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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Baustellenprotokoll“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2013
- 65 S 321/11 -

Umfangreiche Bauarbeiten auf Nachbargrundstück rechtfertigen Mietminderung von 15 %

Konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten zum Zeitpunkt des Miet­vertrags­schlusses schließen Minderungsrecht aus

Kommt es auf einem Nachbargrundstück zu umfangreichen Bauarbeiten, kann der Mieter seine Miete um 15 % mindern. Sein Minderungsrecht ist nur dann ausgeschlossen, wenn es zum Zeitpunkt des Miet­vertrags­schlusses konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten gab. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück in der Zeit von 7 bis 18/20 Uhr zu erheblichen Lärm- und Staubbelästigungen kam. So haben sie weder die Fenster öffnen noch die Terrasse oder den Balkon nutzen können. Zudem sei aufgrund von ablagerten Baumaterial die Grundstückseinfahrt oft für mehrere Stunden blockiert gewesen. Des Weiteren seien die Anpflanzungen und die Zaunanlage auf dem Grundstück des Mehrfamilienhauses zerstört worden. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an. Sie meinte, die Mieter hätten ein "Baustellenprotokoll" anfertigen... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 05.09.2002
- 1 S 60/02 -

Mieter muss kein Baulärmprotokoll anfertigen

Insbesondere bei monatelangen Bauarbeiten kein Baulärmprotokoll notwendig

Ein Mieter ist nicht dazu verpflichtet zur Darlegung eines Mietmangels wegen Bauarbeiten ein Baulärmprotokoll anzufertigen. Dies gilt erst recht bei Baumaßnahmen, die über Monate andauern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Mieter einer Wohnung zur Darlegung eines Mietmangels wegen Bauarbeiten in der Nachbarschaft verpflichtet ist, ein Baulärmprotokoll anzufertigen.Das Landgericht Köln hielt die Erstellung eines Mängelprotokolls bei Bautätigkeiten in der Nachbarschaft für nicht erforderlich. Ein... Lesen Sie mehr




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