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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „automatisierte Kennzeichenerfassung“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018
- 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10 -

Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten Kraft­fahr­zeug­kenn­zeichen­kontrolle in Teilen verfassungswidrig

Verfassungswidrige Vorschriften größtenteils allerdings bis zum 31. Dezember 2019 weiter anwendbar

Die polizeirechtlichen Vorschriften zur Kraft­fahr­zeug­kenn­zeichen­kontrolle in Baden-Württemberg und Hessen sind teilweise verfassungswidrig. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht unter Zugrundelegung der Maßstäbe aus dem Beschluss vom selben Tag (vgl. Bundes­verfassungs­gericht, Beschluss v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -). Das Bundes­verfassungs­gericht erklärte die verfassungswidrigen Vorschriften größtenteils allerdings übergangsweise für weiter anwendbar, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.

Die Polizei in Baden-Württemberg und Hessen wird mit den angegriffenen Vorschriften dazu ermächtigt, durch den Einsatz von Kennzeichenlesesystemen verdeckt die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu erfassen und diese mit zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen abzugleichen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -). Anders als nach der Verwaltungspraxis in Bayern wird bei Erstellung der Abgleichdatei in Baden-Württemberg und Hessen nicht nach dem Zweck der Kennzeichenkontrolle unterschieden, so dass der zum Abgleich herangezogene Datenbestand, der seine Grundlage insbesondere in den Sachfahndungsdaten des Schengener... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018
- 1 BvR 142/15 -

Bayerischen Polizei­aufgaben­gesetz: Automatisierte Kraft­fahr­zeug­kennzeichen­kontrollen in Teilen verfassungswidrig

Bundes­verfassungs­gericht rügt Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die automatisierte Kraft­fahr­zeug­kennzeichen­kontrolle nach dem Bayerischen Polizei­aufgaben­gesetz als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In solchen Kontrollen liegen Grund­rechts­eingriffe gegenüber allen Personen, deren Kraft­fahr­zeug­kennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt (Änderung der Rechtsprechung). Diese Eingriffe sind nur teilweise gerechtfertigt. Das Bundes­verfassungs­gericht erklärte die verfassungswidrigen Vorschriften aber größtenteils übergangsweise für weiter anwendbar, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.

In Bayern ist die Polizei dazu ermächtigt, automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen durchzuführen. Dabei wird das Kennzeichen eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs verdeckt von einem Kennzeichenlesesystem automatisiert erfasst, kurzzeitig gemeinsam mit Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung gespeichert und mit Kennzeichen aus dem Fahndungsbestand abgeglichen. Für den... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.10.2014
- BVerwG 6 C 7.13 -

Automatisierte Kenn­zeichen­er­fassung in Bayern zulässig

BVerwG verneint Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass der Freistaat Bayern berechtigt ist, durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kenn­zeichen­er­kennungs­systeme Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu erfassen und mit polizeilichen Dateien abzugleichen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der beklagte Freistaat Bayern setzt seit 2006 stationäre und mobile Kennzeichenerfassungsgeräte ein. Die stationären Geräte sind derzeit auf zwölf Standorte insbesondere an den Autobahnen in Bayern verteilt. Die mobilen Geräte werden aufgrund der jeweiligen Lagebeurteilung des Landeskriminalamtes anlassbezogen, beispielsweise bei internationalen... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.12.2012
- 10 BV 09.2641 -

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt automatisierte Kennzeichenerfassung für zulässig

Einschlägige Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes sind hinreichend bestimmt und die Löschung der erhobenen Daten klar geregelt

Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist nicht zu beanstanden. Allein die Erfassung der Autokennzeichen und ihr Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdaten stellt noch keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, soweit die Fahrzeugdaten danach sofort und spurenlos gelöscht werden (sog. „Nichttreffer“). Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte ein Pendler, der auf seiner Strecke regelmäßig Geräte zur automatisierten Kennzeichenerkennung und -erfassung passiert. Mit seiner Klage wollte er erreichen, dass der Freistaat Bayern Kennzeichen von auf ihn zugelassenen Fahrzeugen nicht mehr durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme... Lesen Sie mehr




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