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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aussprache“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 08.11.2016
- 25 C 974/16 -

Verweigerte Teilnahme eines Mieters an Gesprächsrunden zur Konfliktlösung unter Mieterschaft rechtfertigt dessen ordentliche Kündigung

Vorliegen einer nicht unerheblichen Verletzung vertraglicher Pflichten

Weigert sich ein Wohnungsmieter an Gesprächsrunden teilzunehmen, um die Streitigkeiten mit anderen Mietern zu entspannen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten nicht unerheblich. Der Vermieter ist daher zur ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bezichtigte ein Wohnungsmieter andere Mieter Lärm zu verursachen. Er beschwerte sich diesbezüglich des Öfteren bei seiner Vermieterin. Manche Nachbarn warfen wiederum dem Mieter selbst vor Lärm zu verursachen. Die Vermieterin versuchte den Beschwerden nachzugehen und bot mehrere Lösungsgespräche mit den Mietern an. Der Mieter verweigerte aber eine Teilnahme an den Gesprächen. Die Vermieterin nahm diese Blockadehaltung zum Anlass den Mieter ordentlich zu kündigen. Da dieser sich weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.... Lesen Sie mehr




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