wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Badeunfall“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.09.2017
- 2 U 11/17 -

Schwimmbadbetreiber darf gleichzeitiges Springen von mehreren Ebenen eines Sprungturms nicht erlauben

Haftung des Schwimm­bad­betreibers für Badeunfall eines Badegastes

Ein Schwimmbadbetreiber darf das gleichzeitige Springen von mehreren Ebenen eines Sprungturms nicht erlauben. Kommt es zu einem Badeunfall, weil ein Springer auf einen noch im Eintauchbecken befindlichen Badegast trifft, haftet dafür der Schwimmbadbetreiber. Jedoch kann dem verunglückten Badegast ein Mitverschulden wegen "Handelns auf eigener Gefahr" angerechnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2015 verunglückte ein 35-jähriger Familienvater bei einem Badeunfall in einem Freibad tödlich. Er war von einem Sprungturm aus 5 m Höhe in das Eintauchbecken gesprungen. Kurz nach ihm sprang ein anderer Badegast vom 10 m Turm und prallte im Eintauchbecken mit dem Familienvater zusammen. Der Familienvater erlitt dabei schwere Kopfverletzungen, woran er verstarb. Es war gängige Praxis im Freibad, dass sämtliche Plattformen des Sprungturms zeitgleich offen waren. Jeder Badegast, der springen wollte, vergewisserte sich zunächst, ob das Eintauchbecken frei war und rief dann laut zum Beispiel "5er springt".... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.1990
- VI ZR 273/89 -

Badeunfall aufgrund Pflichtverletzung des Bademeisters begründet Schaden­ersatz­pflicht

Sorgfalts­pflicht­verletzung aufgrund Kaffeepause beider Bademeister im Bademeisterhaus

Halten sich beide Bademeister wegen einer Kaffeepause im Bademeisterhaus auf, so liegt darin eine Sorgfalts­pflicht­verletzung, wenn sie dadurch zu spät auf Hilferufe eines Badegastes reagieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1987 kam es in einem Hallenbad zu einem Badeunfall. Ein etwa 11-jähriges Mädchen rutschte, während sie mit ihrer jüngeren Schwester am Rand des Schwimmerbeckens spielte, am Beckenrand aus und geriet unter Wasser. Da das Mädchen nicht schwimmen konnte, riefen sie und ihre Schwester um Hilfe. Diese Hilferufe wurden vom Bademeister... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.02.2013
- I-7 U 22/12 -

Betreiber eines Freizeitbades haftet nicht für Unfall beim Benutzen einer Wasserrutsche

Schmerzensgeld­anspruch nur bei nachgewiesener Verkehrssicherungs­pflicht­verletzung des Betreibers

Erleidet ein Badegast beim Benutzen einer Wasserrutsche einen schweren Unfall, haftet der Betreiber des Freizeitbades nicht, wenn der Gast keine für den Unfall ursächliche Verkehrssicherungs­pflicht­verletzung des Betreibers nachweisen kann. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 37 Jahre alte Kläger aus dem Kreis Coesfeld hatte im März 2009 das Freizeitbad der beklagten Betreiberfirma in Dülmen besucht. Er rutschte auf der im Außenbereich des Bades befindlichen ca. 2,5 m bis 3 m breiten Wasserrutsche in das vor der Rutsche befindliche ca. 110 cm tiefe Wasserbecken. Dabei schlug er... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 18.09.2009
- 6 U 23/09 -

Wer unerlaubt in einem Baggersee badet und sich verletzt, bekommt keinen Schadensersatz

Fremdes Grundstück darf nicht eigenmächtig betreten werden - Eigentümer hat keine Verkehrssicherungspflichten verletzt

Wer unerlaubt in einem auf einem fremden Grundstück gelegenen Baggersee badet und sich dabei verletzt, kann vom Eigentümer keinen Schadensersatz verlangen. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer das Betreten des Grundstücks nicht durch ein deutlich sichtbares Verbotsschild untersagt hat. Dies entschieden das Landgericht Coburg und in der zweiten Instanz das Oberlandesgericht Bamberg.

Beim Baden am Baggersee fiel ein damals 13-Jähriger von einem Badesteg auf einem Privatgrundstück in das seichte Wasser. Der Kläger hatte mit anderen Jugendlichen das Privatgrundstück eigenmächtig zum Baden betreten. Bei dem Unfall verletzte er sich an der Wirbelsäule. Deswegen wollte er vom Eigentümer des Grundstücks 20.000 € Schmerzensgeld.Er meinte, dass die Benutzung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.07.2006
- X ZR 142/05  -

Wasserrutschen-Unfall: BGH zur Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Hotelanlagen

Grundsatzentscheidung zu Prüfungspflichten von Reiseunternehmen

Reiseveranstalter müssen sicherstellen, dass ihre Vertragshotels den Sicherheitsstandards genügen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Karlsruher Richter hatten über einen Fall der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters zu entscheiden. Die Vorinstanzen sprachen der Familie eines auf einer Wasserrutsche tödlich verunglückten Kindes Schadensersatz zu. Diese Entscheidung wurde nun vom BGH bestätigt.

Kläger sind die Angehörigen eines elfjährigen Kindes, das auf einer Pauschalreise der Familie in Griechenland bei der Benutzung einer auf dem Hotelgelände stehenden Wasserrutsche ertrank, weil es mit dem Arm in ein Absaugrohr geraten war und sich nicht befreien konnte. Die Öffnungen der Absaugrohre waren nicht mit einem Schutzgitter abgedeckt; der Hoteleigentümer hatte die Wasserrutsche... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 12.09.2005
- 16 U 25/05 -

Haftung des Reiseveranstalters bei tödlichem Badeunfall

Verkehrssicherungspflicht verletzt

Der Reiseveranstalter haftet für einen tödlichen Badeunfall in der mangelhaften Wasserrutschenanlage eines Urlaubshotels, wenn er es vorwerfbar unterlässt, die Anlage nach Inbetriebnahme auf etwaige Sicherheitsmängel zu überprüfen. So entschied das OLG Köln in einem aktuellen Urteil.

Eine Familie hatte bei der Beklagten eine Pauschalreise in ein griechisches Hotel gebucht. Auf dem Hotelgelände befindet sich seit der 2001 eine mittels eines Geländers eingezäunte Wasserrutschenanlage, für deren Benutzung ein gesondertes Entgelt zu entrichten war und die auch anderen Personen als nur Hotelgästen zur Verfügung stand.Am 01.08.2001 benutzten die drei Söhne... Lesen Sie mehr




Werbung