden. Das Optionsmodell war zunächst auf die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 begrenzt. Im August 2010 wurden die Zulassungen unter bestimmten Voraussetzungen über den 31. Dezember 2010 hinaus unbefristet verlängert.Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war bei dem beklagten Landkreis, einer der Optionskommunen, aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.03.2009
- 7 AZR 710/07 -

Kirche darf Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund nur bis zur Dauer von zwei Jahren befristen

Keine Sonderregelungen für Kirchen bei Arbeitsverträgen

Kirchen können für sich aus ihrem Selbstbestimmungsrecht nicht in Anspruch ableiten, befristete Verträge länger als 2 Jahre abzuschließen. Für Kirchen gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen, wonach ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes eine Befristung nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig ist.

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Nach § 14 Abs. 2 Satz 3, § 22 Abs. 1 TzBfG kann die Höchstdauer der Befristung durch Tarifvertrag abweichend von Satz 1 festgelegt werden. In kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann von der Höchstbefristungsdauer... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2006
- 7 AZR 500/04 -

Sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern sind unwirksam

§ 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG nicht anwendbar

Laut Gesetz ist die Befristung eines Arbeitsvertrags in der Regel nur zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Eine Ausnahme hiervon ist die Regelung, die die rot-grüne Regierung im Dezember 2002 erließ (Hartz-I-Reform). Das Alter von dem an befristete Arbeitsverträge auch ohne sachlichen Grund befristet werden können, wurde von 58 auf 52 Jahre herabgesetzt. Diese Neuerung hat der Europäische Gerichtshof allerdings als unzulässige Diskriminierung eingestuft. Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen und diese Regelung nun gekippt.

So ist unter anderem der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, der bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hat, ohne sachlichen Grund zulässig, wenn zu einem vorhergehenden unbefristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber kein enger sachlicher Zusammenhang besteht (§ 14 Abs. 3 Satz 1 und 2 TzBfG).... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.06.2003
- 7 AZR 489/02 -

Eingliederungszuschuß für ältere Arbeitnehmer als Befristungsgrund

Der am 20. September 1938 geborene Kläger war bei dem beklagten Land auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge, zuletzt auf der Grundlage der §§ 91 ff. AFG bzw. §§ 217 ff. SGB III beschäftigt.

Auf Antrag des beklagten Landes bewilligte das zuständige Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. Mai 2000 einen Eingliederungszuschuß für ältere Arbeitnehmer gemäß §§ 217 ff. SGB III für die Zeit vom 1. Juni 2000 bis zum 31. Mai 2001. Daraufhin schlossen die Parteien am 31. Mai 2000 einen für diesen Zeitraum befristeten Arbeitsvertrag ab. Der Kläger hat mit der vorliegenden Klage geltend gemacht,... Lesen Sie mehr




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