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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Balkonaußenseite“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 22.12.2011
- 235 C 169/11 -

Balkonkästen dürfen außerhalb der Balkonbrüstung angebracht werden

Gefährdung von Passanten war nicht ersichtlich

Das Anbringen von Blumenkästen am Balkon ist üblich und daher grundsätzlich erlaubt. Ist eine Gefährdung für Fußgänger nicht ersichtlich, können die Balkonkästen auch außerhalb der Balkonbrüstung angebracht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung brachten an der Außenseite ihrer Balkonbrüstung Blumenkästen an. Da sie ein Einverständnis der Vermieterin nicht einholten, verlangte diese die Beseitigung der Blumenkästen. Zudem befürchtete die Vermieterin, dass andere Mieter wegen etwaiger herabfallender Balkonkästen gefährdet werden können. Die Kästen waren mit Hilfe von Metallhalterungen, die fest mit der Brüstung verschraubt waren, angebracht. Da sich die Mieter weigerten dem Beseitigungsbegehren der Vermieterin nachzukommen, erhob diese Klage.Das Amtsgericht Charlottenburg entschied gegen die Vermieterin.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2012
- 65 S 40/12 -

Vermieter darf Aufhängen von Blumenkästen an Außenseite des Balkons verbieten

Vermieter hat Beseitigungs­anspruch bei Verstoß gegen das Verbot

Der Vermieter kann das Aufhängen von Blumenkästen an der Außenseite des Balkons verbieten, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Hält sich der Mieter nicht an das Verbot, steht dem Vermieter ein Beseitigungs­anspruch gemäß § 541 BGB zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung wollten an ihrem Balkon an der Außenseite mit Hilfe einer Aufhängung Blumenkästen anbringen. Der Balkon verfügte nicht über eine gemauerte Brüstung, sondern bestand aus einem Stahlgerüst. Die Blumenkästen konnten daher nur an dem Stahlrohrgestänge angehängt werden. Unter dem Balkon hat sich ein Parkplatz befunden.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 20.05.2011
- 67 S 370/09 -

Mieter muss Blumenkästen von der Balkonaußenseite entfernen

Genehmigung zum Anbringen von Blumenkästen wird laut Mietvertrag durch den Vermieter erteilt

Ist in einem Mietvertrag das Anbringen von Blumenkästen an der Balkonaußenseite unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt, so kann der Vermieter die Entfernung der Blumenkästen verlangen, da grundsätzlich nur der Balkon, nicht aber der um den Balkon herum befindliche Raum mit vermietet wird. Auch die mögliche Gefahr des Herabstürzens der Blumenkästen rechtfertigt einen Anspruch auf Entfernung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Der Beklagte im vorliegenden Fall wurde von seinem Vermieter dazu angehalten, die an der Außenseite seines Balkons der Wohnung im ersten Obergeschoss angebrachten Blumenkästen zu entfernen. Nachdem der Mann dieser Aufforderung nicht nachkam, ging der Vermieter vor Gericht.Der Beklagte wurde vom Landgericht Berlin dazu verurteilt, die an der Außenfront der Balkonbrüstung... Lesen Sie mehr




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