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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bahnlinie“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.11.2013
- BVerwG 7 A 28.12 -
Anwohner dürfen bei Verzögerungen eines abschnittsweisen Ausbaus einer Bahnstrecke nicht unzumutbar hohen Lärmbelastungen ausgesetzt werden
Teilerfolg für Kläger im Streit um Bahnlärm in Oldenburg
Bei einem abschnittsweisen Ausbau einer Bahnstrecke sind die Lärmschutzbelange der Anwohner in Folgeabschnitten so zu berücksichtigen, dass diese nicht infolge von Verzögerungen beim weiteren Ausbau in der Zwischenzeit in unbilliger Weise einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer von Wohnhäusern, die im Stadtgebiet von Oldenburg an der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven liegen. Sie wenden sich gegen die Planfeststellung für den zweigleisigen Ausbau von zwei nördlich von Oldenburg gelegenen Teilstrecken der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven. Diese Eisenbahnstrecke soll in mehreren Abschnitten ertüchtigt werden, um eine leistungsfähige Hinterlandanbindung des mittlerweile in Betrieb genommenen Tiefseehafens „JadeWeserPort“ sicherzustellen. Die Kläger befürchten insbesondere aufgrund der Wiederherstellung der durchgängigen Zweigleisigkeit der Strecke eine unzumutbare Zunahme des Schienenlärms... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.11.2013
- 32 Ss 135/13 -
Landtagsabgeordneter macht sich mit öffentlichem Aufruf zum "Schottern" strafbar
Abgeordneter kann sich nicht auf landesverfassungsrechtliche Indemnitätsvorschrift der Thüringischen Verfassung berufen
Ein Landtagsabgeordneter, der auf einer Internetseite öffentlich zum "Schottern" - zum Entfernen von Schottersteinen aus dem Gleisbett einer Schienenstrecke - aufruft, macht sich strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle und verwies darauf, dass sich der Landtagsabgeordnete bei Äußerungen außerhalb des Landtages nicht auf seine landesverfassungsrechtliche Indemnität, also seine strafrechtliche Verantwortungsfreiheit, berufen kann.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Etwa 1.780 Unterzeichner, darunter auch der Angeklagte - ein Abgeordneter der Partei "Die LINKE" im Thüringischen Landtag -, hatten sich im Jahr 2010 auf einer frei zugänglichen Internetseite mit ihren Namen in eine dort veröffentlichte Liste eingetragen, um die angekündigte "Schotter-Aktion" anlässlich des Castortransportes zu unterstützen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 14.03.2013
- 31 Ss 125/12 -
Castor-Transport: Öffentlicher Aufruf zum "Schottern" ist gemäß § 316 b StGB strafbar
Aufruf zum Schottern ist als öffentliche Aufforderung zu Strafftaten anzusehen
Der öffentliche Aufruf zum so genannten "Schottern", dem Entfernen der Schottersteine aus dem Gleisbett einer Schienenstrecke, mit dem Ziel, einen Castor-Transport aufzuhalten, ist strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Fall hatten sich etwa 1.780 Unterzeichner, darunter auch der Angeklagte, im Jahr 2010 auf einer frei zugänglichen Internetseite mit ihren Namen in eine dort veröffentlichte Liste eingetragen, um die angekündigte "Schotter-Aktion" anlässlich des Castortransportes zu unterstützen. Ziel der Aktion war es den damaligen Castor-Transport aufzuhalten. Durch Entfernung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 24.08.1998
- 20 C 4724/98 -
Bei Buchung einer Billigreise sind Leistungen der allereinfachsten Kategorie zu erwarten
Daher kein Mangel: Bahnlinie am Hotel, Notdurftverrichtung der Dorfbewohner in der freien Landschaft, Schlange unter dem Liegestuhl, Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in der Toilette und ein Drahtstück auf der Liegewiese
Bucht ein Reisender eine Billigreise, so kann er keinen gehobenen Standard erwarten. Eine Bahnlinie hinter dem Hotel, das Verrichten der Notdurft der Dorfbewohner in der freien Landschaft, eine Schlange unter dem Liegestuhl, eine Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in der Toilette und ein Drahtstück auf der Liegewiese stellen daher keinen Mangel dar. Ein fünftägiger Ausfall der Toilettenspülung und eine fehlende Beinfreiheit im Flugzeug berechtigen demgegenüber zu einer Reisepreisminderung. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die beiden Kläger hatten nach einer 17tägigen All-inclusive-Reise für 1599 DM nach Sri Lanka Minderung des Reisepreises wegen Mängel verlangt. Folgende Mängel wurden aufgelistet: Bahnlinie hinter dem Hotel, Verrichten der Notdurft der Dorfbewohner in der freien Landschaft, Schlange unter dem Liegestuhl, Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in... Lesen Sie mehr
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