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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Badewanne“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 08.02.2022
- 13 C 285/18 -

Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers nebst Verlegung von Wasserleitungen und Verfliesung rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters

Nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten

Ein Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler einzubauen, Wasserleitungen zu verlegen und Verfliesungen vorzunehmen. Darin liegt eine nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, welche eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine ordentliche Kündigung, da er ohne Zustimmung der Vermieterin in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler eingebaut, Wasserleitungen verlegt und Verfliesungen vorgenommen hatte. Über eine besondere Fachkenntnis verfügte der Mieter nicht. Die Vermieterin verlangte zunächst einen Rückbau. Da der Mieter dies ablehnte, kündigte die Vermieterin schließlich das Mietverhältnis und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Helmstedt, Urteil vom 10.02.1987
- 3 C 672/86 -

Erlaubnis zur Benutzung der Badewanne nur für wenige Stunden in der Woche rechtfertigt Mietminderung

Recht zur Minderung der Miete in Höhe von ca. 23 %

Wird einem Mieter die Benutzung der Badewanne nur am Freitag in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und Samstag von 15 bis 22 Uhr erlaubt, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete um ca. 23 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Helmstedt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Hausordnung zu einem Wohnhaus war es einem Mieter im Jahr 1986 gestattet seine Badewanne nur in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und Samstag von 15 bis 22 Uhr zu benutzen. Der Mieter hielt dies für unzulässig und minderte seine Miete. Damit war jedoch wiederum der Vermieter nicht einverstanden. Er konnte keine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 11.06.2015
- 16 U 15/15 -

Anspruch auf Versicherungsschutz durch Wohn­gebäude­versicherung bei Wasserschaden aufgrund ausgetretenen Duschwassers

Vorliegen eines Leitungs­wasser­schadens im Sinne der Nr. 6.1.2 WGB F 01/08

Gelangt Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke durch die Wand, so liegt ein bestimmungswidriger Wasseraustritt vor und somit ein Leitungs­wasser­schaden im Sinne von Nr. 6.1.2 WGB F 01/08 vor. Es besteht insofern Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Wohn­gebäude­versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich von Renovierungsarbeiten des im Erdgeschoss gelegenen Bades eines Wohnhauses im Oktober 2012 bemerkte der Hauseigentümer beim Abschlagen der nahezu wandhohen Fliesen Nässeerscheinungen in der Badewannenecke. Die Reparaturkosten wurden durch einen Gutachter auf ca. 6.500 EUR netto beziffert. Der Hauseigentümer beanspruchte aufgrund... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 06.10.2015
- 233 C 543/14 -

Schwerbehinderte Mieterin hat Anspruch auf Einbau einer Step-in-Badewanne

Keine Rückbaupflicht der Mieterin bei Austausch einer 25 Jahre alten Badewanne durch Step-in-Badewanne

Eine schwerbehinderte Mieterin hat gemäß § 554 a Abs. 1 BGB einen Anspruch darauf, dass ihre Vermieterin dem Einbau einer Step-in-Badewanne zustimmt. Ersetzt diese Badewanne eine über 25 Jahre alte Wanne, so muss die Mieterin auch keine Sicherheit zwecks Rückbaus leisten, da eine solche Verpflichtung nicht besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall mietete ein Ehepaar im Jahr 1989 eine Wohnung an. Der Ehemann ersetzte anschließend die freistehende Badewanne mit Zustimmung der Vermieterin durch eine Einbaubadewanne. Im Juni 2014 bat die nunmehr alleinige Mieterin der Wohnung die Vermieterin darum, die über 25 Jahre alte Einbaubadewanne durch eine ebenerdige Dusche ersetzen zu dürfen. Zur Begründung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 12.11.2004
- 42 C 263/04 -

Recht zur Mietminderung bei hörbaren Darmgeräuschen des Nachbarn während des Badens und Toiletten­geräusche von kleinen und großen Geschäften

Mietminderungsrecht aufgrund intimen Charakters der Geräusche

Kann ein Mieter aufgrund der Hellhörigkeit des Wohnhauses Darmgeräusche seines badenden Nachbarn hören, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Ein solches Recht besteht insbesondere deswegen, da die Geräusche einen intimen Charakter aufweisen. Dies hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden, das in diesem Streitfall auch über viele weitere Geräusche entscheiden musste.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung ihre Miete, da sie sich aufgrund der besonderen Hellhörigkeit des Wohnhauses gestört fühlte. Verschiedene Geräuschimmissionen störten die Mieterin:Die Mieter, in der über ihrer Wohnung gelegenen Wohnung hatten die bisher freistehende Badewanne durch eine Einbaubadewanne ersetzt. Nach dem Einbau... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2013
- 36 C 306/12 (12) -

Beschädigungen der Badewanne durch vertragsgemäßen Gebrauch rechtfertigen kein Schaden­ersatzanspruch des Vermieters

Schraube von Duschabtrennung verursachte Beschädigung der Badewanne

Führt der vertragsgemäße Gebrauch einer Duschabtrennung zu einer Beschädigung der Badewanne, begründet dies kein Schaden­ersatzanspruch des Vermieters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.

Im zugrunde liegenden Fall löste sich aufgrund der Benutzung eine Schraube der Duschabtrennung und fiel auf den Rand der Badewanne. Den dadurch entstandenen Schaden verlangte die Vermieterin von der Mieterin ersetzt.Das Amtsgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Vermieterin kein Schadenersatzanspruch zustand. Denn die Beschädigung der Badewanne habe... Lesen Sie mehr

Landgericht Rottweil, Urteil vom 02.02.1977
- 2 O 772/76 -

Hotelbesitzer haftet nicht für Ausrutschen in der Badewanne

Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bleibt erfolglos

Rutscht ein Hotelgast während des Duschens in der Badewanne aus, so haftet der Hotelbesitzer nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Jeder Hotelgast muss sich auf die Gefahren bei der Benutzung eines Bads selbst einstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Rottweil hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin buchte im Mai 1976 ein Zimmer mit Bad in einem Kurhotel. Während des Aufenthalts rutschte sie bei einer morgendlichen Dusche in der Badewanne aus und verletzte sich. Sie war nunmehr der Meinung, der Hotelbesitzer hätte eine Gummimatte in der Wanne auslegen müssen und habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Sie klagte daher... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 26.10.2011
- 463 C 4744/11 -

Badewasser muss in zumutbarem Zeitraum 41 Grad erreichen können

Vermieter muss für Mietwohnung ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen

Ein Vermieter hat eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen, die eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 Grad heißem Wasser befüllt. 42 Minuten sind dafür zu lang, der Mieter muss sich auch nicht auf eine niedrigere Badetemperatur (hier 37 Grad) einlassen. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall war in der Wohnung eines Münchner Mieters zur Warmwasserbereitung für Bad und Küche eine Gaswasserheizung installiert. Diese fiel Ende 2010 wegen eines Defektes aus. Der Vermieter baute daraufhin ein neues Warmwasserbereitungsgerät ein. Kurze Zeit danach meldete sich der Mieter und bemängelte, dass die neue Warmwassertherme völlig unzureichend sei. Es dauere... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 11.02.2003
- 4 C 525/02 -

Abgenutzte Duschwanne stellt keinen Mietmangel dar

Mietern war bei Abschluss des Mietvertrages der altersbedingte Zustand der Mietsache bekannt

Die Kosten für die Beseitigung von altersbedingten Abnutzungen können Mieter nicht vom Vermieter ersetzt verlangen, da den Mieter keine Pflicht zur Modernisierung trifft. Ist der Zustand der Mietsache bei Vertragsabschluss bekannt und wird er von den Mietern akzeptiert, so gilt er als vertragsgemäß. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Coesfeld hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine abgenutzte Duschwanne einen Mietmangel darstellt. Die Mieter hatten einen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Vermieter aufgrund ihrer abgenutzten Duschwanne geltend machen wollen.Nach Meinung des Amtsgerichts Coesfeld hatten die Mieter jedoch keinen Rechtsanspruch, da ein Mangel im Sinne des § 536 BGB nicht vorgelegen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 17.05.1995
- 40a C 1309/94 -

Korpulenter Mieter: Vermieter darf Zustimmung zum mieterseitigen Einbau einer Dusche von der Stellung einer Sicherheit abhängig machen

Übergewichtiger Mieter kann nicht in vorhandene Badewanne steigen / Einbau einer Dusche durch den Mieter

Grundsätzlich hat der Mieter ein Recht, die Wohnung als Mittelpunkt der privaten Existenz und deren Gebrauch zur Befriedigung seiner elementaren Lebensbedürfnisse zu nutzen. Auch nachträgliche bauliche Veränderungen können damit gerechtfertigt werden. Dem entgegen stehen jedoch stets die Rechte des Vermieters, sein Eigentum möglichst unbeschadet zu belassen, so dass eine Abwägung beider Interessen vorzunehmen ist. Im vorliegenden Fall lehnte die Mieterin die Zahlung einer Kaution, die das Risiko des Vermieters im Falle eines Bauschadens gemindert hätte, ab und konnte damit einen Anspruch auf Installation einer Dusche nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Hamburg hatte in dieser Sache entschieden.

Im vorliegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung die Genehmigung zur Installation einer separaten Dusche, da sie aufgrund ihrer körperlichen Korpulenz und Kreislaufbeschwerden Schwierigkeiten hatte, in die Badewanne zu steigen. Der Vermieter lehnte es jedoch ab, eine Zustimmung zur festen Installation einer Dusche zu erteilen und bot alternativ die Genehmigung zum Aufstellen... Lesen Sie mehr



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